Das heißt also, wenn ich in einem Monat 4 Vertretungsstunden mache, bekomme ich anstatt meiner 17 Stunden, 18 Stunden bezahlt? Verstehe ich das richtig?
Beiträge von Patricia87
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Danke! Das hatte ich tatsächlich auch schon gefunden. Ich bin mir allerdings nicht darüber im Klaren, ob das auch für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte gilt?!?
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Hallo zusammen!
Kann mir jemand sagen, wie viel Geld ich für Mehrarbeit in Form von Vertretungsstunden bekomme, bzw. wo ich das für NRW einsehen kann?
Ich bin teilzeitbeschäftigte, verbeamtete Lehrerin an einer Gesamtschule.
Vielen Dank im Voraus!
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Vielen Dank, ich werde mich mal an den Dezernenten wenden.
Hat irgendwer hier schon Erfahrungen damit gemacht und einen Schulformwechsel "genehmigt" bekommen?
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Hallo zusammen!
Ich bin verbeamtete Lehrerin an einer Gesamtschule in NRW und befinde mich aktuell noch in Elternzeit.
Studiert habe ich das Lehramt für Grund-, Haupt, Real und Gesamtschule, mit dem Schwerpunkt Haupt-, Real-, Gesamtschule. Das Ref habe ich an einer Gesamtschule absolviert und arbeite nun seit fast 8 Jahren an einer Gesamtschule.
Ich frage mich nun, ob es möglich ist, dass ich nach meiner Elternzeit an eine andere Schulform wechsle, z.B. an eine Realschule oder evtl auch an eine Grundschule? Weiß darüber jemand etwas?
Viele liebe Grüße!
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Also hier bei der KVWL konnte ich gestern gegen 23Uhr ganz normal für priorisierte Berufsgruppen buchen. LehrerInnen an weiterführenden Schulen waren dabei explizit genannt. Bei der Buchungsbestätigung steht dann: "Berechtigungsgruppe: Priorisierte Berufsgruppen".
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Die Termine sind freigeschaltet!!!
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Die Frage stelle ich mir auch gerade...
Ja, bisher ging es ja auch nur über die Schule. Daher die Frage, ob jemand zuverlässig weiß, was ab morgen gilt.
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Doch, ich weiß von zwei Dortmunder Schulen, bei denen sich LehrerInnen am Dienstag impfen lassen können.
Ich wünschte, dass unsere Schule auch dabei wäre. Läuft das über das Impfzentrum?
Unser Schulleiter (ebenfalls Dortmund) sagte gerade vorm Wochenende noch, dass da nichts zu machen sei
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Vielen Dank schon mal. Ich werde mir das nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Aktuell sind die Kinder sowieso erkältet und damit Zuhause.
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Hallo zusammen!
Ich unterrichte zurzeit unter anderem eine 10.Klasse an einer Schule in einer Stadt in NRW, deren Inzidenz schon länger jenseits der 200 liegt. Diese Klasse ist im wochenweisen Wechsel im Präsenzunterricht. Außerdem habe ich noch diverse andere Klassen im Distanzunterricht.
Nun ist der Landkreis, in dem ich wohne, über der 165 Marke - der Kindergarten meiner Kinder wird also voraussichtlich ab Mittwoch oder Donnerstag in die Notbetreuung gehen.
Ich stelle mir nun die Frage, ob ich als Beamtin verpflichtet bin, meine Kinder in die Notbetreuung des Kindergartens zu schicken, um selbst den Unterricht der 10er vor Ort zu gewährleisten?!? Eigentlich würde ich sie bei diesen hohen Inzidenzen lieber Zuhause lassen, um uns alle besser zu schützen. Auf der anderen Seite sehe ich natürlich die Schule und insbesondere meine 10er, die bald ihre ZP schreiben müssen.
Vielleicht weiß jemand wie die rechtliche Grundlage ist und/oder hat sonst den ein oder anderen Gedanken dazu?
Viele Grüße!
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