Hallo,
die Zusammenlegung zweier Grundschulen (NRW), unter anderem meine, steht in der Politik/ Schulverwaltung zur Diskussion.
Beide Schulen haben noch eine Schulleitung, jeweils ohne Konrektor. Die eine Schule ist 2-zügig, die andere 1 1/2-zügig.
Wie sieht das dann mit der Besetzung der Schulleiterstelle aus? Wird automatisch die SL der größeren Schule? Wer entscheidet über die Schulleitungsfunktion?
Wüsste mal gerne von euch, wer ähnliche Erfahrungen hat und wie es da gelaufen ist. Danke!