Beiträge von Momo86

    ...in Zeiten von "Massenarbeitslosigkeit" soll es durchaus auch Väter geben, die tatsächlich (weil ohne Einkommen) nicht zahlen können...- selbst wenn sie wollten... Das ist übrigens auch hier in unserem speziellen Fall so ("Mann" hat sogar ein abgeschl. Studium - und dennoch keinen Job/kein Einkommen...).
    Das hat dann mit "zahl. Partner" nicht mehr so viel zu tun - ob Partner oder nicht, er hat nischt.



    LG cecilia

    Danke, Gemo... so in etwa sind auch meine Gedanken. Ein afrikanisches Sprichwort besagt: Um ein gut Kind aufzuziehen, braucht es ein Dorf....--> eine sichere Gemeinschaft von Menschen, die auch die Eltern entlastet, dem Kind sicheren Halt gibt...


    Bisher hat meine Schwester mit einem sicheren Einkommen bei Vollzeitstelle ganz gut gelebt... PKW, Urlaub, gepflegte Kleidung, alles -> no problem...
    Natürlich könnte sie jetzt u.U. sogar zuhause bleiben und Sozi beantragen...- aber um den Preis einen "sicheren Arbeitsplatz" aufzugeben (neben allen späteren Folgen für Rente usw. ...)---> und von dem bisschen, was ihr an Unterstützung zustünde, kann man nicht vernünftig leben, es ist lediglich eine "Grundsicherung"...
    Ich kann also nachvollziehen, dass sie sagt: Davon kann man nicht leben , nur über-leben...
    Dennoch duchforste ich derzeit das Zeit nach Infos, welche Hilfen alleinerz. Müttern zusätzlich zustehen, damit es vielleicht möglich wäre, dass sie wenigstens im 1.LJ zuhause bleiben könnte...


    LG cecilia

    ..."verhackstücken" wäre, würde ich mich nun zum Richter machen, oder weitere Detailös schreiben, oder, oder , oder......---> Aber natürlich bin ich BESORGT , und das in mancherlei Hinsicht...
    Vielleicht hat mancher von euch ja noch Ideen, wie man NICHT nach 8 Wo (ablauf Mutterschutz) wieder arbeiten gehen müsste (finanziell?)
    Für die Entwicklung eines Kindes finde ich es ganz furchtbar, ein so kleines Kind schon ganztägig (im Schichtdienst) außer Haus geben zu müssen->im Prinzip ja dann fortwährend, weil es auch keine Schulen gibt, die so lange auf haben.
    Und sollte ihr je etwas zustoßen, (und das geht schneller als man denkt...), wären natürlich mein Mann und ich in der Verantwortung, denn wir sind die einzigen Verwandten....
    Also: Auch wenn es nicht meine Schwangerschaft ist, bin ich schon ziemlich "geschockt" und mache mir Gedanken über die eigentlich weitreichenden Folgen....
    Das erste, was jetzt nötig ist, ist ein "Umzug", weil in der derzeitigen Wohnung Kinder nicht erwünscht sind (die Nacbarn klopfen schon an die Decke, wenn nur meine 2 zu Besuch sind...)
    So werden wir auch den Umzug gemeinsam "wuppen", mein Mann für die notwendigen Renovierungen zuständig...- ein neues Auto muss her, weil in den derzeitigen Kleinstwagen kein KiWa passt... und,und,und......
    Nein, das ich hier schreibe, "schädigt" sie gewiss nicht... Wer weiß, vielleicht haben ja einige von euch noch ganz gute Ideen?



    LG cecilia

    ...du willst sagen, es sei untersagt, beiträge zu verfassen, die keine "konkreten fragen" beinhalten?
    man (oder ICH?) dürfte sich keinesfalls über etwas spontan äussern, was einen so bewegt?
    ...mal nachgezählt, wie viele beiträge es hier so gibt, die "keine konkreten" fragen beeinhalten..???
    ansonsten bin ich hier "anonym" - ohne ort, ohne namen... ---glaube kaum, dass du mich (oder sie?) kennst....
    frau namenlos, alterslos aus irgendwo.......


