Beiträge von anne70

    Seh ich auch so, da gibt es keine Beschlussmöglichkeit, die sich über sowieso schon geltendes Recht erheben kann.


    Bei eindeutigen Notfällen, wie z.B. starke Blutung, sichtbare Brüche, Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinsstörung ist immer die erste Hilfe mit Notruf angesagt.


    Die Forderung der SL in solch einer Situation noch vor dem Eintreffen der Rettungsdienste die SL informieren zu müssen, läuft juristisch völlig ins Leere. Den Richter möchte ich sehen, der die Information der SL während der ersten Hilfe nicht als völlig nachrangig einstuft. Abgesehen davon kann man sich in solch einer Situation immer auf den Stressfaktor berufen, der ein derart planvolles Vorgehen psychisch nicht ermöglicht.


    Für mich ist das alles eher eine Frage des Umgangs und der Wertschätzung der SL mit Kollegium. Aber so etwas ist eben (juristisch) nicht greifbar.

    Z.B. wurde einer Kollegin nicht gestattet fern zu bleiben oder eher zu gehen, weil ihr Kind an diesem Tag Geburtstag hatte. Fand ich zwar schade für das Kind, aber Arbeit ist Pflicht und dazu gehört eben auch die DB.

    Wenn das Kind krank ist, darf man in unserem Bundesland auch zuhause bleiben, wenn kein anderer das Kind pflegen kann. Bei eigener Dienstunfähigkeit sowieso, wobei hierzu bis zu einer Woche Dienstunfähigkeit kein ärztliches Attest notwendig ist.


    Was ich damit sagen will, ist klar. Wenn ein Kollege will, findet er Wege. Ein Schulleiter sollte es honorieren, wenn diejenigen, die offensichtlich ehrlich sind, sich bemühen jeden dienstlichen Termin wahrzunehmen, engagiert sind und nicht jede Überstunde zählen, einmal aus persönlichen Gründen nicht kommen können. Zumal so manche Konferenz ausschließlich aus Informationsfluss besteht, den man auch anders organisieren könnte, z.B. per email.


    Wenn man auf "Dienst nach Vorschrift" pocht, kann das aus Sicht der SL auch nach hinten losgehen.

    Wenn dein SL die Situation live miterlebt hätte, und er die versucht hätte, dienstlich zu verbieten, dass du erste Hilfe leistest, dann hätte man wenigstens was juristisch in der Hand gehabt.
    Aber wenn nur im Nachhinein solche unmöglichen Kommentare kommen, was kann man dann tun?Gibt es irgendeine Möglichkeit solchen SL auf die Füße zu treten. Kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Unfähigkeit bei bem Führen von Personal anstreben?
    Man kann ja leider solches Verhalten nicht wirklich juristisch beschreiben. Aber irgendeine Möglichkeit muss man doch haben, sich zu wehren.

    Das Problem ist, dass der PR wenig machen kann, denn es gibt ja keinerlei negative Konsequenzen für mich, keinen Akteneintrag. Der PR kann höchstens darauf aufmerksam machen, das der menschliche Umgang nicht in Ordung ist, aber das prallt an ihr ab, wie Wasser an einer Teflonpfanne. Wenn sie wenigstens ihre weltfremde Reaktion schriftlich als Dienstanweisung formulieren könnte, dann könnte man das an höherer Stelle mal thematisieren. Ein Kollege war die ganze Zeit als Zeuge dabei, ebenso einige Schüler. Da wäre es sehr leicht nachzuweisen, dass keine Fehler begangen wurden. Aber sie würde sich niemals auf dieses Glatteis begeben und es auf eine richtige Auseinandersetzung ankommen lassen.




    Es reicht ihr, dir ein scheiß Gefühl zu vermitteln, wenn Sie der Meinung ist, irgendetwas an der Schule, was von Bedeutung ist, läuft ohne ihr Zutun oder Wissen ab. Sie hält sich für unersetzlich, schwebt über allem, für die banalen Probleme der Lehrer interessiert sie nicht, sie unterrichtet ja auch nicht selbst, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet wäre.


    Es ist schlicht und einfach diese Eitelkeit und Egozentrik, die leider viele Schulleiter haben, vielleicht weil diese Eigenschaften die Hauptantriebsfedern waren, um sich überhaupt auf eine Funktionsstelle zu bewerben, mit allen negativen Konsequenzen für die Kollegien.


    Ohne dies verallgemeinern zu wollen, aber genau solche Charaktere sind mir in meiner Laufbahn schon häufig als SL begegnet.


    Ich wäre dafür, dass das Kollegium, ähnlich wie in der Schweiz, seine Schulleitung selbst wählt und immer wieder bestätigen muss.

