Beiträge von FrauLehrerin

    Hallo Feline,


    habe heute beschlossen, den Klausuren ihr wohlverdientes Wochenende zu gönnen und statt zu korrigieren nach Köln zu fahren. Würde mich deshalb auch über einen Code freuen.


    Danke und schöen Grüße
    Frau Lehrerin

    Hallo,


    ich war auch schon zweimal mit Schülern in Hochseilgärten, hatte aber beide Male einen Sportkollegen mit dabei. Wir haben uns im Vorfeld von den Eltern bestätigen lassen, dass sie mit dem Unternehmen einverstanden sind.
    Für die Schüler war es ein tolles Erlebnis, auch die Unsportlichen sind auf den Parcours gegangen und die SuS haben sich untereinander Mut gemacht und angetrieben. Eine Schülerin wollte nicht, sie ist dann nur den "Kinderparcours" (1m Höhe) geklettert, aber das war für sie auch ein Erfolgserlebnis, da sie aufgrund starken Übergewichts, dem Sportunterricht meistens ausweicht.


    Zwei Dinge gebe ich allerdings zu Bedenken: Es kann sehr lange dauern, bis alle Kinder auf den Bäumen sind. Es gab bei uns zwar zwei Aufstiege, aber alle wollten natürlich am Anfang los. Die letzten waren dann erst 80 Minuten nach der Einweisung auf den Seilen und haben nur ein Drittel des Parcours geschafft, weil wir schon wieder losmussten.
    Und die zweite Sache: Ich hatte eigentlich die ganze Zeit Bauchkribbeln. Die Schüler sind da manchmal in 10 Metern Höhe und klar, die sollten die ganze Zeit über Karabiner gesichert sein. Aber dafür sind die Schüler selber verantwortlich. Und ich hatte schon so ein paar verstrahlte Gesellen dabei, die dann plötzlich da oben im Gipfel irritiert ihre beiden Karabiner in den Händen (ohne Seil dazwischen...) hielten und erst bei meinem Aufschrei ("SICHERN!) zu merken schienen, dass da was nicht stimmte...


    Also, am Entspanntesten war ich an den beiden Tagen auf der Rückfahrt, aber die SuS reden heute noch davon und wollten im nächsten Jahr gleich nochmal klettern.


    Grüße
    FrauLehrerin

    Diese Frage stelle ich mir im Moment auch. 2 Vertretungsstunden im Monat? Traumhaft, ich hatte vorgestern 2 Vertretungstunden an einem Tag, sollte heute auch zwei haben, da habe ich dann mal Beschwerde eingelegt. Da die Abiturienten schon weg sind, müssen die wegfallenden Stunden auch abgeleistet werden - in Form von Vertretungstunden, so dass ich auch schon mal 6 Stunden in der Woche hatte. Über 5 Stunden kann man bei uns aber auch ohne nicht mehr anwesende 13er ganz leicht mehrmals im Jahr kommen - und trotzdem haben wir immer wieder Unterrichtsausfall.


    Also so rein vom Bauchgefühl und dem Zustand meiner Nerven (aber das zählt ja leider nicht als einklagbare Kategorie) sollten es nicht mehr als 4 im Monat sein...


    Gruß von einer vertretungsgeplagten
    Frau Lehrerin

    Nein, DU hast keine Macke. Du bist ja zuhause geblieben, die Macke habe ICH, ich war am Montag beim Arzt, der wollte mich erst mal für 3 Tage (genau deine Symptome) krankschreiben, da habe ich gesaagt: Wie 3 Tage, das ist aber lang, also 2 reichen voll. Hat der Arzt komisch geguckt und mich für zwei Tage krankgeschrieben, mit dem Hinweis: Na, den Rest der Woche könnten Sie aber noch ein bisschen schwächeln.
    Und jetzt war ich heute wieder in der Schule: In der einen Stunde ist mir nach 6 Sätzen die Stimme weggebrochen und die SChüler haben vorgeschlagen, dass ich mir eine Stillarbeit überlegen solle, das höre sich ja sehr schräg bei mir an und in der letzten Stunde bekam ich einen so heftigen Hustenanfall, dass ich während eines Schülervortrages den Klassenraum verlassen musste, meinem Schulleiter in die Arme lief, der dann sagte: Also, Sie wissen schon, dass man erst wieder arbeiten kommen sollte, wenn man auch gesund ist...


