Liebe lisawe,
ich verstehe dich sehr gut. Mir ging es gleich zu Beginn meiner Tätigkeit so.
Ich war zunächst im Angestelltenverhältnis voll beschäftigt. Dezember kam die Verbeamtung auf Probe. Ich durfte zum Februar reduzieren.
Gründe waren familienpolitisch (hat damals ein kleines Kind). Andere Gründe kann die Pflege von Angehörigen sein.
Ich vermute, die Regelungen zu den Gründen einer Teilzeitbeschäftigung werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Suche trotz Probezeit das Gespräch zur Konrektorin, die die Pläne erstellt.
Bei mir wollte damals eine Kollegin mehr Stunden beantragen, daher wirkte sich meine Stundenreduzierung nicht negativ auf die Stundenverteilung aus.
Es gibt grundsätzlich eine Frist zur Abgabe des Teilzeitantrages für das Halbjahr: 30.11.