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hmm, also ich weiß nicht woher diese info stammt.
in nrw gilt das definitiv nicht. in nrw braucht es nach dem 5ten antrag keine freigabe der schule mehr (also 5 ganze jahre) und dann heißt das noch lange nicht, dass du auch versetzt wirst.
wenn es keine "neue" stelle für dich gibt dann ist halt pech.. ich habe noch nirgends verbindlich gelesen, dass du nach 3 anträgen wegkommst.
selbst wenn du einen bundenlandwechsel planst.. da gilt die regel, dass nicht mehr als 2x eine freigabe abgelehnt werden soll, ABER wenn es keine stelle gibt dann wartest du halt weiter.. trotz freigabe...
meiner kollegin ist das nämlich auch passiert... dieses jahr.. sie hatte eine freigabe der SL zum 01.08.2011, aber leider fand man keine andere stelle für sie.. also.. bleibt sie...
eine freigabe ist der 1. schritt, aber nicht die garantie auf versetzung.
lg coco
Ich sprach nicht von einer Versetzung, sondern von der Erteilung einer Freigabe, um sich an einem offiziellen Bewerberverfahren zu beteiligen. Mann darf sich dann bewerben, kommt keine Stelle dabei rum, verfällt die Freigabe, man bleibt, wo man ist und kann zum nächsten Einstellungstermin des bevorzugten Bundeslandes eine neue Freigabe beantragen.