Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Mutter und Kind!
Das mit den Aufsichten ist so eine Sache. An meiner Schule müssen Schwangere bis zum Mutterschutz alle Aufsichten wahrnehmen! Da gab es keine Befreiung!
Egal bei welchem Wetter (Schnee und Eis mit 400 Schülern auf dem Schulhof, die keinerlei Rücksicht auf Schwanger nehmen - das ist nicht ohne!!!!) oder welche Aufsicht (Besonders bei Aufsichten am Busbahnhof, wo sich die Schüler an den Aufsichtskräften vorbei in den Bus drängeln)!!
Das ist die Realität, wenn man eine Schulleitung hat, die so die Auübung ihrer Fürsorgepflicht versteht!!!
Soweit ich weiss, ist das auch wieder ein Sachverhalt, der in jedem Bundesland anders geregelt wird. In NRW gibt es leider kein "Recht" auf Befreiung während einer Schwangerschaft von den Aufsichten, sondern dies liegt im Betrachtungs- und Entscheidungsrahmen der Schulleitung. Wenn man da also "Pech" hat, ....
Ich hoffe, Du kannst das alles anders regeln!
Viele Grüße und alles Gute
Lisasil