Ich bedanke mich bei allen, die Informationen miitgeteilt haben. Laut anwaltlicher Auskunft wird die Funktionsträgerin 1. eine schriftliche Stellungnahme/begründung erbitten, dann 2. vom bereits erwähnten Remonstrationsrecht gebrauch machen. Wie es ausgeht... in ein paar Monaten mehr. Danke an alle!
Egon
Beiträge von Egon
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Darf eine Schulleiterin ( Gymn.) eine Funktionsträgerin ( Koordinatorin A15) von deren Aufgabe in einem kurzen Gespräch entbinden? Die Begründung war: Kommunikationsprobleme. Es gibt dazu keine schriftliche Erklärung.
ÜBer eine schnelle Antwort freue ich mich um so mehr.
Egon
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