Beiträge von annalill

    Hallo,


    auf jeden Fall solltest du die "musikalischen" Elemente wie Versmaß, Rhythmus ... erwähnen, über die jedes Gedicht verfügt. Auch die Parameter der Musik wie ´laut - leise` , ´langsam - schnell` , ´hoch - tief`, ´hell-dunkel` sollten, wenn ihr Einsatz durch den Text bereits gegeben erscheint, erwähnt werden. Die Auswahl der Instrumente (Orff-Instrumente?) sollte eventuell auch in Bezug auf die Inhalte des Gedichtes begründet werden. Zudem könnten ja auch inhaltliche (z.B. lautmalerische Beschreibungen wie Sturm, Schritte, Tierlaute ... wie z.B. Brüllen des Löwens ...) vorkommen in einem Gedicht.
    Mit szenischer Darstellung weiß ich in einer Musikstunde jetzt weniger anzufangen, es sei denn, du benutzt auch hierbei die Stimme als Instrument, um z.B. den brüllenden Löwen ... darzustellen.
    Vielleicht willst du es aber auch weniger lautmalerisch als Verklanglichung des Textes anlegen, also eine Musikunterlegung, die wie ein Liedtext zwar stimmungsmäßig zu dem Gedicht passen muss, sich dann aber doch nur am Rhythmus des Textes orientiert. Die genaue Angabe, welches Gedicht du gewählt hast, könnte dabei zu besseren Tipps führen. (Z.B. auch Einordnung in die Reihe). Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine Reihe zum Thema Lautstärke oder z.B. um eine Stunde innerhalb der ´Programmmusik` handelt.


    Viel Erfolg


    annalill

    Hallo,


    da ja nicht die jeweilige Schule, sondern die Bezirksregierung die für die Einstellung zugehörige Institution ist, bezieht sich die "Nicht-Bewährung" wohl eher auf den gesamten Regierungsbezirk, also auch auf alle hier ansässigen Schulen bzw. auf das gesamte Bundesland. Ob eine erneute Bewerbung in einem anderen Bundesland nicht doch noch nach einer nicht bestandenen Probezeit möglich ist, ist mir nicht bekannt. Der Abschluss als Lehrer mit 2. Staatsexamen erteilt zwar die Lehrerlaubnis, aber natürlich in keinster Weise einen Anspruch auf eine entsprechende Stelle.
    Um hier eine genaue Auskunft zu erhalten, würde ich mich an ein zuständiges Personalratsmitglied wenden (meist recht unkompliziert auch telefonisch zu erreichen) oder z.B. beim VBE (z.B im Forum NRW) nachfragen. Dort sind dann auch rechtlich zutreffende Auskünfte zu bekommen. Die Angelegenheit ist einfach zu brisant und wichtig für den Betroffenen, als das hier unsere einzelnen Erfahrungen weiterhelfen sollten.


    Ich wünsche dir weiterhin viel Glück


    annalill

    Hallo, Forsch,


    leider verliert man durch nicht erfolgreich bewältigte Probezeit den zugehörigen Job. In diesem Fall könnte ja durch den Besuch der Bezirksregierung noch eine Gelegenheit bestehen das eigene unterrichtliche Können zu präsentieren und so das Ruder rumzureißen. Privatschulen bieten auch noch immer Möglichkeiten ...


    Also nicht aufgeben!


    annalill

    Es spielt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit keine Rolle, ob es sich um ein Angestellten- oder Beamtenverhältnis handelt. Die Leistungen zur Übernahme in das unbefristete Dienstverhältnis (z.B. Abschluss der Probezeit als Angestellte oder Übernahme in das Beamtenverhältnis nach der Probezeit) müssen in jedem Fall gleichwohl erbracht werden. Nach meinem Wissen bieten nur Alters- oder Gesundheitsgründe die Möglichkeit ins Angestelltenverhältnis auszuweichen. Ist der Grund eine Leistungsschwäche bleibt wohl nur eine - dann hoffentlich erfolgreich abgeschlossene - Verlängerung der Probezeit.


    Mit mitfühlenden Grüßen


    annalill

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