    LG cecilia

    Familienzuwachs


    .....hatte mir immer gewünscht, "Tante" zu werden, aber meine einzig vorhandene Schwester (heißgeliebte "Ersatzmama" meiner Jungen von Beginn an) , steuert steil die 39 an (1x kinderlos geschieden, diverse "getrennte" Beziehungen)...
    Seit Nov. eine "neue Beziehung", von der sie mir vor zwei Wochen erzählte, dass es vorbei sei, sie sich von ihm getrennt hätte...


    Ich gestern:"Und habt ihr noch Kontakt?"
    Sie: "Bedingt aber zwangsläufig!"
    "??????"
    Sie:"Ja - gibt manchmal Gründe, noch Kontakt zu haben!" .........
    ...................................................


    Also -kurz gesagt: Sie ist schwanger - mal eben- hat sich dennoch getrennt (wg. auf Dauer fehlender "Liebe" !), und ist nun fest entschlossen mit 39 ihr 1. Kind zu bekommen und allein großzuziehen......
    "Unterhalt" ist vom werdenden Vater wohl nicht zu erwarten - also wird sie zügig weiter arbeiten müssen (z.Zt. 40-Std. im Schichtdienst - Früh-/Tag-/Spätschicht)....


    Keine Ahnung, wie man das organisatorisch auf die Reihe bekommt........- ich räumlich zu weit entfernt, als das ich "wirklich" helfen könnte... - sie weder bereit noch in der Lage (Arbeitsplatz) umzuziehen....- Oma etc. nicht vorhanden (bzw. nicht brauchbar) .


    Mutig, mutig... - sie wollte immer ein "eigenes Kind" und freut sich wirklich... - ich versuche mich -trotz meiner Sorge um die Gesamtsituation- mitzufreuen.


    Meine zwei Jungen haben schwer geschluckt..., Tante fuhr mit ihnen in den Urlaub, ein Wochenende pro Monat dort ... Sie ahnen vermutlich, dass demnächst ein paar andere Dinge Priorität haben müssen.


    LG cecilia

    ...alles nachvollziehbar.....-möchte als Mutter mit zwei von G8 betroffenen Kindern allerdings auch anmerken, dass es für die Kinder sowie deren Familien nicht weniger Stress ist...


    Wochenende? Ist für uns als Familie seit Monaten ein Fremdwort... "Krank werden" geht gar nicht...


    Schule in Nach-Pisa-Zeiten.........


    LG cecilia

    Zitat

    wie ich einem Pakistani in Kl. 3 gerecht werde, der altersmäßig in die vierte, leistungsmäßig in die erste gehört und der nur Urdu spricht.


    Dir einen "Freiwilligen" suchen, der bereit ist, dem Kind ehrenamtlich zusätzliche Förderung zu erteilen.


    Mir saß gestern jemand gegenüber, der zwei Jahre einem indischen Kind half, freiwillig, ohne Entgelt und tgl., Deutschkenntnisse zunächst bei Null.
    Das Kind besucht heute mit Erfolg ein Gymnasium!


    Der wesentliche Punkt ist: FRÜHE Förderung -schon in der Grundschule... - bei den Kleinen anfangen....


    LG cecilia


    (s. mein Beitrag zu MENTOR e.V. weiter unten......- ein niedersächsisches Projekt......)

    Zitat

    Sonderpäd. Gutachten werden von unbeteiligten Dritten erstellt


    Ja, das ist wohl so - jedenfalls so angedacht.


    Nun ist der vorab benannte Gutachter aber kein "unbeteiligter Dritter", sondern jemand, der schon "involviert" ist (schrieb ich glaube ich schon) und sich schon vorab (auch den Eltern gegenüber aus dem Fenster lehnte ( Vortestung in der Regelschule--> Sonderschule... warum auch immer).


    Glaube kaum, dass es eine intelligente Idee wäre, in diesem Wissen jemandem das Kind ein 2.Mal zu geben.


    Zitat

    Es sei denn jemand verfälscht die Testergebnisse.


    Das hält keiner von uns mehr für ausgeschlossen.




    Zitat

    Warum machst du das eigentlich alles??

    Ich habe keinen Grund, NICHT zu helfen. Und tatsächlich bei Menschen, für die sich häufig genug keiner zuständig fühlt.
    Und frag` das mal jeden anderen Menschen, der sich ehrenamtlich engagiert, wo auch immer...


    Zitat

    Da sollte sich doch wohl echt mal die Eltern bemühen!

