Beiträge von Ruhe

    Es gibt ja noch den Wecker mit 130dB (Schmerzgrenze für normal hörende) für den Notfall. Das kann ich nur meinem Mann nicht antun, wenn er neben mir liegt. Ich komme schon klar. War ja auch eher witzig gemeint. Habe ja auch Jahre allein gelebt und bin z.B. im Ref nie zu spät gekommen.


    Ich bin "an Taubheit grenzend" schwerhörig. Da muss man sich arrangieren.


    Ansonsten stimme ich dir voll zu.


    Of Topic: Das Gegenteil deiner Beschreibung hier, erlebe ich auch unter meinen Schülern. Mama weckt nicht. Schüler, auch 5 Klässler, müssen allein morgens klarkommen während Mama weiter schläft. Ich stehe immer auf, auch an meinem freien Tag, wenn mein Kind morgens zur Schule muss.
    Aber das führt jetzt vom Thema weg.

    Wecker hört man problemlos durch Ohrstöpsel.

    Wenn man "normal" hört, dann sicherlich.


    Vielleicht hat die TE genau damit ein Problem.
    Ich z.B. höre den Wecker auch ohne Ohrstöpsel nicht. Da ich Nachts meine Hörgeräte nicht trage, bin ich quasi taub. Auch einen mechanischen Wecker (so richtig mit Klöppel auf Metall...) höre ich im Tiefschlaf nicht.
    Mein Wecker ist der neben mit schlafende Ehemann. :)

    Ich meine eher, wenn man durch das 1. STX fliegt, ist das deshalb "nicht so schlimm".

    Nur, wenn man durch das 1. STX endgültig fliegt, kann man das 2. STX gar nicht erst machen, weil man dann nicht ins Referendariat kommt. Von der Seite aus das Durchfallen durchs 1.STX schon schlimm. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.


    Edit: Habe gerade nachgelesen. Der/die TE ist zweimal durchs 1.STX gefallen. Da ist das schon schlimm.

    Mein Hausarzt sagte mir mal, dass Atteste (für Krankmeldungen) nur maximal einen Tag ausgestellt werden dürfen.
    Vielleicht kann man ja unverbindlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung ( oder wer da zuständig ist) und mal nach den Regelungen fragen. Den Fall mal anonym schildern. Vielleicht ist der Arzt dort ja schon bekannt .


    Edit: Falls das der Fall sein soll, dann bei der zuständigen Schulbehörde nachfragen, ob die akzeptiert werden müssen.

    Da schließe ich mich an. Ohne erstes Staatsexamen(bzw. vergleichbarer Abschluss) kann man das zweite erst gar nicht in Angriff nehmen und kann somit seine praktische Eignung auch gar nicht unter Beweis stellen.
    Ansonsten stimme ich zu. Die praktische Eignung ist sehr wichtig.

    So unterschiedlich sind die Probleme. Ich würde dir gerne meine geben, kann gut auf diese ganze Zusatzarbeit verzichten. Allerdings werde ich gezwungen.

    Ich sehe das genauso. Seit 18 Jahren bin ich Klassenlehrerin und wäre happy, wenn ich mal ein Jahr ohne haben könnte. Aber Klassenlehrer sein hat in der Grundschule einen ganz anderen Stellenwert. So höre ich es immer im Bekanntenkreis.
    Erkundige dich doch mal an höherer Stelle (ich weiß nicht welches Amt in Hessen zuständig ist), wie das generell ist. Ob bei Überhang zunächst die Abordnung gehen muss?
    Ich glaube einen Anspruch auf eine Klassenleitung hast nicht.

    Ist denn dabei der Datenschutz gewährleistet?
    Ich meine: Was geht es die Eltern von Karl Heinz an, wie Hildegard im Unterricht ist. Plaudern die Eltern dann aus dem Nähkästchen?

    Am Ende des Schuljahres hat das Kind in einer öffentlichen Schule in jedem Fach eine Externistenprüfung. Da wird der Stoff des jeweiligen Schuljahres abgeprüft.

    Ich habe mal eine Frage aus ehrlichem Interesse:
    Ist das dann nicht arg viel Stoff auf einmal ? In der Schule wird dieser schließlich häppchenweise in den Klassenarbeiten und Tests abgefragt (mal von den Abschlussprüfungen abgesehen).
    Wie hoch sind da denn ungefähr die Erfolgsquoten?
    Wird das Unterrichten zu Hause viel genutzt?

    Ich würde jetzt zum Prüfungsausschuss (bzw.zur bei euch zuständigen Stelle ) gehen und mir das einfach erläutern lassen.


    Ob du nun bestanden hättest oder jetzt bestehen würdest, kann dir wahrscheinlich keiner sagen.

    Bei meinen Anträgen (bis es endlich mal geklappt hat) habe ich fünf Wunschorte angeben können und auch gemacht.
    Als der Bescheid kam stand dann dort ein Ort in den ich nicht wollte. Ich habe dann abgelehnt und ein paar Wochen später ein neues Angebot bekommen, welches in einem der Wunschorte lag. Dort bin ich jetzt. Ich habe aber vor Antragstellung und auch während des Verfahrens immer Kontakt zum Personalrat gehalten.

    Vielleicht stehe ich jetzt auf dem Schlauch :


    Wenn du doch mit 5 und 6 durchkommen könntest, warum musst du dann die Prüfung wiederholen (das macht man doch eben bei den Noten)? Oder hat sich was seit meiner Examenszeit (habe in den 1990er Jahren studiert) geändert?


    Wann bekommst du den offiziell die Ergebnisse?

    Da hast du schon recht.
    Meine Aussage bezog sich darauf, dass es halt so rüber kommt, dass nur die Lehrer an Grund- und Hauptschulen A12 bekämen. Alle anderen A13. Ich selbst bin eine Lehrerin an einer Realschule ( wie du geschrieben hast) schon immer. A13 haben bei uns nur noch Kollegen der Altersklasse 60+ (mit Realschullehrerstudium ). So viel nur dazu wie meinen Betrag weiter oben gemeint habe.


    Edit: Meine Schwiegermutter hat ein Realschullehrerstudium gemacht und A13 bekommen. Sie hat aber keine Fakultas für S2.

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