Zitat
Natürlich werden Kinder von der L-Schule auch an die G-Schule umgeschult, allerdings nicht, weil sie irgendwelche Normen nicht erfüllen, sondern nur dann, wenn sich im Laufe der Zeit herausstellen sollte, dass die G-Schule der bessere Förderort ist.
Wann ist dann die G-Schule der "bessere Förderort"? Doch dann, wenn das Kind bei Nicht-Erfüllung der L-Schulanforderungen u.U. Mißerfolge erleidet (oder erleiden könnte?) - und man eine Stufe "niedriger" ausweicht...
Auf einer L-Schule ist es immerhin möglich, den HS-Abschluss zu erwerben und irgendwann vielleicht sogar eine Ausbildung zu machen, jedenfalls SELBSTBESTIMMT sein Leben und seinen Unterhalt zu bestreiten.
Der G-Schulabschluss führt nicht in ein selbstbest. Leben, zu keiner Berufsausbildung, sondern in eine Behinderteneinrichtung.
Ich will aber auch lediglich darauf hinaus, dass ich große Unterschiede zwischen den Anforderungen der L-Schule in Bayern und Niedersachsen sehe und damit die Gefahr: Ein Kind, welches in Niedersachsen noch sicher in -L- ist (damit Chance auf einen HS-Abschluss), in Bayern womöglich -G-sortiert wird, was aus o.g. Gründen nur in eine Einrichtung führen kann.
"Praktisch Bildbar" - Auch diesen Begriff finde ich unzureichend, denn bei guter Förderung können "sogenannte geistig Behinderte" Fähig-/und Fertigkeiten erlangen, die wiet über die bloße praktische Bildbarkeit hinausgehen.
Schlimm ist es daher, wenn allein auf Grund der Behinderungsform auf "praktisch bildbar" plädiert/eingestuft wird, ohne die individuellen Entwicklungmöglichkeiten /große Bandbreiten, die es bei best. Behinderungen durchaus gibt, zu berücksichtigen (-> Schubladendenken).
Bsp.: Eine mit uns befreundete Familie hat ein gut gefördertes Kind mit einem Down-Syndrom. Das Kind erreicht für die Art seiner Behinderung Spitzenleistungen. Es kann schreiben und sinnentnehmend lesen, ebenso sicher rechnen im ZR bis 20 und langsam auch darüber hinaus.
Die Eltern möchten es gerne in eine "Freie Waldorfschule" geben in eine kleine Klasse, die Kinder mit Lernbehinderungen und Defiziten unterrichtet. In diesen tagen kam die Ablehnung. Die Begründung lautete u.a., das Kind sei "zu gut gefördert/zu gut" für diese Klasse.
Die Alternative wäre vom Wohnort her allein die Sonderschule -G- , über deren "Niveau" das Kind lange, lange hinaus ist, aber Kinder mit einem Down -Syndrom werden unabhängig von ihren sonstigen Fähigkeiten spätestens nach der 9.Klasse (wenn Koop, wo auch immer, ausgelaufen ist), wieder zurück an die örtliche G-Schule geholt, die diese Eltern als Katastrophe empfinden.
Willo