Als gewöhnliche Lehrerin einer Sonderschule ärgert es meine Kollegen und mich, dass unsere Schulleitung, sowie die Stellvertretung entgegen der Vorschriften des Organisationserlasses keine einzige Unterrichtsstunde mehr unterrichtet. Dabei geht es nicht um Neid und Missgunst unsererseits, sondern darum, dass die Schulleitung offensichtlich bei Fragen zu Schülerproblemen, zu Ordnungsmaßnahmen aus unserer Sicht immer realitätsfremder wird und gerade bei problematischen Schülern oft die Unterstützung der Schulleitung fehlt (sie muss sich ja nicht mehr mit den Schülern rumschlagen). Außerdem müssten teilweise Kollegen Überstunden machen, während der Schulleiter / Vertreter nicht einmal wenn alles "brennt" Vertretungen macht.
Laut dem Organisationserlass müsste der Schulleiter an dieser Schulart mindestens 4 Unterrichtsstunden unterrichten, der Stellvertreter mindestens 8. Davon abgewichen werden kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der obersten Schulbehörde (Kultusministerium). Nach meinem Kenntnisstand, werden für die nicht gehaltenen Stunden einfach sogenannte "Kooperationsstunden" verbraten. Die Schulleitung macht aber keine besonderen Kooperationsdienste, außer dem was zum normalen Geschäft der Schulleitung gehört, also Gespräche mit Eltern und anderen Institutionen. Hinzu kommt dass sowohl Schulleiter als auch Stellvertreter KEINE Vertretungspläne, Stundenpläne und Deputatsverteilungen macht. Dies erledigen die Abteilungsleiter unserer Schularten, die einen großen Anteil der typischen Schulleitungsaufgaben übernimmt, was eher zu einer Erhöhrung der der Unterrichtsverplfichtung führen müsste.
Niemand hat den Mut, das Thema anzusprechen, der Personalrat vermutet, dass vielleicht eine Sondergenehmigung vom Kultusministerium vorliegt, das kann sich aber niemand so recht vorstellen.
Nun die Frage:
Kann man von den Schulleitern und deren Vertretung verlangen, dass sie ihrer Unterrichtsverpflichtung nachkommen, bzw. wie kann man das tun? Kann man irgendwo überprüfen lassen, ob tatsächlich ggf eine Sondergenehmigung vorliegt?
Bisher hatten die beiden Schulleiter auf derartige Nachfragen anscheinend sehr aggressiv reagiert.
Was im Organisationserlass von BW steht, klingt für mich so, als könnte man trotz aller möglichen Reduzierungen und Anrechnungen die Mindstunterrichtszahl von 4 Stunden (Schulleiter) bzw. 8 (Stellvertreter) nicht unterschreiten. Vielleicht kann das mal jemand kompetentes hier im Forum verifizieren. Ich bin kein Jurist
hier der Link zu den Vorschriften
Unter C 4 steht:
Zitat:
An Unterricht sind mindestens zu erteilen:
vom Schulleiter
4 Wochenstunden,
vom ständigen Vertreter
8 Wochenstunden,
von anderen Lehrern
14 Wochenstunden.
Zitat Ende
Für mich heißt das, dass wirklich in den Klassen unterrichtet werden muss. Wie sehen das die Experten.
Bitte keine allgemeinen Ratschläge, wie z.B. Kontakieren des Personalrat usw.
Es geht mir konkret um die rechtliche Situation, um eine Grundlage für weiteres Vorgehen zu haben. Wird hier widerrechtlich getrickst, dann kann man anders auftreten und argumentieren, als wenn es eher eine Frage von Moral und Kollegialität ist.