aber auch bei uns (NRW) gilt, wenn Gefahr droht etc, kann der Schulleiter eine Ordnungsmaßnahmen, wie die Suspendierung vom Unterricht ( bis zu drei Wochen) auch sofort verhängen, diese Entscheidung muss dann nachträglich von der Klassenkonferenz gebilligt werden.
(Eltern müssen natürlich darüber informiert werden, wir lassen auch immer abholen in solchen fällen)
smali
(nach der Revision in Rechtsfragen jetzt auch recht bewandert...)