    Das ist schwierig, wenn man eine andere Muttersprache als Deutsch hat. Und "Fehler", weil man das Amtsdeutsch oder die Fachtermini nicht versteht, darf man sich hier leider nicht leisten.


    Zitat

    und es sieht wohl so aus, dass die Eltern nicht mehr das letzte wort haben.
    Es gibt ja nun in NDS keine Bezirksregierungen mehr, sondern die Landesschulämter (oder so). Seitdem ist wohl der einzige Weg der Eltern eine richtige Klage, wenn sie nicht wollen, dass ihr Kind auf eine Sonderschule geht.


    Das war vordem auch schon so. Sonst hätte es ja zuvor nie Klageverfahren gegeben. (s. "Ruth S.", Nds., BVG Urteil von 1997)



    Zitat

    Von daher freut euch doch einfach, dass ihr eine Seite Fördervorschläge für lau kriegt.


    Die neue KL braucht keine "Vorschläge", weil zum einen sehr fitt und engagiert (zum anderen sieht sie keinerlei "Förderbedarf in dieser Hinsicht"), die "alte KL" wollte nie "Fördervorschläge" /Differenzierung o.ä. ...- ansonsten hätte sie sich nicht nur für dieses Kind beizeiten Hilfen geholt (erinnert euch: ich erlebte sie ein Jahr als KL MEINES Kindes!)
    Im übrigen wurde vorm Schulwechsel der alten Schule von Seiten Eltern ein "Förderkonzept" vorgelegt in Verbindung mit einer außerschulischen Einrichtung ...-insbesondere für die bemängelte RS, aber auch zur Stärkung des Lernverhaltens...
    Die KL wollte es nicht hören, lehnte ab...und blieb bei ihrer Forderung nach SS!
    Es wäre unwahrscheinlich, zu meinen, sie hätte dann "Fördervorschläge der SS" im Regelunterricht umgesetzt.


    LG cecilia (ich berichte euch gern vom Ausgang in der Sache...)

    Was "Braunauge" angeht, kann man den Hergang ihrer "Schulgeschichte" bei www.grundschultreff.de nachlesen...
    Was "unseren Fall" angeht: Hier haben "außerschulische Fachkräfte" von Beginn sehr sachlich und argumentativ gut reagiert - auch mit einem schrftl. Gutachten.


    "Schlammschlacht" wurde es durch Reaktionen beteiligter Lehrkräfte, z.B. "Drohbrief" seitens KL , der auf unwahre Unterstellungen basiert... (dafür gibt es Zeugen, zum Glück). Die ganze Sache ist dermaßen "lächerlich", dass wir es nicht mal für nötig befinden, Papier an eine Antwort zu verschwenden.


    Insgesamt gibt es überhaupt nur ZWEI Schriftstücke an die Eltern in der ganzen Sache von Schulseite.


    1.den Drohbrief und 2. die unrechtmäßige Einladung... (zudem diverse mdl. vor Dritten geäußerte An-/Beschuldigungen....gg. das Kind/die Eltern/gg. mich, die mit der Sache erst die kürzeste Zeit befasst ist...)


    Von unsere Seite lediglich ein höflich-/sachlich-/ablehnendes Schreiben bzgl. der "Einladung zur Ü" ......-> allein der guten Form und Höflichkeit halber, damit die Herrschaften morgen nicht umsonst warten... (natürlich auch, weil es der rechtlich "korrekte Weg" ist...)


    LG cecilia

    ..."neue Schule" hält sich aus der unmittelb. Diskussion (erstmal) heraus, sieht das Kind aber in RS z.B. mittelfristig im Bereich "gut/befriedigend" :-))))))
    Laut akt. Elterngespräch SEHR zufrieden und Verfahren absolut unnötig!!!
    Wir warten ab, was auf unser Schreiben jetzt kommt..., wenn da noch was kommt......
    Ersttermin wäre morgen gewesen, aber Kind nimmt nicht teil, was der Schule mit den entsprech. Argumenten schrftl. per Einschreiben mitgeteilt wurde.


    Gerade las ich im GS-Treff folgenden Beitrag:


    http://www.grundschultreff.de/…1537&boardid=33&styleid=1


    Mutter ist Betreiberin der Seite:


    www.kluki.de


    Ihr Kind hat wunderbare Fortschritte erzielt in den letzten 10 Wochen.
    Nun die Ü , wie sie schreibt ohne Benachrichtigung. Woran zu sehen ist, dass "unser Fall "hier wohl kein Einzelfall ist.


