Beiträge von Bluemchen646

    Hallo zusammen,


    weiß jemand, ob ein Laufbahnwechsel während der Elternzeit (ich arbeite aber Teilzeit) möglich ist? Ich bin an einer Realschule in NRW, habe aber SEK.I+II Befähigung und würde gerne ans Gymnasium wechseln.


    Viele Grüße,
    Anne

    Danke für eure schnellen Antworten.


    Irgendwie scheinen die bei mir den Überblick verloren zu haben. Bin am 1.2.09 auf Probe verbeamtet worden. Probezeit sollte nach Verkürzung am 3.10.10 enden. Jetzt bin ich Ende 2009 schwanger geworden und war ab dem 13.1.10 dauerhaft krank geschrieben, weil meine Schwangerschaft nicht so problemlos verlief. Hatte dann bis 5.10.10 Mutterschutz und war bis 31.1.11 in Elternzeit ohne Teilzeit. Seit 1.2.11 arbeite ich wieder 5 von 28 Stunden in Elternzeit. Aber die BezReg hat die Berechnung falsch erstellt, haben meine TZ und MuSchu nicht berücksichtigt. Naja, auf jeden Fall liegt mir bisher also keine Neuberechnung vor und m.A. nach müsste die Probezeit bereits Ende Juli 2011 enden und meine SL hat noch keine einzige Beurteilung über mich geschrieben.... Schöner Mist!!


    LG Anne

    Hallo zusammen,


    heute hatte ich ein Gespräch mit meiner SL über meine Revisionsstunden bezügl. meiner Lebenszeitverbeamtung. Die BezReg hatte sich bei meiner Probezeit verrechnet, sollte Dez.2011 enden. Wird aber auf jeden Fall eher sein. Neue Berechnung liegt aber noch nicht vor. Mal angenommen, die Verbeamtung würde z.B. im Sept.2011 anstehen, könnte ich dann jetzt Ende März schon einer der beiden Revisionsstunden zeigen? Meine SL meinte, die müssten "aktuell" sein (was auch immer das bedeutet) und dann wäre es zu früh. Steht das irgendwo, dass die Stunden "aktuell" sein müssen und was bedeutet es? 6 Monate vorher, 3 Monate?? Wie war es bei euch? Würde eben ganz gerne jetzt schon 1 Stunde zeigen.


    Gruß Anne
    (RS, NRW)

    Hallo FB,


    habe einen formlosen Antrag gestellt, der so lautete:


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit beantrage ich einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung während meiner Elternzeit, die ich im Anschluss an die Mutterschutzfrist bis einschließlich des 12. Lebensmonats meines Kindes beantragt habe.
    Anbei übersende ich Ihnen eine Geburtsurkunde meines Kindes sowie den Nachweis meiner Mitgliedschaft bei XY.


    Mit freundlichen Grüßen,
    ..."



    Das hat gereicht und hat problemlos geklappt.



    Gruß Anne

    Hallo,


    weiß jemand, ob der Familienzuschlag bei einer Teilzeitbeschäftigung gekürzt wird? Ich bin verheiratet, habe ein Kind und mein Mann ist nicht im öffentlichen Dienst.


    Viele Grüße
    Anne

    Hallo zusammen,


    ich befinde mich z.Zt. in Elternzeit. Habe 1 Jahr beantragt bis zum 26.7.2011. Jetzt hatte ich überlegt, ob ich zum 1.2.2011 evtl. mit ein paar wenigen Stunden wieder einsteige und "mich selbst vertrete". Allerdings ginge das laut BezReg nur, wenn noch Stellenanteile meiner Stelle verfügbar sind, da ich eigentlich ohne Teillzeit beantragt habe. Bei der BezReg teilte man mir mit, dass meine volle Stelle bis zum Ablauf meiner Elternzeit von einer Vertretungskraft besetzt sei und somit keine Anteile mehr für mich da sind.
    Jetzt meine Frage: Kann ich denn in Elternzeit ausschließlich mich selbst vertreten oder könnte ich z.B. auch ein paar Stunden einer Kollegin "haben", die längerfristig erkrankt ist? Weiß da jemand Genaueres?
    Wenn es nicht geht, ist das auch nicht schlimm. Hätte es nur vielleicht ganz nett gefunden, ein kleinen Ausgleich zu haben.


    Anne

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