Beiträge von CountTheStars

    Hallo!


    Ich schlage mich gerade mit der "Anlage zur Bewerbung" herum. Habe soeben alle meine Studienleistungen sorgfältigst eingetragen. Nun frage ich mich, womit ich dies nun belegen muss. Die wollen doch sicher nicht ALLE meine Scheine haben?!


    Auf dem Formular selbst steht ja folgendes:


    "Die erbrachten Studienleistungen sind durch eine Aufstellung und aussagekräftige
    Anlagen (etwa Studienbuch, Scheine, Testate, Vordiplom, Studienordnung für den
    abgeschlossenen Studiengang o.ä.) zu belegen."


    Heißt für mich also, ich müsste entweder Scheine oder aber die Studienordnung beilegen, oder? Wie habt ihr das gehandhabt? Weiß im Übrigen nicht mal, ob ich noch eine für mich gültige Studienordnung besitze. Wäre ich damals wohl ein wenig sorgfältiger gewesen, wäre jetzt vieles einfacher....


    Liebe Grüße!

    Hallo ihr!


    Zu aller erst: bin neu hier! Verzeiht eventuelle Fehler oder Unwissenheit! :)


    Ich darf mich seit heute Master of Arts nennen und habe überraschender Weise auch direkt eine Vertretungslehrerstelle erhalten, die ich nächste Woche antreten werde. Wäre ich eine ausgebildete Spanischlehrkraft, hätte mich der Schulleiter gerne direkt fest angestellt. So ist es leider nicht möglich. Ebenso kann er mich selbst nicht ausbilden, da momentan keine Lehrkraft für das Fach an der Schule beschäftigt ist, die die Ausbildung übernehmen könnte. Von einer Pädagogischen Einführung riet er mir ab.


    Er riet mir nun dringend dazu, mir meinen Abschluss als erstes Staatsexamen anerkennen zu lassen. Ist das überhaupt noch möglich? Jegliche Infos, die ich im Netz dazu finde, schließen die Anerkennung aus. Und selbst wenn ich eine Teilanerkennung erhalte, wie gehts dann weiter? Und wie genau beantrage ich die Anerkennung überhaupt? Ich werde einfach nicht schlau aus dem Ganzen.


    Hoffe ihr könnt mir helfen und ein wenig Licht ins Dunkle bringen!


    Liebe Grüße!

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