Über den PhV kann ich durchaus nichts schlechtes sagen... Auch die GEW hat mich bisher gut unterstützt...
Natürlich ginge immer ein bisschen mehr.
Auf Dauer wollte ich natürlich eine Mitgliedschaft kündigen...
Über den PhV kann ich durchaus nichts schlechtes sagen... Auch die GEW hat mich bisher gut unterstützt...
Natürlich ginge immer ein bisschen mehr.
Auf Dauer wollte ich natürlich eine Mitgliedschaft kündigen...
Nach dem bestandenen 1. Staatsexamen (HRGe, ich war damals schon 5 Jahre Aushilfslehrer an einem Gymnasium in NRW und habe bis zur EF unterrichtet) kam mein Schulleiter auf mich zu und bat um das Zeugnis, er könne mich höherstufen lassen (guter Mann!). Ab diesem Zeitpunkt bekam ich dann E11 Stufe 2...
Danke für deinen Beitrag CDL.
Das habe ich natürlich bereits getan. Inzwischen bin ich sogar in zwei Gewerkschaften (GEW, PhV) Mitglied...
Danke euch! Ja, NRW ist richtig.
Ich habe nun zusammen mit dem damaligen Arbeitszeugnis meines Schulleiters und der dortigen Entgeltabrechung (übrigens mit der gleichen Stufe wie jetzt) folgenden Antrag eingereicht . Da die damalige Aushilftätigkeit an einer öffentlichen Schule war und nun eine Ersatzschule mit privatem Träger zustädnig ist, waren/sind es auch verschiedene Arbeitgeber:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meiner Einstellung zum 01.11.2017 bin ich gemäß E 11 TV-L der Stufe 2 meiner Entgeltgruppe zugeordnet worden, da mir meine bei einem anderen Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung von insgesamt fast sechs Jahren (durchgehend von Februar 2011 bis Oktober 2016) nicht angerechnet worden ist. Eine Abrechnung zu dieser Tätigkeit als Aushilfslehrer am X-Gymnasium finden Sie im Anhang. Bereits dort wurde ich der Stufe 2 zugeordnet.
Zudem geht aus dem angefügten Arbeitszeugnis des dortigen Schulleiters Herrn _ hervor, dass meine damalige Tätigkeit der jetzigen Lehrtätigkeit als Lehrer am Y-Gymnasium weites gehend entsprach und somit als „einschlägige Berufserfahrung“ gemäß § 16.2.4 (TV-L) gewertet werden muss.
Bei meiner Beschäftigung als Aushilfslehrer am X-Gymnasium habe ich wichtiges Wissen, Können und Kenntnisse sowie Erfahrungen erworben, die nun auch für die Tätigkeit am Y-Gymnasium erforderlich sind und diese prägen. So setze ich meine damalige Tätigkeit am X-Gymnasium im Wesentlichen nun am Y-Gymnasium unverändert fort.
Wäre diese einschlägige Berufserfahrung angerechnet worden, so wäre ich nach dem praktischen Teil meiner Ausbildung an der Gesamtschule Z im November 2017 mindestens der Entgeltstufe 3 meiner Entgeltgruppe zugeordnet worden.
Da ein Ausschluss oder eine geringere Bewertung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern innerhalb der Europäischen Union gegen den Grundsatz der Freizügigkeit und der Gleichbehandlung verstößt und damit gemäß der Entscheidung des EuGH vom 05.12.2013 (Az. C 514/12) unzulässig ist, bin ich so zu stellen, als wenn ich von Anfang an der Stufe 3 meiner Entgeltgruppe zugeordnet gewesen wäre. Entsprechend wäre ich unter Berücksichtigung der jeweiligen Stufenlaufzeiten jetzt der Stufe 4 der Entgeltgruppe 11 zuzuordnen.
Ich darf Sie daher auffordern, mir die zukünftige Zuordnung zur Stufe 4 meiner Entgeltgruppe zu bestätigen und mir die Differenzbeträge zwischen dieser Stufe und der von mir derzeit zugeordneten Stufe rückwirkend nachzuzahlen.
Nun bin ich gespannt, was passiert...
Danke Calmac!