    Kinder mit zentral-auditiven Wahrnehmungsstörungen werden häufig an Hörgeschädigtenschulen unterrichtet. Im optimalen Fall sind an solchen Schulen die Räume akustisch optimiert, d.h. sie haben Teppichboden, spezielle Wände und Decken, die den Schall schlucken und wenig Nachhall entsteht. Die Klassen haben max. 12 Kinder und sitzen im Halbkreis vor dem Lehrer.
    Ich würde die Kooperationslehrer der nächsten Hörgeschädigtenschule kontaktieren, an diesen Schulen gibt es oft auch gute Beratungszentren und Möglichkeiten, genauere Tests durchzuführen.

    Heute habe ich dann von der ersten Schulleiterin auch noch was zu hören bekommen (gestern war das die stellvertretende). Die erste SL warf mir heute vor, ich hätte noch schneller den Notruf absetzen müssen und vor allem meinte auch Sie, es könne doch nicht sein, dass bei uns ein Rettungswagen einen Schüler mitnimmt, ohne dass sie was davon weiß.


    Das Argument, dass ich in der knappen Zeitspanne 3 mal versucht habe sie zu erreichen, ließ sie nicht gelten. Es wäre meine Pflicht gewesen einen anderen Lehrer oder Schüler zu schicken um sie zu informieren bzw. zu suchen. Dass ich der Mutter angerufen haben hielt sie wiederum für unwichtig.


    Ich hab die Sache an den PR weitergeleitet und gebs auf. Es gibt gerade in solchen Positionen zu oft Leute, die absolut auf ihrem Unrecht bestehen und zwar völlig egal, wie das auf andere wirkt.


    Was solls....

    Ich war auch äußerst giftig und es nervt halt gewaltig, wenn man anstatt Anerkennung oder einfühlsamer Nachfrage immer so weltfremde Kommentare bekommt, insbesondere von den Leuten, die in jedem zweiten Satz Modevokabeln wie "Wertschätzung" einfließen lassen. Ich hab den ganzen Tag gebraucht, um wieder "runterzukommen", was normalerweise bei mir selten vorkommt.

    So eine Denkweise finde ich problematisch. Gerade muslimische Schüler machen sehr oft die Erfahrung, dass Gummibärchen verteilt werden. Zumindest als ich im Referendariat war, hat es meine muslimischen Schüler sehr gestört: "Schon wieder ein Geschenk, von dem ich nichts habe." Gegenständliches hingegen kam immer gut an, es zählt die Geste.

    :D Deshalb würde ich bei der angesprochenen Altersgruppe unbedingt eine zweite Wahlmöglichkeit einräumen, z.B. Kondome oder Gummibärchen. :D


    Nee mal im Ernst, man kanns auch übertreiben. Wenn du dir über alles so viele Gedanken machst, dann viel Spaß...

    Meine Erfahrung mit einer ähnlichen Situation ist die, dass die Eltern auch unter Umständen dann immer mehr Druck machen, wenn sie merken, dass die Lehrer nach ihrer Pfeife tanzen.
    Wenn ihr nicht gehen wollt, braucht ihr das meiner Meinung auch nicht zu rechtfertigen. Je mehr ihr mit den Eltern diskutiert und euch rechtfertigt, desto angreifbarer werdet ihr. Egal ob es aus persönlichen Gründen ist, oder weil man nicht einsieht, privates Geld zuzuschießen, völlig egal, es ist eure freie Entscheidung.

    Heute ist bei uns ein herzkranker Schüler kollabiert (Herzstillstand). Ein implantierter Defibrillator hat ihn aber sofort wieder zurückgeholt.


    Nachdem ich die Rettungsleitstelle alarmiert, die Mutter kontaktiert und zwei Schüler runter geschickt habe, um den Sanis den Weg zu zeigen, habe ich dann noch die restliche Zeit versucht vom Klassenzimmer aus die Schulleitung und das Sekretariat zu erreichen, ohne Erfolg, sie waren nicht im Büro.


    Nachdem die Sanis den Schüler mitgenommen hatten und ich schweißgebadet auf die Schulleitung stieß, wurde mir noch vorgeworfen, ich hätte die Schulleitung nicht informiert, dass ein Krankenwagen kommt. Dann kam noch die Aussage, dass ich ja, wenn ich telefonisch niemanden erreichen kann, noch einen dritten Schüler hätte schicken können, um die Schulleitung im Haus zu suchen und zu informieren (und das alles unter Stress innerhalb weniger Minuten).


    Ich war stinksauer wegen dieser Reaktion und wüsste jetzt gerne, ob es irgendein juristisches Schriftstück gibt, das man so weltfremden Leuten mal unter die Nase halten kann, indem klar aufgezeigt wird, dass die Priorität in solch einem Fall einzig um die notfallmedizinische Versorgung geht und nicht um die Eitelkeit von irgendwelchen weltfremden Vorgesetzten.


    Im Strafgesetzbuch findet sich ja was zur unterlassenen Hilfeleistung , aber ich hätte gerne mal noch was greifbareres.


