Hallo,
ich habe gerade einen Bundeslandwechsel nach NRW hinter mir.
Du kannst beide Verfahren parallel laufen lassen, und solltest das auch unbedingt tun. Also einmal eine Freigabeerklärung in BW beantragen und damit am regulären Bewerbungsverfahren in NRW teilnehmen (LEO), und parallel dazu das Ländertauschverfahren. Hierfür gibt es Fristen, die du unter https://www.lehrer-online-bw.de/,Lde/781469 für dein Bundesland einsehen kannst. Auf der Seite findest du auch weitere recht ausführliche Infos.
Bei mir hat es gleich im ersten Anlauf über das Ländertauschverfahren geklappt, der Grund war Familienzusammenführung (mein Mann lebte und arbeitete bereits mehrere Jahre am neuen Wohnort). Es zählt dabei aber auch tatsächlich nur der Status verheiratet oder eigene Kinder. Ganz ohne "Grund" (ein Partner wird eben leider nicht als solcher gesehen), kann es wohl tatsächlich schwierig werden, da sozial gewichtet wird. Wobei ich das Ländertauschverfahren generell ziemlich undurchschaubar fand. Es wird wohl jedes Jahr neu verhandelt, wer wieviele Lehrer aufnimmt bzw. abgibt und genauere Zahlen konnte ich dazu keine finden.
Meinen Beamtenstatus habe ich übrigens behalten. Da ich kurz vor Ende der Probezeit gewechselt habe, habe ich die Beurteilungen im alten Bundesland gemacht und bin dann in NRW zunächst neu als Beamtin auf Probe vereidigt worden. Wenige Wochen später habe ich dann zum regulären Ende der Probezeit die Lebenszeiturkunde bekommen.
Wenn du noch weitere Fragen hast melde dich ruhig!