    Wer "Braunauge" antworten (oder raten) möchte, kann das über die Website tun (BL ist glaube ich : NRW).


    LG cecilia

    ...ursprünglich wollte ich tatsächlich wissen, wie die normale geltende euch bekannte Rechtslage ist...(vielleicht sind oder waren meine Infos ja falsch? )


    Nun, wir liegen wahrscheinlich nicht auseinander, wenn wir hier mal festhalten, dass die euch bekannte und die mir bekannte ja übereinzustimmen scheinen.


    Allerdings kann ich tatsächlich mit Ratschlägen wie:


    (sinngemäß)...Kind könnte ja vielleicht doch zur SS, weil da ja viel bessere Hilfe, kleinere Klasse... o.ä.


    alternativ:
    ... Überprfg. ist ja noch keine "Einweisung" - lasst Kind halt gehen, wird`s schon richten...


    ...nicht so viel anfangen, denn wer so etwas rät, hat den Kern in dieser Sache offenbar nicht so recht verstanden, ... kein gescheiter Mensch würde sich einer rechtswidrigen, zudem unnötigen Untersuchung unterziehen (wollen) -gleich in welcher Situation.


    Was mich persönlich sehr ärgert, ist , dass es tatsächlich hier bei uns Leute gibt, die im persönlichen Gespräch der Familie den Hergang der Sache nicht abnehmen.... , weil so etwas "nicht sein kann"...


    Doch -" es kann"


    C.

    Ja, ist auch hier die geltende Rechtslage.


    Aber es gibt wie beschrieben, nicht mal eine Grundlage, das Verfahren zu betreiben.
    (Der Vorschlag "Schulwechsel" wurde den Beteiligten Ex-Lehrkräften schon Tage vor den eigentl. Schulwechsel gemacht...-> auch das haben sie "abgelehnt"... wie auch "außerschulische zeitlich begrenzte Unterstützung durch eine professionelle Einrichtung"... ebenso "Unterstützung durch mich"... es blieb von deren Seite bei "So-Schule" (aber sélbst dort würde das Kind nicht in der Lage sein, einen Abschluss zu erzielen.......-> tja... -soviel negative Gedanken für ein wirklich nettes und umgängliches Kind!)


    LG cecilia

    ...auch heute leider keinen im zust. Schulamt erreicht...


    Ein Rechtsanwalt (für Schulrecht) hat uns inzwischen geantwortet - auch seiner Ansicht nach ist die "alte Schule" nicht mehr zuständig...


    Das ist der eine -wesentliche- Punkt. Der andere -wesentliche- Punkt ist das offensichtliche Fehlen einer rechtlichen Grundlage, das Verfahren in dieser Form überhaupt betreiben zu können, denn wie ihr ebenfalls feststelltet, braucht es dazu einen gültigen Beschluss der Klassenkonferenz, über den zudem die Eltern unterrichtet werden müssen.


    Hier fehlt beides!


    Ich denke nun nicht, dass irgend jemand von euch -als Eltern- sein Kind (nach der "Vorgeschichte") ohne Rechtsgrundlage und "just for fun" zur Ü an die Fö-Schule schicken würde, oder? Sei es einen Tag, oder drei oder eine Woche (?) - zumal im Wissen, dass das Kind weder l noch v nach allen vorliegenden außerschulischen Gutachten ist.


    In der Folge -angesichts eines so eigentlich unglaublichen Vorgangs, von dem wir (andere außerschulisch Involvierte sówie meine Wenigkeit) überzeugt sind, es würde einem "deutschen" Kind ohne Migrationshintergrund NICHT passieren- seien Überlegungen gestattet, WARUM es hier mit dieser Familie passiert.


    In der Tat wäre ich nicht "so gut" informiert, wenn ich mit der KL nicht ganz eigene und persönliche Erfahrungen hätte...-
    und nebenbei bemerkt: SIE SELBST hat nachweislich über mich (und meine Schüler) vor Dritten und öffentlich unwahre Behauptungen aufgestellt...-> als "Tatsachenbehauptungen" ("Wenn Frau... sich um die Kinder kümmert, geht es ihnen schlechter als zuvor!" ---> habe ich "meinen Eltern" berichtet, die arg erschüttert waren und anboten, eine entsprechende Gegendarstellung aufzusetzen!) , während ich nur "vermuten" kann....