Was sind denn "herausragenden Leistungen"? Gibt es da Beispiele?
Wo steht eigentlich, dass zur "einschlägigen Berufserfahrung" die Arbeit als Aushilfslehrer (also vor dem Ausbildungsabschluss) nicht hinzugerechnet werden kann?
In § 16 (2) des Tarifvertrags steht lediglich:
"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigenberuflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."
Und weiter in der zugehörigen Protokollerklärungen:
"1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit."
Hier steht beide Male nichts von einem vorigen Erwerb der "Befähigung"...
(nachzulesen hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…?v_id=5920100114101937199)
Hallo Allerseits,
ich überlege, wie ich mit Hilfe meiner Schulleitung meine Bezahlung an einem privaten Gymnasium verbessern könnte.
Im Moment bekomme ich mit HRGe-Fakultas TV-L 11 Stufe 2, habe aber bereits vor den Referendariat fast sechs Jahre an einem Gymnasium als Aushilfslehrer gearbeitet. Kann ich mir das auf die Erfahrungsstufen anrechnen lassen? Wenn ja, wie mache ich das?
Dann steht im Tarifvertrag in §16 Absatz 6:
"Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden."
Wäre das auch eine Möglichkeit? Wie müsste dann die Schulleitung den Antrag begründen?
Vielen Dank fü eure Antworten im Voraus!
Multas gratias!
Natürlich ist mir völlig klar, dass ich mehr im HRGe-Bereich fehle, als an einem Gymnasium.
Im Zuge von G9 werden aber auch sicher hier SekI-Lehrer in den Mangelfächern vermehrt benötigt werden.
Ich frage jetzt auch mal beim Justiziar nach...
Danke für eure Antworten.
Was mich natürlich umtreibt, ist die Frage, WANN/WIE darf ein privates Gymnasium heutzutage noch ein SekI-Stelle ausschreiben?
Früher ging das, jetzt ist die Sache (aus verständlichen Gründen) sehr schwierig geworden...
Seit über einem Jahr bin ich mit einer SekI-Fakultas an einem privaten Gymnasium in NRW unbefristet nach TV-L 11/2 als Physik/Geschichtslehrer angestellt. Die Stelle wurde von der Bezirksregierung sofort unbefristet refinanziert.
Gleich nach dem Referendariat hat man mich der Träger der Schule haben wollen, weil ich mich seit vielen Jahren, unter anderem aufgrund der Tätigkeit in verschiedenen Gremien der Schule (Vorstandsmitglied verschiedener dortiger Vereine), dieser Schule sehr stark verbunden fühle. Ich bin also aufgrund der Tätigkeit auch außerhalb des Unterrichtes ein wichtiges Mitglied der dortigen Schulgemeinde. Hinzukommt, dass ich vor meinem Referandariat bereits fast sechs Jahre als Aushilfslehrer an einem Gymnasium unterrichtet habe. Lediglich mein einjähriges Referendariat habe ich an einer Gesamtschule durchgezogen, ansonsten habe ich also 7 Jahre am Gymnasium gearbeitet.
Wir (ich habe ein sehr gutes Verhältnis zum Schulträger) würden nun gerne einen weiteren Schritt tun, um mich dauerhaft und lukrativ an der Schule zu halten und streben eine Verbeamtung an. Möglicherweise spielt uns hier auch meine Schwerbehinderung (GdB 50) in die Karten...
Welche Chancen seht ihr, unter welchen Bedingungen, für einen erfolgreichen Ausgang der Bemühungen?
Zunächst einmal, euch allen herzlichen Dank!
Um es klar zu sagen: Ich verlasse mich sicherlich nicht ausschließlich auf Äußerungen von mir persönlich unbekannten Personen in Foren.
Trotzdem bin ich über jeden Denkanstoss hier dankbar...
Mit dem Wissen, was ich schon hab und mit dem, was die Beratung der Gewerkschaft mir mitteilt, werde ich zusammen mit Versicherung und Arbeitgeber die richtige Entscheidung treffen.
Du liegst im Alter (sprich bei der Pensionierung) bei 70% Beihilfe, musst also nur noch 30% versichern.