    An unserer Schule würde ich nämlich jede Wette eingehen, dass mindestens die Hälfte der Lehrer, selbst bei einer lebensbedrohlichen Situation viel zu spät oder gar nicht den Rettungsdienst rufen würden, aus Angst, die Schulleitung könnte sich übergangen fühlen, weil man immer eingetrichtert bekommt, dass man jegliche Außenkontakte unbedingt mit allen Vorgesetzten absprechen muss.


    Deshalb findest du wahrscheinlich Wikileaks völlig überflüssig, soll doch jeder seinen Kopf hinhalten, um die Schweinereien dieser Welt aufzudecken, vor allem wenn es der Allgemeinheit nützt und ihm selbst schadet, wenn sein Name bekannt wird.

    Zitat

    Wenn das Schulamt die Statistik genehmigt, sind alle Spekulationen hinfällig.


    Vorausgesetzt das Schulamt weiß, ob das was da angegeben wird, auch stimmt. Vielleicht trägt ja der Schulleiter ein, dass er irgendwelche AGs hält, tut dies aber nicht.


    Irgendwo sollte man das ja schon überprüfen können.



    Wenn die Schulleitung ein derartiges Geheimnis draus macht und so offensichtlich der Verdacht entsteht, dass da etwas nicht stimmt, halte ich es moralisch für vertretbar, in einem anonymen Brief die nächsthöhere Dienststelle zu benachrichtigen.


    Die Frage ist, ob die dann wirklich Nachforschungen anstellen (müssen).

    Als gewöhnliche Lehrerin einer Sonderschule ärgert es meine Kollegen und mich, dass unsere Schulleitung, sowie die Stellvertretung entgegen der Vorschriften des Organisationserlasses keine einzige Unterrichtsstunde mehr unterrichtet. Dabei geht es nicht um Neid und Missgunst unsererseits, sondern darum, dass die Schulleitung offensichtlich bei Fragen zu Schülerproblemen, zu Ordnungsmaßnahmen aus unserer Sicht immer realitätsfremder wird und gerade bei problematischen Schülern oft die Unterstützung der Schulleitung fehlt (sie muss sich ja nicht mehr mit den Schülern rumschlagen). Außerdem müssten teilweise Kollegen Überstunden machen, während der Schulleiter / Vertreter nicht einmal wenn alles "brennt" Vertretungen macht.


    Laut dem Organisationserlass müsste der Schulleiter an dieser Schulart mindestens 4 Unterrichtsstunden unterrichten, der Stellvertreter mindestens 8. Davon abgewichen werden kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der obersten Schulbehörde (Kultusministerium). Nach meinem Kenntnisstand, werden für die nicht gehaltenen Stunden einfach sogenannte "Kooperationsstunden" verbraten. Die Schulleitung macht aber keine besonderen Kooperationsdienste, außer dem was zum normalen Geschäft der Schulleitung gehört, also Gespräche mit Eltern und anderen Institutionen. Hinzu kommt dass sowohl Schulleiter als auch Stellvertreter KEINE Vertretungspläne, Stundenpläne und Deputatsverteilungen macht. Dies erledigen die Abteilungsleiter unserer Schularten, die einen großen Anteil der typischen Schulleitungsaufgaben übernimmt, was eher zu einer Erhöhrung der der Unterrichtsverplfichtung führen müsste.


    Niemand hat den Mut, das Thema anzusprechen, der Personalrat vermutet, dass vielleicht eine Sondergenehmigung vom Kultusministerium vorliegt, das kann sich aber niemand so recht vorstellen.


    Nun die Frage:


    Kann man von den Schulleitern und deren Vertretung verlangen, dass sie ihrer Unterrichtsverpflichtung nachkommen, bzw. wie kann man das tun? Kann man irgendwo überprüfen lassen, ob tatsächlich ggf eine Sondergenehmigung vorliegt?
    Bisher hatten die beiden Schulleiter auf derartige Nachfragen anscheinend sehr aggressiv reagiert.


    Was im Organisationserlass von BW steht, klingt für mich so, als könnte man trotz aller möglichen Reduzierungen und Anrechnungen die Mindstunterrichtszahl von 4 Stunden (Schulleiter) bzw. 8 (Stellvertreter) nicht unterschreiten. Vielleicht kann das mal jemand kompetentes hier im Forum verifizieren. Ich bin kein Jurist



    hier der Link zu den Vorschriften


    Unter C 4 steht:



    Zitat:


    An Unterricht sind mindestens zu erteilen:


    vom Schulleiter
    4 Wochenstunden,
    vom ständigen Vertreter
    8 Wochenstunden,
    von anderen Lehrern
    14 Wochenstunden.


    Zitat Ende


    Für mich heißt das, dass wirklich in den Klassen unterrichtet werden muss. Wie sehen das die Experten.


    Bitte keine allgemeinen Ratschläge, wie z.B. Kontakieren des Personalrat usw.


    Es geht mir konkret um die rechtliche Situation, um eine Grundlage für weiteres Vorgehen zu haben. Wird hier widerrechtlich getrickst, dann kann man anders auftreten und argumentieren, als wenn es eher eine Frage von Moral und Kollegialität ist.

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