    LG cecilia

    Beide Eltern haben Arbeit und verdienen, allerdings jeder für sich so wenig, dass ein Einkommen nicht für den Familienunterhalt reichen würde - für PKH jedoch wahrscheinlich zuviel.
    Eigentlich wäre dann ein "Verwaltungsrechtler" zuständig - ich kenne einen, weiß aber auch um die Honorarsätze.
    Das ist eher die "letzte Möglichkeit"....


    "schwerwiegende Gründe + keine Möglichkeit der Integration + Elternwille + keine Möglichkeit der Förderung an der Regelschule zusammenkommen. "


    Ja, und keiner der genannten Gründe liegt hier vor...- auf der damals anberaumten Konf. war ich nicht anwesend, aber ich weiß (Bericht von Dritten!), was dort abgelaufen ist... (s. Off topic-Beitrag...). Sie versuch(t)en, Kind (Eltern Migrationshintergrund!) in eine ihnen genehme "Schublade" zu stecken..., weil man "solche Fälle" ja "kennt"....


    Elternwille: Bei gegenläufigen Ansichten entscheidet letztlich die Bez.Reg/Schulamt...- es wäre nicht der 1.Fall, wo gg. Elternwillen entschieden würde...


    Zeitliche Priorität hat in jedem Fall aber schon die Verhinderung der Überprfg. - das Kind, erst kurze Zeit an der neuen Schule, soll nicht schon wieder 1 Woche Unterricht versäumen und aus der Gemeinschaft heraus, in die es gerade hineinwächst.
    Es braucht jede Stunde normalen Schulunterricht...., das Aufarbeiten von entstandenen Lücken ist mühsam.


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    Was noch eine Unverschämtheit ist: BEVOR man ein Kind an die So-Schule meldet, müssen lt. Gesetz nachweisbare Fördermaßnahmen an der Regelschule stattgefunden haben....


    Die hat es hier NICHT gegeben - auch nicht im Bereich Rechtschreibung, wo Kind ja eine "6" erhielt.... (da mein Kind im Jahr zuvor die L. als KL auch in Deutsch hatte-----> in seiner damaligen 5.Kl. hatten regelmäßig etwa 6 Schüler eine "6" oder "7" in Rechtschreibung, weitere 5 Schüler eine "5" (O-Stufe) - > Hilfen? Förderung? ... gab es nicht, nicht mal, nachdem ich der KL umfangreiches Mat. aus meinem Fundus zur Verfügung gestellt hatte. )


    Die unabweisbare Tatsache, dass nun das Kind nach Schulwechsel im frischen Diktat (ungeübt sogar) auf einmal eine Note überm Strich erzielt, spricht für sich...


    Ich kann euch weder sagen noch erklären, WARUM die KL in dieser Weise agiert... - alles meine Spekulationen... Erlebnisse im vorigen Jahr mit Kindern gleicher Volksgruppe (sie outete ein Kind als "adoptiert" vor der Klasse, wozu sie keine Berechtigung hatte)...
    SEHR positiv ist sie klugen Gym-Mädchen gegenüber.... - vielleicht hat sie ein persönliches Problem mit Vorurteilen gg. HS-JUNGEN (verstärkt, wenn die Eltern nicht in D geboren sind?)
    Ja, inzwischen denke ich, die Frau hat mindestens "rassistische Tendenzen".


    LG cecilia

    Den genauen Ablauf habe ich heute morgen auf der von mir o.a. Website nachgelesen.


    Ja, ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das alles immer nur Schritt für Schritt mit schrftl. Benachrichtigung an die Eltern, Unterschrift etc. geht.


    "....und anscheinend keiner in ihrer Umgebung wirklich Ahnung hat, bleiben nur ein paar Sachen die sie tun können und müssen (wenn es ihnen so wichtig ist!): Schulamt anrufen und nach den genauen rechtlichen Bestimmungen fragen. Falls sie damit immer noch nicht zufrieden sind, bei nem kompetenten Anwalt nachfragen. ...."


