Beiträge von Steinbock

    Zitat

    Original von Schmeili


    Ahja - so langsam wirds hier doch echt merkwürdig..
    Das ganze hast du von deinem berater erfahren? Du weißt das nicht etwas deshalb, weil du am 28.1. etwas ganz anderes hier geschrieben hast?


    So langsam sind deine Beiträge (die sich fast ausschließlich auf Versicherungen beziehen) doch *wertungsfrei* interessant. ?(


    Hallo Schmeili,


    kannst Du Dir nicht vorstellen, dass beides zutreffen kann ?


    Es ist wahr, dass ich während meinem Studium für die DBV tätig war, aber seit meiner Referendarzeit nicht mehr.
    Mein Bruder bat mich kurz vor Weihnachten einige Krankenversicherungstarife zu vergleichen unter anderem die DBV, Debeka, Huk und Bayerische Beamtenversicherung.
    Einige Vergleiche wie z.B. bei Focus-Money, Stiftung-Warentest habe ich mir aus dem Internet rausgeholt. Nach meinen Recherchen habe ich dann festgestellt, dass die DBV die beste Leistung hat. Dabei wurde z.B. auch berücksichtigt, dass der Versicherungsschutz für eine etwaige Abordnung bzw. Versetzung an eine Deutsche Schule im Ausland bei der DBV am besten ist.


    Durch meine Mitgliedschaft im DPhV habe ich einen guten Kontakt zu einem Mitarbeiter der DBV bekommen, der mich bei Fragen von Kollegen zur Beihilfe usw unterstützt.


    Mit den besten Grüßen!
    P.Steiner

    Hallo gmgelm,


    vor einigen Wochen habe ich verschieden private Krankenversicherungen für meinen Bruder verglichen und festgestellt dass die DBV die besten Tarife hat. Von meinem Berater habe ich dann auch noch erfahren, dass man als Mitglied eines Fachverbandes des DBB einen Sondernachlass erhalten kann.


    Nachfolgende Internet-Seite habe ich dazu gefunden:


    http://www.dbb-vorsorgewerk.de…kenversicherung/index.php


    Ich selbst bin auch schon seit einigen Jahren bei der DBV kranken versichert und sehr zufrieden (Note 1 +)
    Sogar ein Krankenhausaufenthalt in der Schweiz wurde vollständig bezahlt.


    Von einer Krankenversicherung in der GKV kann ich nur abraten.
    Kosten ca. 15 % von Deinem Bruttoeinkommen. Dein Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Kosten.
    Wenn Du dich privat versicherst bei der DBV und keine Kosten einreichst bekommst Du 50 % der Beiträge zurück erstattet.
    Ich schätze einmal mtl. Beitrag ca. 80 €.


    Wenn Du nach deiner Referendarzeit arbeitslos wirst oder als Angestellte im Schuldienst übernommen wirst, liegt Dein Einkommen unter der Einkommensgrenze und somit wirst Du wieder pflichtversichert und musst wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück.
    Dann würde ich Dir auf jeden Fall eine Anwartschaftsversicherung für diese Zeit in der GKV empfehlen.


    Viele Grüße!

    Hallo Tesla,


    in einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte folgender Passus stehen:


    Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung
    liegt vor, wenn die versicherte Person als
    Beamter ausschließlich wegen medizinisch festgestellter
    allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den
    Ruhestand versetzt wird. Die versicherte Leistung wird
    ab dem Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in
    den Ruhestand gezahlt.
    Der in den Ruhestand versetzte Beamte erhält die versicherten
    Leistungen solange er den fortlaufenden Erhalt
    von Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt)
    nach dem Beamtenversorgungsgesetz
    nachweist.


    Hier erfolgt keine Prüfung über einen Arzt ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Es genügt die Versetzungsurkunde des Dienstherrns in den Ruhestand.


    Beste Grüße!

    Hallo A-J,


    ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Offiziersaubildung bei der Bundeswehr dich im Schuldienst weiterbringt.
    Es dürften für dich verlorene Jahre sein.


    Oder Du entscheidest dich dann doch für den Berufssoldaten und versucht evt. einen Posten im Auslandsdienst evt. Botschaft zu ergattern.


    Als ehemaliger Z4er kann ich mir ein kleines Urteil erlauben.


    Beste Grüße!

    entschuldigt, dass ich mich hier hier zu Wort melde.
    Ich war ein paar Jahre während meines Studiums für die DBV tätig.


    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt in 2011 bei 49.500 €


    Erst wenn ein Ehegatte diese Grenze überschritten hat, kann der Versicherungsschutz für die Kinder nicht frei gewählt werden.


    Beispiel: Beamter unter der JAGG und privat versichert /
    Ehegatte über der JAGG und in der GKV versichert
    dann wird das Kind in der GKV versichert.


    Allerdings kann das Kind auch zusätzlich PKV versichert werden.


    Versicherungsschutz der Kinder:
    Beihilfesatz 80 %
    Beihilfe endet mit dem 25. Lebensjahr


    ab dem 25. Lebensjahr bis zum Ende des Studiums ist eine Zusatzversicherung bei der DBV mit einem mtl. derzeitigen Beitrag
    männlich = 52,67 € Ausbildung
    weiblich = 92,24 € Ausbildung
    + ca. 16,00 € Pflegeversicherung möglich.


    Für die Übergangszeit bis zu einem Job besteht natürlich die Möglichkeit sich für ein 2. Studium einzuschreiben um die Ausbildungsbeiträge zu erhalten.


    Ist meistens günstiger als eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.


    Bitte beachten - für Mitglieder in den Fachverbänden des DBB gibt es bei der DBV Krankenversicherung einen Sondernachlass.


    Beste Grüße!

    ich habe letzten Monat einige Dienstunfähigkeitsversicherungen verglichen und bin zu dem Ergebnis gekommen,
    dass die DBV den besten Vertrag anbieten kann.


    Alter: 25 Jahre männlich


    Dienstunfähigkeitsversicherung kombiniert mit Riester
    Du-Rente 1.500 € bis 65. Lebensjahr
    im Leistungsfall - jährliche Erhöhung von 3 % der DU-Rente
    Rente wird gezahlt ab Eintritt der Dienstunfähigkeit
    Teildienstunfähigkeit ist mitversichert
    mtl. Beitrag 50,35 € - Sonderbeitrag als Mitglied im VBE


    Lt. info meines Beraters bekommen alle Mitglieder die in einem Fachverband des DBB sind einen Rabatt.


    Den Riestervertrag habe ich bei der DBV über den Tarif TwinStar abgeschlossen mit einem derzeitigen mtl. Beitrag von 5,00 €
    Eine Erhöhung ist jederzeit möglich.


    Bei Übergang in den Lebenszeitbeamten wird die Versorgungslücke neu errechnet und entsprechend nach dieser erforderlichen Absicherung mein Beitrag für die Absicherung angepasst.


    Beste Grüße!

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