ZitatOriginal von Susannea
1. Ja das stimmt. Bedeutet, du musst AG und AN Anteil zahlen (also ca. doppelt soviel, wie bisher).
2. Nur wenn du Anspruch auf ALGI hast, kannst du zurück während der Arbeitslosigkeit, sonst erst bei neuem Job. Du musst didch ja dann privat auch 100% versichern, da die Beihilfe wegfällt.
Zu 1. Das habe ich mir inzwischen von der Beihilfestelle bestätigen lassen. Aber natürlich trotzdem danke!
Zu 2. Wenn ich mich recht erinnere, was die von meiner Kasse gesagt hat, nimmt sie mich nur zurück wenn ich eine Arbeit habe. Und wenn ich ALGI bekomme, was ich auch erst noch in Erfahrung bringen muss, kann ich in einer PKV bleiben, weil dann das Arbeitsamt die Beiträge zahlt.