Beiträge von Georg Mohr, Königstein im Taunus

    Hallo,


    wer 3 1/4 Zeilen Vorspann als Erklärung der "Namensänderung" vor 27 Vollzeilen zum Threadthema nicht akzeptieren will, tut mir als Lehrerin oder Lehrer leid !
    Nein, die Schülerinnen und Schüler tun mir leid, die solche Lehrer haben, die auf Teufel-komm-raus nur ihre Meinung gelten lassen. Hier haben wohl "betroffenen Hunde und Hündinnen gebellt".



    @ Femina:

    Zitat

    Woher willst du wissen, was an anderen Schulen üblich ist?


    Sag mal, weißt Du überhaupt nicht was eine "Lehrerdienstordnung" ist ?
    Und dass die jeweilige für das ganze Bundesland verbindlich ist ?


    Sowenig ein Dorfparlament beschließen kann, dass dort "links" gefahren wird, sowenig kann eine einzelne Schule von Landesvorschriften Abweichendes gültig beschließen. Es ist sogar ausdrückliche Aufgabe der Schulleitung, solchen rechtswidrigen Versuchen zu widersprechen.


    Zitat

    Hauptsache ist, dass die Direktoren damit einverstanden sind.


    Siehst Du die Direktoren als kleine mittelalterliche Fürsten ? So eine Art dörflicher "Graf" ?


    Du hast eine sehr sonderbare Vorstellung und Vorbildhaltung von Erziehung zur Demokratie und zum Rechtsstaat ! Nein, eine unakzeptable Haltung zu dieser ausdrücklichen Aufgabe.


    Bis zur nächsten Überlegung, ob Du gar verbeamtet wirst, musst Du die ändern - Du stehst nämlich so weder auf dem Boden des Grundgesetzes noch entsprichst Du den Ansprüchen der Pädagogik an jedwede Art von Erziehern.
    Hier könnte wolkensteins Beitrag zum "Wahlführerschein" fortgeführt werden.


    Leider wird "pädagogische" Freiheit zu oft als "Narrenfreiheit" gehandhabt.


    @ Enja: Hat niemand, vor allem nicht die Schulleitung, die Lehrerin angerufen und sofort "zurückzitiert"? Trösten allein langte nicht !


    Viele Grüße, Georg Mohr

    Haben vielleicht gemeinte Schüler "besondere Schwierigkeiten beim Lesen, SCHREIBEN und Rechtschreiben".
    Da gilt in hessen Notenverbot.
    Ich wundere mich, dass hier so oft das Abnoten als vorrangiges "pädagogisches" Mittel gilt. Die Noten stehen ganz am Ende eines Lern- und Übungszeitraumes. Also erst auch die Form üben.
    Ich habe es wi t-u-theacher-man gemacht: voll gwertetet, aber links und rechts einen angemessenen Rand gezogen und neu schreiben lassen. Kommt kein zweites mal vor.


    Äußere Form: offensichtlich genügt vielen Lehrern nur der Vorname, das Datum fehlt, es wird mit Bleistift geschrieben, die Lehrerbemerkungen sind kaum lesbar - eine Klassenarbeit ist ein Dokument ! Zur Not gerichtsverwertbar !Das muss mit den Schülern eingeübt werden.
    Ganz konkret die ersten 5 Minuten der Klassenarbeit eine Zeit lang an die Tafel vorschreiben und abschreiben lassen. Eine Schülerin schrieb mals "Name, Vorname" an die Stelle ihres Namens.


    Grüße, Georg Mohr

    Natürlich haben Srechstunden Standart zu sein !


    Hallo, ich bin "gemo" und firmiere jetzt offen. Vielleicht gelingt es auch noch, ein Passbild anstelle eines Avatars einzustellen.
    Ich finde das anonyme Verstecken mit falschen Namen und hinter falschen "Bildchen", die einen supergrossen Busen vortäuschenden oder gar das falsche Geschlecht (Frau als telefonierender Hoolywoodmann) unernst und unwürdig für gebildete erwachsene Menschen.


    Man kann ja über die Zahl der Pflicht-Unterrichs-3/4 Stunden für Lehrer streiten. Mir wären etwas weniger Stunden bei leicht größeren Klassen lieber.
    Aber für beamtete Lehrer und Lehrerinnen gibt es keine unbezahlten Überstunden.
    Beamte werden überhaupt nicht bezahlt, sondern erhalten monatlich im Voraus (!) eine "angemessene" Summe für einen "angemessenen" Lebensstandart - Prinzip der "Alimentierung".
    Und dann sind beamtete Lehrer als Gegenleistung verpflichtet, "sich dem Staat voll hinzugeben" - klingt besonders pikant für Frauen. Wusstet Ihr das nicht ? Wolltet Ihr nicht alle verbeamtet werden ? Ich nicht ! Den besonderen Maulkorb (angemessene Zurückhaltung) und die doppelte Gerichtsbarkeit ( zu dem öffentlichen Gericht zusätzlich das Disziplinargericht) fand ich nicht anziehend.


    In Hessen steht in der Lehrerdienstordnung, dass Lehrer regelmäßige Sprechstunden abzuhalten haben. Die gehören zum Dienst und man kann nicht nach 10 Minuten gehen - und da steht auch nichts von Anmeldung. Verabredung ist natürlich schöner, darf aber nicht Zwang sein.
    Habt ihr Eure Dienstordnung schon mal von vorne bis hinten gelesen oder verlasst Ihr Euch immer nur auf Gesagtes/auf "Gerüchte" ?


    Für mich war es immer selbstverständlich, am Jahresanfang in allen Klassen, in denen ich unterrichtete, am Elternabend teilzunehmen, um mich persönlich vorzustellen - die Eltern wollen sich doch ein Bild machen, wer ihr Kind unterrichtet - und meine Telefonummer habe ich an die Tafel geschrieben. Denn ich kann niemand arbeitendem zumuten, am Vormittag von 10:45 bis 11:30 plus je 1 Stunde An- und Abfahrt in die Schule zu kommen. Ich bitte lediglich um Ruhe während des berühmten "Lehrerschläfchens" bis 15:00 Uhr.


    Der persönliche Kontakt zu den Eltern war mir immer wichtig, auch wenn sie beim Elternsprechtag nur 10 Min. zum persönlichen Plaudern kamen. Sich kurz KENNEN LERNEN !
    Nach meiner Erfahrung erleichtert ein guter persönlicher Kontakt mit den Eltern die Alltagsarbeit mit den Schülern ungemein. Nach den Elternabenden in allen Klassen war ich nicht mehr "der Mohr" sondern "der Herr Mohr".


    In allen deutschen Schulgesetzen steht, dass eine intensive und gute Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus wichtig ist. Damit ist auch eine selbstverstandliche Verflichtung seitens der Lehrer gemeint.
    Die ist nicht in so ungelegenen Vormittagssprechstunden und nur nach Anmeldung des anderen Teils der Zusammenarbeit leistbar. Nach Berucksichtigung der Siesta geht unsere ansprechbare Dienstzeit bestimmt bis 18,00 Uhr.


    Einige Informationen und einiges zum Überlegen, vielleicht sogar zum Schlucken. Aber vor dem Protest bitte erst schlucken !


    Viele Grüße, Georg Mohr

Werbung