    IM PRINZIP fühle ich mich schon kompetent, da zu helfen, denn alles, was bisher an Positivem geschah, ist auch ausschließlich auf meine Initiative zurückzuführen .
    Jemand anders (außerschulisch, aber mit Beruf-in Amt und Würden-) hatte z.B. KEINE Ideen mehr, wie man das Kind noch vor der SS bewahren könnte.....
    Schulamt hatte ich tel. schon vor 2,5 Wo. kontaktet. Dort Auskunft -> geht nur mit Klassenkonf.
    Und darüber hätten die Eltern unterrichtet werden müssen.
    Da es NIE diesbezgl. Nachrichten -weder mdl. noch schrftl.- gegeben hatte, waren und sind wir sicher, das noch keine stattgefunden hat.



    "Über das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten muss ein Protokoll geschrieben werden, wär ja interessant zu sehen, ob's existiert. "


    Ja, mein Rat an die Eltern geht auch dahin, Akteneinsicht zu beantragen. Die Schülerakte indes ist an der neuen Schule noch nicht eingegangen.


    Die KL hat den Eltern mit Datum vom 21.02. bisher lediglich einen "Drohbrief" geschickt. Diese hätten sich angeblich (lt. Schüleraussage) verleumderisch betätigt... Androhung von zivil- und strafrechtlichen Schritten gg. die Mutter.
    Geht uns "am Arm" vorbei, weil das, was die Gute da schreibt wirklich völlig daneben ist, woher sie es auch immer haben mag. Aber daran ist erkennbar, dass diese Leute wirklich scharf schießen und vor fast nix zurückschrecken.


    Der Drohbrief und die seit Sa. vorliegende "Einladung" sind definitiv die einzigen beiden Schriftstücke der Schule seit August!


    An die Fö-Schule Lernen möchte man ihn wohl wg. angeblicher "Verhaltensstörungen" (ADS?) unter dem "Deckmantel" einer angeblichen Lernschwäche.
    ADS? Verneint der Neurologe... , (ich auch)- ansonsten ist Kind absolut gruppentauglich, munter -aber nicht bösartig- gute Einfälle halt.......
    Und "lernschwach"? Ist er ebenfalls nicht. Gutachten besagt es, persönlicher Eindruck sowieso ......und allein die Fortschritte der letzten Wochen........


    Wenn man die Akte je zu Gesicht bekommen wird........---> ich glaube nicht, dass irgend etwas des Inhaltes "rechtsverbindlich wirksam" ist.


    Darf man wirklich gespannt sein.
    Morgen hoffe ich das Schulamt nochmals kontakten zu können...-Ansprechpartner heute erkrankt...


    Einstweilen aber ein Schreiben mit Einschreiben/Rückschein heraus..., bekommen sie dann wohl Mi/Do, --> Do. soll Kind ja dort "antreten" , wird es nicht....
    Sollten sie nun drauf bestehen, kann`s peinlich werden, weil DANN der nächste Schritt "Anwalt" heißt (habe ich bisher nicht getan, weil sauteuer und die Familie hat nicht viel Geld).


    LG cecilia


    -----------------------------------------------------
    2Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten durch Schulleitung der zuständigen Schule


    2.1Will die zuständige Schule einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen, muss sie die Eltern vorher schriftlich zu einem Gespräch einladen, um sie über die Einleitung des Verfahrens, den Verfahrensablauf und die Möglichkeit und die Arbeitsweise der Förderkommission zu informieren.
    2.2Der Inhalt des Gesprächs ist aktenkundig zu machen.
    2.3Erscheinen die Eltern nicht, ist dies ebenfalls zu vermerken.
    2.4Die Eltern müssen darüber informiert werden, dass sie das Recht haben, eine Förderkommission zu beantragen



    Welche Vorgänge müssen in der zuständigen Schule vor der Einleitung des Verfahrens erledigt sein ?
    1.Beschluss der Klassenkonferenz zur Einleitung des Verfahrens
    2.schriftliche Information der Erziehungsberechtigten zum Informationsgespräch über die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens
    3.Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten über die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens
    Diese 3 Vorgänge müssen also vor dem 15.2. durchgeführt worden sein!
    ---------------------------------------------------------------


    DAS IST ECHT EIN WITZ!