    ALSO: Die Macke gehört mir! :P

    Hallo Frosch,


    ein schwieriges Thema, mit dem ich auch schon häufiger zu tun hatte. Unsere Schülerschaft pflegt untereinander einen ziemlich rauen Umgangston, das, was wir gemeinhin als schwere Beleidigung ahsehen, ist bei vielen Normalität. Umso wichtiger finde ich es, den Schülern im Unterricht immer wieder zu zeigen, wie respektvolles, freundliches Miteinandersprechen funktioniert. Das kann ich als Lehrerin nicht einfordern und selber nicht vorleben. Ich schreie nicht und beleidige nicht. Viele Kollegen machen das aber schon, das habe ich oft mitbekommen. Ich finde auch nicht, dass man die Äußerungen (zumindest den ersten Spruch) als Scherz verstehen kann.
    Andererseits weiß ich auch, dass nicht alles, was Schüler mir erzählen, so tatsächlich stattgefunden hat. Hör dir die Variante deiner Kollegin an und irgendwo zwischen den beiden Positionen liegt vermutlich die Wahrheit. Ich habe einem Schüler, der sich mit demselben Problem an mich gewandt hat (nur war der Fall etwas schlimmer und hatte schon dazu geführt, dass der Schüler manchmal nicht zur Schule gehen wollte), gesagt, er solle mit seiner Mutter darüber sprechen und sie solle auf dem Elternsprechtag ein Gespräch mit der Lehrerin führen. Das Gespräch eskalierte allerdings und musste dann in Anwesenheit der Schulleitung weitergeführt werden. Nun gibt es eine Vereinbarung, aber ob die funktioniert, muss die Zukunft zeigen.
    Einer anderen Schülerin habe ich empfohlen, dem Lehrer einen Brief zu schreiben: Sehr geehrte Herr X, ich möchte Sie bitten, mich im Unterricht nicht zu beleidigen. Ich weiß, dass ich nicht alles genau so mache, wie Sie es möchten, aber ich bemühe mich. Wenn Sie mich vor der ganzen Klasse fertig machen, verletzt mich das sehr.
    Das hat geholfen. Aber das sind ja immer sehr individuelle Entscheidungen, die davon abhängen, wie man Schüler, Kollegen und den Vorfall einschätzt.


    Schöne Grüße
    FrauLehrerin

    Für die sprachliche Richtigkeit gibt es nur 5 Punkte (nicht Deutsch), aber für den gesamten Darstellungsbereich 20, dazu gehören auch Aufbau, Ausdruck, Zitieren. Und bei den sprachlich schwachen Schülern gibt es zumindest beim Ausdruck auch schon Punktabzug, also in harten Fällen schon 10 Punkte weniger.
    Aber ich glaube, es ist gemeint, wie du schreibst: Wenn es kaum zu verstehen ist, hat man den Spielraum, die Arbeit noch über den Darstellungsbereich hinaus abzuwerten.


    Ich danke euch - auch für die PN, ich habe für mich jetzt eine Entscheidung getroffen, wie ich es handhabe.


    Einen schönen Abend noch,


    FrauLehrerin

    Hallo Bolzbold,


    vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich wusste, dass mit Notenstufen nur Punkte gemeint sind. Was mich irritert, ist die "doppelte" Bewertung der sprachlichen Richtigkeit: Wir vergeben ja im Bewertungsbogen schon Punkte für die sprachliche Richtigkeit (unter Darstellungsleistung).


    Wenn du dann alle Punkte zusammenzählst und die Note errechnet hast, steht in der Zeile darunter: Note ggf. unter Absenkung um ein bis zwei Notenpunkte gemäß § 13 ... Das verstehe ich so, dass man ggf. von der Schlussnote noch mal ein bis zwei Notenpunkte abziehen muss, wenn die Arbeit sprachlich sehr schlecht ist.


    Mein Beispiel war so zu verstehen: Rein inhaltlich hätte der Schüler wohl eine 4 gehabt, im Darstellungsbereich gab es aber nur so wenig Punkte, dass es zu einer 5+ wurde. Das ist die Endnote. Und von der noch mal 2 Punkte abziehen, macht dann ja eine 5-.


    Oh je, ich weiß gar nicht, ob es jetzt klarer ist...
    Schönen Abend
    FrauLehrerin

    Einen schönen guten Abend,


    ich sitze hier über meinen Abiklausuren und habe gerade eine Klausur, die sprachlich äußerst herausfordernd ist...


    Nun habe ich dem Schüler schon recht wenige Punkte im Darstellungsbereich geben müssen, so dass die Note schon 2 Punkte schlechter ist als eine inhaltlich gleiche, aber sprachlich bessere Arbeit. Muss ich dem armen Menschenkind "gemäß § 13 Abs.2 APO-GOSt" ( = Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um ein bis zwei Notenstufen) - wie es im Bewertungsbogen heißt - nun noch mal 2 Notenpunkte abziehen, weil es sprachlich so grottenschlecht ist?


    Das erscheint mir arg viel, da wird aus der inhaltlichen 4 ja eine 5-. Bei mir an der Schule wird diese Zusatzzeile § 13 wohl eher ignoriert, wie handhabt ihr das?


    Schöne Grüße
    FrauLehrerin

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