Hallo un danke für die schnellen Antworten,
wie Du schon selber geschrieben hast, ist das mit dem Auslandsschuldienst problematisch, da hab eich mich schon schlau gemacht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich da hinkomme, wo ich hin möchte, ist sehr sehr gering, zudem wäre die einzige deutsche Schule weit entfernt. Wenn dann käme also nur Ortslehrkraft in Frage...kann man dafür auch beurlaubt werden?
Ein Kollege meinte, man müsste bei einer Beurlaubung trifftige Gründe angeben. Bei mir wäre es, dass ich endlich mal wieder mit meiner Freundin (nicht Frau) zusammen leben will. Oder müssen wir wirklich vor den Altar gehen, um das durchzubekommen?
Selber Frage wie die Posterin vor mir: Wie lange vorher muss man eine Beurlaubung beantragen?