Den genauen Ablauf habe ich heute morgen auf der von mir o.a. Website nachgelesen.
Ja, ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das alles immer nur Schritt für Schritt mit schrftl. Benachrichtigung an die Eltern, Unterschrift etc. geht.
"....und anscheinend keiner in ihrer Umgebung wirklich Ahnung hat, bleiben nur ein paar Sachen die sie tun können und müssen (wenn es ihnen so wichtig ist!): Schulamt anrufen und nach den genauen rechtlichen Bestimmungen fragen. Falls sie damit immer noch nicht zufrieden sind, bei nem kompetenten Anwalt nachfragen. ...."
IM PRINZIP fühle ich mich schon kompetent, da zu helfen, denn alles, was bisher an Positivem geschah, ist auch ausschließlich auf meine Initiative zurückzuführen .
Jemand anders (außerschulisch, aber mit Beruf-in Amt und Würden-) hatte z.B. KEINE Ideen mehr, wie man das Kind noch vor der SS bewahren könnte.....
Schulamt hatte ich tel. schon vor 2,5 Wo. kontaktet. Dort Auskunft -> geht nur mit Klassenkonf.
Und darüber hätten die Eltern unterrichtet werden müssen.
Da es NIE diesbezgl. Nachrichten -weder mdl. noch schrftl.- gegeben hatte, waren und sind wir sicher, das noch keine stattgefunden hat.
"Über das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten muss ein Protokoll geschrieben werden, wär ja interessant zu sehen, ob's existiert. "
Ja, mein Rat an die Eltern geht auch dahin, Akteneinsicht zu beantragen. Die Schülerakte indes ist an der neuen Schule noch nicht eingegangen.
Die KL hat den Eltern mit Datum vom 21.02. bisher lediglich einen "Drohbrief" geschickt. Diese hätten sich angeblich (lt. Schüleraussage) verleumderisch betätigt... Androhung von zivil- und strafrechtlichen Schritten gg. die Mutter.
Geht uns "am Arm" vorbei, weil das, was die Gute da schreibt wirklich völlig daneben ist, woher sie es auch immer haben mag. Aber daran ist erkennbar, dass diese Leute wirklich scharf schießen und vor fast nix zurückschrecken.
Der Drohbrief und die seit Sa. vorliegende "Einladung" sind definitiv die einzigen beiden Schriftstücke der Schule seit August!
An die Fö-Schule Lernen möchte man ihn wohl wg. angeblicher "Verhaltensstörungen" (ADS?) unter dem "Deckmantel" einer angeblichen Lernschwäche.
ADS? Verneint der Neurologe... , (ich auch)- ansonsten ist Kind absolut gruppentauglich, munter -aber nicht bösartig- gute Einfälle halt.......
Und "lernschwach"? Ist er ebenfalls nicht. Gutachten besagt es, persönlicher Eindruck sowieso ......und allein die Fortschritte der letzten Wochen........
Wenn man die Akte je zu Gesicht bekommen wird........---> ich glaube nicht, dass irgend etwas des Inhaltes "rechtsverbindlich wirksam" ist.
Darf man wirklich gespannt sein.
Morgen hoffe ich das Schulamt nochmals kontakten zu können...-Ansprechpartner heute erkrankt...
Einstweilen aber ein Schreiben mit Einschreiben/Rückschein heraus..., bekommen sie dann wohl Mi/Do, --> Do. soll Kind ja dort "antreten" , wird es nicht....
Sollten sie nun drauf bestehen, kann`s peinlich werden, weil DANN der nächste Schritt "Anwalt" heißt (habe ich bisher nicht getan, weil sauteuer und die Familie hat nicht viel Geld).
LG cecilia
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2Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten durch Schulleitung der zuständigen Schule
2.1Will die zuständige Schule einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen, muss sie die Eltern vorher schriftlich zu einem Gespräch einladen, um sie über die Einleitung des Verfahrens, den Verfahrensablauf und die Möglichkeit und die Arbeitsweise der Förderkommission zu informieren.
2.2Der Inhalt des Gesprächs ist aktenkundig zu machen.
2.3Erscheinen die Eltern nicht, ist dies ebenfalls zu vermerken.
2.4Die Eltern müssen darüber informiert werden, dass sie das Recht haben, eine Förderkommission zu beantragen
Welche Vorgänge müssen in der zuständigen Schule vor der Einleitung des Verfahrens erledigt sein ?
1.Beschluss der Klassenkonferenz zur Einleitung des Verfahrens
2.schriftliche Information der Erziehungsberechtigten zum Informationsgespräch über die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens
3.Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten über die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens
Diese 3 Vorgänge müssen also vor dem 15.2. durchgeführt worden sein!
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DAS IST ECHT EIN WITZ!
Hier steht ja, dass schon die Einladung zu einem Gespräch SCHRIFTLICH erfolgen MUSS.
Die Mutter wurde per Telefonanruf um den 14.12. in die Schule bestellt (ohne "Vorwarnung"!).......
Darüber hinaus keine Gespräche, keine Schreiben, keine Unterschriften, keine Protokolle....
Hab` mich auch gerade durch die Formulare geblättert - nicht mal die mir hier in Kopie vorliegende Einladung entspricht diesen einzuhaltenden "Formularien"...z.B. Uralt-Kopie auf Papier, das nicht mehr die richtige Schulbezeichnung trägt...
Eigentlich müsste man das in die Presse bringen......-Lehrstück-
LG cecilia