    Hier steht ja, dass schon die Einladung zu einem Gespräch SCHRIFTLICH erfolgen MUSS.


    Die Mutter wurde per Telefonanruf um den 14.12. in die Schule bestellt (ohne "Vorwarnung"!).......
    Darüber hinaus keine Gespräche, keine Schreiben, keine Unterschriften, keine Protokolle....


    Hab` mich auch gerade durch die Formulare geblättert - nicht mal die mir hier in Kopie vorliegende Einladung entspricht diesen einzuhaltenden "Formularien"...z.B. Uralt-Kopie auf Papier, das nicht mehr die richtige Schulbezeichnung trägt...


    Eigentlich müsste man das in die Presse bringen......-Lehrstück-


    LG cecilia

    "bei uns entscheidet selbst bei positiver Überprüfung der Elternwille - bei euch nicht??? "


    Nein!!! Offenbar nicht. Die ehemalige KL wollte (und will!!!) das Kind auf die So-Schule haben...
    Warum? Keine Ahnung - ich habe sie nicht gefragt, vermutlich wird sie mir auch nicht antworten ........


    Lest mal bei "Off topic"-->
    Foren -Engagement - gefährlich?


    Das ist VIELLEICHT ein wenig Erklärung....!


    Gerade rief mich die Mama des Kindes an....- das Kind hatte in der Ex-Klasse eine Rechtschreib-"6" ---> ohne Hilfen, ohne Differenzierung, ohne irgendetwas...


    Heute ein gleich anfänglich in der neuen HS geschriebenes Diktat zurück erhalten.... - für ihn OHNE Übung, aber siehe da: eine glatte "4" .......


    Da sowohl ich als auch die Einrichtung, in der er nun gezielt Hilfen erhält, ihn nicht als "rechtschreibschwach/teilleistungsgestört" ansehen, denken wir, dass es langfristig wenigstens eine gute "3" würde.


    "....wenn doch eh alle so sicher sind, dass das Kind keine Sonderschüler ist, muss doch auch niemand "Angst" vor der Sonderschule haben! Wenn die bisherigen Einschätzungen richtig sind, wird der zuständige Sonderschullehrer vermutlich auch nichts anderes heraus finden! "
    Punkt 1:
    ... das Ü-Verfahren ist nicht nur unnötig sondern auch schädlich, weil das Kind sich gerade dabei ist in die neue Klasse einzugewöhnen, nicht schon wieder aus der Gemeinschaft und vor allem dem Lehrstoff gerissen werden soll! Er muss die 5.Klasse schaffen. Dafür braucht der "Schulzeit" -und nicht unnötige Ü-Verfahren!


    Punkt 2:
    ...der Lehrer, der als Prüfender genannt ist, hat das Kind schon an der Hauptschule gesehen und die Mutter später konfrontiert, dass (Kurztest parallel zum Unterricht im Nachbarraum OHNE Wissen/Unterrichtung der Eltern/des Kindes!!!) das Kind (angeblich) nicht den Stand der 4.Klasse hätte, er an der So-Schule besser aufgehoben sei........ Später auf einer Hilfeplankonferenz IN der Schule (KEINE Klassenkonf.) dann gemeinsam mit der KL wohl Ähnliches geäußert.
    Jemand, der sich im vorhinein (als So-Päd.) so weit aus dem Fenster lehnt..., wird der sich selbst widerlegen???



    Unterm Strich aber vor allem:
    "Wenn das Kind doch am 10.02. bereits die Schule gewechselt hat, wieso gibt es dann noch (oder schon?) ein Überprüfungsverfahren? Was hat denn die alte Schule noch mit dem Verfahren zu tun? Müsste das nicht die neue Schule machen? Oder hab ich da jetzt irgendwas falsch verstanden?"


    Nein, gar nicht.... WIR/ICH verstehen es auch nicht....- deshalb frage ich ja hier........
    (einzig in meinem Kopf noch die Idee, es geht ihnen am Ende wirklich darum, das Kind zu schädigen, nun um so mehr, als dass sie um unsere "Verbindung" wissen!)


    Die neue Schule sieht ganz und gar keine Veranlassung für ein Verfahren. Das Kind ist nämlich prima!!!


    Der Mutter habe ich vorhin die obenstehende Liste vorgelesen mit der nochmaligen Frage: Ist irgend etwas davon gemacht worden/Briefe/Unterschrift/Merkblatt????????


