Liebe Kerstin,
Punkt 1: genaue Diagnostik z.B. durch einen Kinderneurologen oder ein Förderzentrum (leider kenne ich mich da nur bei uns im Norden aus...).
Ziel: Diagnose, um entsprechend dieser auch Entscheidungen über das weitere Vorgehen und Fördermaßnahmen zu treffen-> auch wichtig hinsichtlich meist "sperriger" Kostenträger, z.B. Krankenkasse...
Punkt 2: zeitgleich den "Mobilen Dienst" (bei uns der Bezirksregierung angegliedert) einschalten, Kind dort vorstellen...
"Wahrnehmungsstörungen" können das Ausmaß einer Körperbehinderung erreichen, in ihren Auswirkungen einer "sichtbaren" Körperbehinderung gleichkommen...- Zweck: zusätzliche Fördermaßnahmen in der Schule aber auch "Nachteilsausgleich" für das Kind (z.B. keine Tafelabschriften mehr, sondern Fotokopien! Und zwar solange, bis das Kind durch Förderung seine Defizite aufgearbeitet hat)
Bei uns Merkblatt zum MoBi, in dem es heißt (Auszug):
Die Unterstützung durch den überregionalen Mobilen Dienst umfasst:
Unterstützung und Beratung der Lehrerinnen und Lehrer in bezug auf didaktische, methodische, unterrichtsorganisatorische und soziale Probleme, die durch die Behinderung der Schülerinnen entstehen können. Dazu gehören:
Anpassung von Lehr- und Lernmaterialien,
Auswahl technischer und schulischer Hilfsmittel,
Unterstützung der Lehrerin, des Lehrers im Umgang mit den Schüler und Schülerinnen,
Informationen über die Behinderung,
Beratung bei der Umsetzung sonderpädagogischer Förderung, z.B. Nachteilsausgleich
Angebot von Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Regionalen Lehrerfortbildung (RLF) sowie beim Niedersächsischen Landesinstitut für Schulentwicklung und Bildung (NLI) und schulinterne Angebote (SchilF).
Koordination der Förderarbeit, d.h. z.B. Beratung der Kolleginnen und Kollegen, die die Förderstunden in Form von Einzelförderung, Kleingruppenarbeit oder Teamteaching erteilen.
Hilfen bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes und Versorgung mit Hilfsmitteln. Diesbezüglich auch Beratung des Schulträgers und anderer Kostenträger. Vermittlung oder Anbahnung zusätzlicher Fördermaßnahmen außerschulischer Art wie z.B. Mobilitätstraining, Training in Lebenspraktischen Fertigkeiten, Lern-, Ergo-, Sprach- und Physiotherapie, therapeutisches Reiten oder andere persönlichkeitsstützende therapeutische Maßnahmen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ärzten, Hilfsmittelanbietern (z.B. Akustikern, Optikern, Sanitätshäusern usw.) und weiteren Organisationen.
Beratung der Eltern hinsichtlich beeinträchtigungsspezifischer, erzieherischer und sozialer Probleme oder hinsichtlich der Versorgung mit speziellen Hilfsmitteln, Beratung in rechtlichen Fragen, Vermittlung von Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern u.a.
Vorbeugende, begleitende und ergänzende Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in Unterrichtsbereichen und -fächern, in denen ihnen ohne Hilfe eine ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechende Lernentwicklung erschwert wird. Spezielle, zeitlich begrenzte Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler, die sich aus der besonderen Kompetenz der Sonderschullehrerin bzw. des Sonderschullehrers im Mobilen Dienst ergeben. Anleitung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen, die der individuellen Auseinandersetzung mit der Behinderung dienen.
Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen für Eltern und Kinder, sowie Kurse und Freizeiten für sinnesgeschädigte und körperbehinderte Schülerinnen und Schüler. Diese dienen der Fortbildung, der Identitätsfindung, der Kontaktaufnahme und dem Informationsaustausch betroffener Eltern, Geschwister und Kinder.
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Da das Kind dem Unterricht geistig folgen kann, gibt es keinen Bedarf für den Besuch einer Förderschule (für Lernhilfe)... Auch die ELtern sind ja offenbar sehr bemüht! Also musst du jetzt schauen, wie du diesen Kleinen mit Unterstützung (Nachteilsausgleich! Und Verständnis) durch die Regelschule bekommst!
Schließlich würde auch von einem stark sehbehinderten Kind keiner erwarten, dass es (der Chancengleichheit der anderen Kinder wegen) dem Unterricht OHNE Brille/Sehhilfe folgt........
Viel EROLG!
LG Cecilia