Hallo Karl-Dieter,
danke für deinen Beitrag. Du würdest mir also auf jeden Fall zur PKV raten?!
Ich bin mir auch deswegen unsicher, weil ich (durch meinen späten Berufseintritt und die geringe Einzahlung in die Rentenversicherung im vorigen Beruf) keine hohe Pension bekommen werde.
Da könnten selbst 30% nicht wenig sein... Je nachdem wie sich die Beiträge in PKV entwickeln erst recht...
Nach ein paar Jahren muss ich mich noch einmal mit einer Frage melden.
Da ich durch meinen späten Berufseintritt bisher "nur" festangestellt war, habe ich wegen einer Erkrankung nun einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.
Und siehe da,ich habe 50% bekommen! Somit erhöht sich die Altersgrenze für eine Verbeamtung (NRW) auf 45 Jahre und ich könnte das nun (mit 44) in die Wege leiten.
Die Zeit ist aber trotzdem knapp...
Allerdings kämen im Alter (im Ruhestand) womöglich hohe Kosten auf mich zu und dewegen möchte ich eure Meinung dazu hören. Wie würdet ihr verfahren?
Ein paar wichtige Fakten:
Ich freue mich jetzt schon auf eure Tipps, Anmerkungen und Fragen...
hallo coco77,
vielen dank. hab's schon per google versucht aber nix passendes gefunden.
ich guck nochmal...
find es schon irgendwie erstaunlich, dass man im angestelltenverhältnis zuerst abgestell wird, dann endlich den beamtenstatus erhält und dann nach etlichen jahren erst den schulleiter machen darf...
p.s.: danke für den link!
Omnibus salutem!
nachdem nun die verbeamtung durch ist, frage ich mich, wann ich mich frühestens zur schulleiterprüfung anmelden kann.
bei uns sucht man händeringend...
kann mir von euch da jemand helfen?
gibt es eine art wartezeit nach der beamtung?
@ rosaschnuppi: Genauso eine Antwort habe ich mnir gewünscht! Die passt hier auch (fast) genau...:-)
Vielen Dank für deine Antwort Tigermein!
Da ich in beim Durchstöbern des Forums nichts Passendes finden konnte:
Vor.: Getrennt lebende (nicht geschiedenen) Eltern mit fast gleichem Einkommen: Er gesetzlich versichert+Sie Lehrerin (verbeamtet)
Frage: Würdet ihr die Kinder über die Mutter privat versichern oder in der gesetzlichen Versicherung des Vaters (kostenlos) belassen?
Was spricht für/wider die jeweilige Option?
Bei aller Enttäuschung, die ich sehr gut nachvollziehen kann, aber wie soll das denn (sachlich) gehen? Die Primarstufe in NRW ist doch für nicht ausgebildete Lehrer gar nicht geöffnet! Oder sollte mir - und den privat bekannten SL von Grundschulen - da etwas entgangen sein?
Nun, ich kann im vorliegenden Fall sagen, dass zumindest ein Akademiker aus einem völlig anderen Berufszweig sogar mit einer Klassenleitung betraut wurde...
Natürlich werden Lehrer gesucht! - Aber am liebsten welche, die gute Arbeit für wenig Geld (ohne Verbeamtung) machen. Und da nimmt man dann (zur Sicherheit) auch gerne mal welche ohne 2. oder sogar 1. Staatsexamen. Irgendwo stand mal geschrieben, dass man den Wert einer Gesellschaft daran erkennt, wie sie mit ihren Lehrern umgeht. Na dann, gute Nacht!
@ rotherstein: NRW
@ Lillyfee: Nee, sie hatte gar nix (bis auf die alte - nicht feste - Stelle und wäre beinahe auch dort geblieben).
Jetzt hat sie allerdings über ein anderes Verfahren (nicht schulscharf) ne feste Stelle bekommen. Hier zählten anscheinend nur die Qualifikationen. Schön blöd, wenn das mitten in den Ferien geschieht und man gerade eine neue Wohnung angemietet hat. An der alten Schule brennt es jetzt natürlich auch und der Schulleiter ist echt nicht zu beneiden. Armes Deutschland!
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