    Nein, nichts......!!!!!!!!!!!!


    LG Cecilia

    Das müsste dann bedeuten, wir schließen die Hauptschulen und schicken - der möglicherweise bess. Chancen wegen- die Hauptschüler auf die Schule für Lernhilfe (?????)


    Die Alternative für dieses Kind, das seit 10.02. mit Erfolg eine andere HS besucht, heißt: Realschule, denn nicht nur nach meinem Dafürhalten besitzt es locker RS- Potential.


    Warum soll es nicht zur So-Schule?


    1. Es möchte nicht dorthin!
    2. Die Eltern möchten es dort nicht haben!
    3. Es ist dort geistig unterfordert!


    Es ist in der Lage, einen guten HS-Abschluss hinzulegen, evtl. einen RS-Abschluss,- ich wüsste keinen Grund, was es an der Schule für Lernhilfe sollte.
    Ist nicht allein meine Ansicht, sondern auch die eines Facharztes sowie einer außerschulischen lernth. Einrichtung.


    Wenn ich mir die Argumente für die So-Schule so beschaue, müsste ich (schon der kleinen Klassen wg.) sofort meine beiden Söhne dorthin geben - dort könnten sie gewiss OPTIMAL gefördert werden.... - gerade der so schwierige kleine hb-ler ... ;-)))))))))))


    LG cecilia

    Gefunden im Netz:


    http://home.t-online.de/home/havemann.bb/sfb/abl.htm
    Zitate:


    Wer ist verantwortlich für den gesamten Verfahrensablauf?


    Zuständig für den gesamten Verfahrensablauf ist die Schulleitung der zuständigen Schule – die Schulbehörde trifft lediglich die Entscheidung über Feststellung des Förderbedarfs und über Förderort.


    --------------------------------------------------
    Welches ist die zuständige Schule ?


    Zuständige Schule ist die Schule, die das Kind besucht oder an der das Kind zur Einschulung angemeldet wird.




    --------------------------------------------------------------------------------




    Wann gilt ein Verfahren als eingeleitet?


    spätestens dann, wenn die Schulleitung der zuständigen Schule die Unterlagen an die zuständige Sonderschule weitergibt mit der Bitte um Erstellung des sonderpädagogischen Beratungsgutachtens


    Welche Vorgänge müssen in der zuständigen Schule vor der Einleitung des Verfahrens erledigt sein ?


    Beschluss der Klassenkonferenz zur Einleitung des Verfahrens
    schriftliche Information der Erziehungsberechtigten zum Informationsgespräch über die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens
    Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten über die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens


    Diese 3 Vorgänge müssen also vor dem 15.2. durchgeführt worden sein!


    -------------------------------------------------


    Aufgaben für Leiter(in) der zuständigen Schule <


    --------------------------------------------------------------------------------



    1. erhält Beschluß der Klassenkonferenz auf Einleitung des Verfahrens


    2. lädt Erziehungsberechtigte schriftlich zu Gespräch ein


    3. führt Gespräch mit Erziehungsberechtigten,


    ð informiert über


    Einleitung des Verfahrens
    Ablauf des Verfahrens
    Recht, Förderkommission zu beantragen
    ð händigt entsprechendes Merkblatt aus


    4. legt Aktennotiz an


    über Gesprächsverlauf
    über das "Veranlaßte"
    5. beauftragt Klassenlehrer(in) mit Erstellung des Berichts


    6. unterrichtet zuständige Sonderschule über Einleitung des Verfahrens


    leitet der zuständigen Sonderschule den Bericht (...) zu
    fordert von der zuständigen Sonderschule ein Beratungsgutachten an
    .................................................................................................................................


    bei Einrichtung einer FK


    1. beruft Förderkommission (bis 1.5.)


    2. lädt Förderkommission ein (1 Woche Ladungsfrist) - stellt mit Einladung allen Mitgliedern "zur Verfügung"


    Bericht der zuständigen Schule
    Beratungsgutachten


    ........................................................................


    So, wie es hier, gleichfalls für Niedersachsen, geschildert wird, ist das ganze für dieses Kind bisher eingeleitete Verfahren rechtswidrig aufgrund der nachweislichen Formfehler.


    LG cecilia

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