Also in meiner Beihilferegelung steht : drei Jahre. Gruß
Beiträge von utschitjelniza
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Brauchst du hierzu noch Feedback? Frage ist ja schon etwas älter.
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Ich meinte auch nicht, dass die Leute nicht wissen, was Freundschaft bei fb alles nicht bedeutet. Aber es gehört nun mal zu ihrer Lebensphase, sich von Erwachsenen, also auch Lehrern, abzugrenzen. Die Chance sollte man ihnen außerhalb der Schule lassen. Wir haben seit Kurzem iserv. Die erste Sorge der Schüler war, ob die Lehrer Einsicht in die Chaträume hätten. Die wollen das nicht. An einer fb-Pinwand ist es doch eine Einschränkung, wenn ein Lehrer sie theoretisch dauernd sehen kann. Außerdem, irgendwann will ich auch mal Feierabend haben. Vielleicht liegt es daran, dass ich mich sowieso schwer daran gewöhne, Schüler und Eltern im Dorf zu treffen - wo ich doch eigentlich aus einer Großstadt komme ... Naja, ich denke, da kann man nicht nur argumentativ rangehen. Es hat viel mit der eigenen Einstellung zum Beruf, zu den Schülern und zum Leben überhaupt zu tun und ist nicht nur eine pädagogische, sondern auch eine sehr persönliche Entscheidung.
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Vielleicht hatte ich den Thread nicht aufmerksam genug gelesen. Ich wollte ja auch keine mögliche Konstellation ausschließen, war nur ein Gedanke ...
und für den Kontakt zu ehemaligen Schülern sieht die Sache ja sowieso völlig anders aus . -
alles klar! Dass das traurig klingt, finde ich interessant ... Ich habe ja genügend echte Freunde, und meine Schüler haben auch genügend Freunde - größtenteils. Und wenn zwischen Schülern was schief hängt, setze ich mich gerne mit der Situation auseinander. Vielleicht bin ich ein bisschen altmodisch oder anders sozialisiert oder ... aber traurig nicht!
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Du kannst auch mal die Frauenbeauftragte deiner jetzigen Schule ansprechen. Die sind ja eigentlich genau für solche Fälle zuständig. ... wenn sie nett ist.
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Hallo, ich habe eine sog. Stufenlehrerausbildung für die Sekundarstufe I (sprich alle Schulformen bis Klasse 10) mit 1. und 2. Examen abgeschlossen. Aus verschiedenen Gründen habe ich dann berufsbegleitend ein Erweiterungsstudium für die Sek II drangehängt.
Das hat mich ca. 2000€ Studiengebühren etc. und viel, viel Zeit gekostet.
Die Erweiterungsprüfung entspricht dem 1. Staatsexamen Sek II.Durch einen Bundeslandwechsel nach NS bin ich dennoch von A13 auf A12 runtergestuft worden, weil mir das 2. Examen für die Oberstufe fehlt. Kein Mensch bei der Landesschulbehörde oder beim KM fühlt sich zuständig. Ich telefoniere mich wahnsinnig bei dem Versuch rauszufinden, was ich tun muss, um die Qualifikation für die Oberstufe zu erlangen.
Heute habe ich erfahren, dass derzeit an einem neuen Erlass für die Laufbahnverordnung gearbeitet wird. Der wird allerdings erst am Ende des Schuljahres in Kraft treten. Dann ist es evtl. für Bewerbungen bei Studienseminaren o.ä. zu spät.
Zur Zeit müsste ja eigentlich noch das alte Gesetz gelten. Des Rätsels Lösung liegt eventuell in §8 der Besonderen Niedersächsischen Laufbahnverordnung. Kennt jemand dessen Inhalt bzw. Wortlaut, oder weiß jemand von einer vergleichbaren Situation?
Vielen Dank! -
an SemL und kleiner grüner Frosch:
Vielleicht hat es auch was mit der Lebensphase der Schüler zu tun, um die es geht, wenn ich mir eure beiden Schulformen so angucke. Welcher Achtklässler möchte schon mit einem aktuell in der Klasse unterrichtenden Lehrer ohne Opportunismus auf fb befreundet sein? Mit einem ehemaligen Lehrer sieht das schon anders aus ...Davon abgesehen: Ich bin unter 40 und nutze fb, würde aber niemals eine "Freundschaft" mit Sus zulassen, weil es eben meine SuS sind.
Bezüglich der Ansagen für Veranstaltungen etc. denke ich, sie könnten einfach auch zuhören und sich etwas per Hand notieren.
Dieser ganze Einsatz des Internets macht auf eine bestimmte Art auch unselbständig und unaufmerksam. Und das ist bedenklich! -
Hallo Lego, ich kenne mich nicht so gut mit den BA-Abschlüssen aus, weil ich noch Staatsexamen gemacht habe. Im Referendariat ist es jedenfalls in einigen Bundesländern "damals" vor ca. sechs Jahren so gewesen, dass L2 sowieso L1 quasi beinhaltet hat. Das war definitiv in Berlin und Bremen so.
Ich weiß ja nicht, ob du deinen Ausbildungsort schon endgültig festgelegt hast, falls das noch eine Rolle spielt ...Gruß, Uschtitjelniza
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Hallo, ich habe eine sog. Stufenlehrerausbildung für die Sekundarstufe I (sprich alle Schulformen bis Klasse 10) mit 1. und 2. Examen abgeschlossen. Aus verschiedenen Gründen habe ich dann berufsbegleitend ein Erweiterungsstudium für die Sek II drangehängt.
Das hat mich ca. 2000€ Studiengebühren etc. und viel, viel Zeit gekostet.
Die Erweiterungsprüfung entspricht dem 1. Staatsexamen Sek II.Durch einen Bundeslandwechsel nach NS bin ich dennoch von A13 auf A12 runtergestuft worden, weil mir das 2. Examen für die Oberstufe fehlt. Kein Mensch bei der Landesschulbehörde oder beim KM fühlt sich zuständig. Ich telefoniere mich wahnsinnig bei dem Versuch rauszufinden, was ich tun muss, um die Qualifikation für die Oberstufe zu erlangen.
Heute habe ich erfahren, dass derzeit an einem neuen Erlass für die Laufbahnverordnung gearbeitet wird. Der wird allerdings erst am Ende des Schuljahres in Kraft treten. Dann ist es evtl. für Bewerbungen bei Studienseminaren o.ä. zu spät.
Zur Zeit müsste ja eigentlich noch das alte Gesetz gelten. Des Rätsels Lösung liegt eventuell in §8 der Besonderen Niedersächsischen Laufbahnverordnung. Kennt jemand dessen Inhalt bzw. Wortlaut, oder weiß jemand von einer vergleichbaren Situation?
Vielen Dank!
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