Danke!
Kam mir ja auch sehr merkwürdig vor....
Beiträge von biene222
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Hallo,
zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit. Ich habe vor den Ferien beantragt, dass ich auch im zweiten Halbjahr im Rahmen der Elternzeit weiterhin ein paar Stunden unterrichten möchte. Dieser Antrag ist bereits genehmigt.
Nun bin ich wieder schwanger und habe aus gesundheitlichen Gründen vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft bekommen.
Eine Freundin hat mir erzählt, dass ich meine Elternzeit jetzt vorzeig beenden kann, um Elternzeitmonate aufzusparen und volles Gehalt zu bekommen. Das kommt mir jedoch recht unverschämt vor. Ist das wirklich so möglich und üblich?
Ich bin verbeamtete Grundschullehrerin in NRW.
Danke schon einmal für eure Antworten.
Lieber Gruß aus NRW -
Schade, dass keiner Näheres kennt.
Leider habe ich erst gestern von Oliver erfahren, muss mich heute entscheiden, ob ich den Antrag stelle oder nicht. Ich arbeite bereits an meiner Wunschschule und möchte dort auch bleiben. Ich möchte nur im Frühjahr die Elternzeit beenden und voll arbeiten (das habe ich dem Schulamt auch bereits mitgeteilt). Bisher hat mich keiner auf Oliver hingewiesen, selbst das Schulamt nicht. Hab nur durch Zufall von Oliver erfahren. -
Hallo,
muss ich, wenn ich im nächsten Frühjahr die Elternzeit beende und wieder voll arbeite einen Antrag auf Oliver NRW stellen? Ich arbeite nämlich bereits seit über einem Jahr wieder in Teilzeit im Rahmen der Elternzeit. Morgen läuft die Frist auf Oliver ab...
Schönes Wochenende
wünscht
Biene -
Ja, ich habe die Elternzeit nur bis März angemeldet und bereits erwähnt, dass ich dann wahrscheinlich voll arbeiten möchte.
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Ich bin verbeamtet.
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Hallo,
zur Zeit gebe ich an einer Grundschule in NRW 6 Stunden, für Februar habe ich bereits 12 Stunden in Elternzeit angemeldet. Danach war geplant ab März (2. Geburtstag meines Sohnes) die Elternzeit zu beenden, mir das eine Jahre Elternzeit aufzubewahren und voll arbeiten zu gehen.
Nun bin ich schwanger und leider sieht es im Moment so aus, dass ich lange krankgeschrieben bin bzw. auch ein Beschäftigungsverbot erhalten werde. Kann ich trotz Krankschreibung/Beschäftigungsverbot meine Elternzeit zum März beenden bzw. die Elternzeit dann nicht mehr verlängern? Ich bekäme dann volles Gehalt. Ich bin auf ein hohes Elterngeld angewiesen, daher die Frage.
Lieber Gruß aus NRW -
Schade! Habe mir schon gedacht, dass es keine Regelung gibt. Die Schulleitung kann also mit einem machen, was Sie möchte, ärgerlich!!!
Ich habe mal gerechnet und die 6 Stunden lohnen sich insofern, da nun wenigstens die private Krankenversicherung für meinen Sohn und mich gedeckt ist, mehr aber auch nicht... Laut Schulamt kann ich aber von heute auf morgen aufhören, wenn ich möchte, nur mehr arbeiten oder an eine andere Schule geht nur zum Halbjahr. -
Hallo,
zur Zeit arbeite ich 6 Stunden in Teilzeit an einer Grundschule. Vor den Ferien wurde mir mitgeteilt, dass ich die 6 Stunden voraussichtlich an einem Tag unterrichten kann, da ich für einen Tag in der Woche eine private Betreuung habe. Nun wurden mir aber ohne vorherige Absprache die Stunden auf 2 beliebige Tage verteilt. Nun habe ich nach langem Suchen endlich eine Betreuung für meinen 1-Jährigen gefunden, jetzt möchte die Schulleitung, dass ich an jeder Teamsitzung teilnehme, die an einem noch anderen Tag stattfindet. Für 6 Schulstunden 3 Tage in der Woche in der Schule eingespannt sein, ist auch aus finanzieller Sicht (Betreuungskosten) äußerst unattraktiv und ich überlege ganz zu Hause zu bleiben (die SL macht mir außerdem Druck wieder voll arbeiten zu kommen). Was meint ihr zu der Situation? Gibt es eine Bestimmung, der ich entnehmen kann, wie viele Teamsitzungen ich mitmachen muss?
Gruß Biene -
Hallo!
Mein Mann und ich planen ein Kind zu bekommen. Nun bin ich noch in der Probezeit bis Anfang nächsten Jahres (NRW).
Habe gelesen, dass die Elternzeit nicht mitzählt, der Mutterschutz aber schon. Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt sind aber gleichzeitig Elternzeit, oder? Zählen die 8 Wochen nach der Geburt des Kindes nun mit zur Probezeit oder nicht?LG
Biene -
Danke für Eure Antworten!
Wo ist denn festgelegt, was Grundlage der dienstlichen Beurteilung ist und wie diese aufgebaut sein muss? Hatte noch keine mündliche Prüfung und habe ich auch noch von keinem gehört. Eine Bekannte hatte noch nicht mal UBs, sondern sie hat nur eine 10zeilige Beurteilung bekommen. -
Hallo!
In ca. einem Jahr Jahr endet meine Probezeit (Beamtin auf Probe seit-August 09 NRW). In meiner Probezeit sind ja 2 Beurteilungen fällig. Eine Beurteilung habe ich schon nach einem halbem Jahr bekommen. Nun meine Frage:
Wird die zweite Beurteilung genauso ablaufen (Schulleitung besucht Unterricht und erstellt Beurteilung) oder kommt dann zu den UBs auch noch die Schulaufsicht?
Bin verwirrt, da einige immer von Revision sprechen und andere nur von einer Beurteilung der Schulleitung.Bitte um Antwort!
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