Natürlich werden auch bei uns (Sauerländische Pampa) Kinder mit Gymnasium Empfehlung zuerst genommen. Aber da auch die Gymnasien hier um jeden Schüler kämpfen, nehmen sie uns die Realschüler quasi weg.
Beiträge von Ruhe
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Vielleicht kannst du ja auch bei der Einrichtung (oder wie das auch heißt ), welche die Hochbegabung diagnostiziert hat, nachfragen. Die Leute können dir doch sicher auch Tipps geben. Vielleicht ja auch speziell für dieses Kind.
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Mein Sohn (2.Klasse) bekommt auch immer fleißig Stempel. Die Lehrerin hat einen mit 4 Smileys. Bei einem hat der lachende Smiley noch eine Krone auf.
In NRW zählen die Grundschulgutachten doch eigentlich nichts mehr. In meiner 5. Klasse (Realschule) hat mehr als die Hälfte der Kinder eine Hauptschulempfehlung. Die Eltern bestanden, trotz intensiver Beratung bei der Anmeldung auf Realschule. Da konnte man nichts machen. Elternwunsch geht vor.
Daher finde ich den Druck, den die Lehrerin von Mickys Kind macht noch mal übertrieben. Die Eltern können doch sowieso, wenn sie hartnäckig sind, anmelden wo sie wollen. -
Davon ging ich auch aus, weil die TE Neu-Beamtin ist.
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300-400 Euro in der PKV,
Soviel zahle ich aber bei weiten nicht im meine PKV*, mit der ich sehr zufrieden bin.
10-50 Tage ohne Gehalt im Jahr bei Krankheit der Kinder
Ich hatte noch nie Tage ohne Gehalt/Bezüge während mein Kind krank war*. Auch nicht bei einem mehrtägigem Krankenhausaufenthalt des Kindes.
*Ich möchte aber hinzufügen, dass dies meine persönliche Privaterfahrung ist. Mir ist bewusst, dass andere Leute andere Erfahrungen machen.
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Auch ohne Verbesserung kann man doch in Bayern arbeiten? Oder geht das nicht? Du schreibst, dass nie in Bayern arbeiten kannst. Auch nicht als Angestellte?
Edit: Ich meinte natürlich Verbeamtung. Da hat die Autokorrektur meines Smartphones Verbesserung draus gemacht. Sorry.
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Wollte bei mir auch mal einer. Habe ich abgelehnt. Wir haben uns dann auf ein Protokoll geeinigt, welches ich dann im Anschluss kopiert habe.
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Latein
Welches Fach hast du als Schüler gar nicht gemocht?
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Gratulation
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Da man keinen Rechtsanspruch darauf hat, ist das immer sehr unterschiedlich von Schule zu Schule. Sicher dann auch noch von der Schulform, wie das ausgeführt wird. An meiner Schule war immer die Devise: Freier Tag nur, wenn unter 20 Stunden. Daher habe ich immer 19 Stunden gemacht. Je nachdem wie lang der Anfahrtsweg ist, waren an meiner alten Schule ( 45km ) nur 2 bis 3 Stunden keine Option, da keine Entlastung. An meiner neuen Schule wird das flexibler gehandhabt. Nach individuellen Gespräch und nicht pauschal. Meiner Meinung nach geht auch ein freier Tag an der Grundschule bei gleichzeitiger Klassenleitung. Das sehe ich im Freundeskreis und an der Klassenlehrerin meines Sohnes.
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Silicium, bist du es?
Naja, wieder ein chemisches Element als Nicknamen....
Nie wieder hört man, wie es denjenigen ergangen ist.
Hätte ich auch gern mal gewusst.
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Cooler Comic.
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Die Eltern werden jetzt auch regelmäßig informiert, bei manchen hilft das, bei anderen liegt es ihrer Meinung nach nur an mir, weil ich nicht einfühlsam genug bin und ihr Kind zu oft schimpfe und kein Verständnis habe. Da ist es schwierig...
Spaß am Rande:
Die Mutter von einem bockenden Kind aus meiner Klasse antwortet (schriftlich oder mündlich) immer: Ich habe Ihnen doch schon x-mal gesagt, dass mein Sohn ADHS hat. -
Was nicht geht, ist eben Pflichtinhalte deswegen zu kürzen.
Auch wenn ich keine Oberstufe unterrichte, möchte ich diesen Satz unterstreichen.
Es könnte nämlich Probleme geben, wenn ein Schüler im Abitur in dem Fach schlechter abschneidet und dann als Widerspruchsgrund angibt: "Herr/Frau X hat das prüfungsrelevante Thema xy nur kurz behandelt und das Extra-Thema z einige Stunden gemacht. Man hätte in dieser Zeit das Thema xy ja noch üben können."Hört sich jetzt pessimistisch an:
Leider ist es so, dass es nach verpatzten Prüfungen (Abitur, ZP 10, Nachprüfungen) zu Widersprüchen seitens der Schüler bzw. Erziehungsberechtigten kommen kann. -
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Ich würde einfach mal beim LBV anrufen nächste Woche. Dann klärt sich das Rätselraten sich auf.
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Ich würde da ganz einfach nächste Woche beim LBV anrufen und mir die Sache erklären lassen. Habe ich auch schon hin- und wieder mal gemacht und habe immer eine freundliche Auskunft bekommen.
Manchmal klärt sich das auch in einer der nächsten Abrechnungen.
Wie hier:
(ich hatte heute morgen auf meiner Abrechnung eine Nachzahlung für 5 Monate von je 2ct (!!))...
Das hatte ich nämlich auch heute auf meiner Abrechnung.
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Ähm, würde sich das Kind schlicht und einfach an die Schulregeln halten, käme es erst gar nicht in diese Situation.
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Einen wirklichen Rat kann ich dir leider auch nicht geben. Aber ich kann das sehr gut nachvollziehen. Die beiden bockenden Jungs in meiner Klasse sind allerdings 11 Jahre alt. Die machen dann gar nichts mehr. Verlassen auch nicht den Raum.
Bei dem einen habe ich die Mutter angerufen. Diese war innerhalb von 10 Minuten da und hat den Sohn selbst rausgeholt. Nach dem folgenden Gespräch lief es mit dem Jungen etwas besser.
Das klappt natürlich nicht immer. Der Vater des anderen kann nicht mal eben kommen.
Eine schöne Lösung weiß ich leider auch nicht. -
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