Beiträge von Ruhe

    Wie gesagt, ich hatte z.B. nur eine Freistunde und die an dem Tag, wo wir gleich im Anschluss Seminar hatten, da war nicht viel mit freiwillig hospitieren, da war einfach keine Zeit für.

    Das hatte ja dann bei dir stundenplantechnische Gründe.
    Die Stundenpläne der drei Referendare kenne ich ja nicht. Vielleicht hätte es da ja die eine oder andere Möglichkeit gegeben. :weissnicht:

    DAs ist aber heftig, hatte ihr keine Prüfungsgespräche usw. an dem Tag und war klar wie lange die Prüfungskommission zur Notenfindung braucht. Das macht das Ende bei uns unberechenbar und daher ginge das gar nicht.

    So war das bei uns auch. Das Ende war nicht vorher bestimmt. Ab er am nächsten Tag musste man ganz normal zur Schule.
    Allerdings mussten wir nach der Prüfung nicht mehr zum Seminar bis Ende des Refs. Stattdessen mussten wir dann allerdings am Seminartag in die Schule.


    Es wurde hier (im Film und auch in den Beiträgen) viel darüber gesprochen, dass man so wenig hospitieren konnte. Ich habe auch viel freiwillig hospitiert. Auch zwischen den eigenverantwortlichen Stunden. Da hatte ich einfach Kollegen gefragt, ob ich mitkommen darf. Da ging dann oft.


    Ansonsten zeigte der Film mir wie unterschiedlich das Referendariat ablaufen kann. Nicht nur im gleichen Bundesland, sondern auch generell. Ich war zwar auch in einem nicht sehr tollem Schulgebäude (alter DDR Schulneubau), hatte aber tolle Mentoren.

    Genauso kenne ich das auch. Fand ich schon als Schülerin nicht toll. Da wir seitens der Fachkonferenz beschlossen haben, dass Berichtigungen gemacht werden, habe ich das eigentlich auch immer so gemacht.


    Im letzten Schuljahr, nachdem die Rücklaufquoten der Berichtigungen arg schleppend lief und immer schlimmer wurde, habe ich die Methode geändert.


    Während der Korrektur der Klassenarbeit habe ich mir notiert, welche Fehlerschwerpunkte es in der Arbeit gab.
    Dann habe ich nur gezielt diese konkreten Aufgaben besprochen. Das dauerte dann auch nicht mehr so lang. Danach mussten auch nur diese Aufgaben berichtigt werden. Meist habe ich dann ein AB mit genau diesen Aufgaben gemacht. Das hatte zur Folge, dass die Schüler mit einer schlechten Note nicht mehr die ganze Arbeit verbessern mussten. Die standen dann auch nicht mehr so vor einem Berg von Aufgaben.
    Die Rücklaufquote hat sich dadurch deutlich erhöht.

    Ich habe das schon mal ähnlich gemacht wie MarPhy vorgeschlagen hat, gemacht. Allerdings in einer Abwandlung. Wer mit wem am Ende vergleich war schon vorher vereinbart. Nachdem die beiden jeweils allein fertig waren, durften sie mit einer Lösungskarte gemeinsam ihre Lösungen vergleichen.
    Um die Motivation zu steigern habe ich den Schülern Kärtchen ausgeteilt, auf denen dann ein fertig bearbeiteter (gerechnet und verglichen und korrigiert) Aufgabenblock abgestempelt wurde (ähnlich wie bei einem bekannten Kaffeeröster). Die meisten Schüler wollten möglichst viele Stempel auf der Karte haben.

    Es hat auch nicht jede Physiksammlung radioaktive Strahler. Unsere hat keine. Die meiner vorherigen Schule schon.
    Daher habe ich meine Strahlenschutzfortbildung auch nicht aktualisiert (muss man ansonsten alle paar Jahre).

    Keine privaten Telefonnummern mehr an Eltern vergeben.

    Das ist schön. Seit ich an meiner jetzigen Schule habe ich das auch so. An der vorherigen wurde munter alles mögliche weitergegeben.


    Ansonsten:
    Vertretungsplan online einsehbar
    Engere Zusammenarbeit in den Fachgruppen (man muss ja nicht alles selbst machen)

    Nein, das stimmt nicht, man kann auch unterhälftige Teilzeit machen, bei uns sind Leute mit 8 Stunden, welche mit 12 Stunden... Ich habe noch nie gehört, dass es da ein Minimum von 50% gibt.

    Ich bin in NRW wie Micky und yestoerty. Mir hat man damals als ich Teilzeit beantragen wollte, gesagt, dass das Minimum 50% ist. Da ich sowieso mehr mache, ist das für mich nicht mehr interessant. Vielleicht hat sich da was geändert? Oder es ist wieder so eine Ländersache?


    Edit: Habe es gerade gegoogelt. Das geht wohl unter ganz bestimmten Voraussetzungen wohl doch (§64 LBG)

    Was du gemacht hast? Du zeigst keinerlei Toleranz, bringst gefrustete Kommentare dass ich etwas nicht hören wollen würde und willst anscheinend nicht verstehen, dass es nicht so einfach ist, wie du es dir zurecht denkst.

    Was willst du denn hören?


    Ich habe auch den Eingangspost gelesen. Da kamen mir auch einige Gedanken, die ich hier hätte vorschlagen können. Auf der Basis von Beitrag 1. Die haben sich ja offensichtlich als absurde Vorschläge herausgestellt. Aufgrund der Informationen, die später kamen (z.B. Beitrag 47) sind die auch nicht passend. Hätte man diese Informationen vorher gehabt, dann wäre der Thread sicher anders verlaufen.
    Nein, das ist kein Vorwurf an dich. Niemand möchte eigentlich sein Privatleben so ausbreiten. Aber dann kann es eben passieren, dass Vorschläge kommen, die einem nicht weiterhelfen. Ist mir auch schon oft hier passiert. Da wir dich eben nicht kennen, können hier nur Vorschläge gemacht werden.


    Vielleicht kennt das Schulamt eure Hintergrundgeschichte auch nicht und handelt eben nur nach den Paragraphen. Aber dazu kann ich nichts sagen. Ich bin kein Verwaltungsrechtler.


    Da ich vermutlich jetzt auch angegangen werde, werde ich mich an dieser Diskussion besser nicht mehr beteiligen.

    Natürlich ist das jetzt blöd. Natürlich werden im Mutterschutz die Bezüge weitergezahlt, aber nur auf der Basis dessen was man zu dem Zeitpunkt als Beschäftigungsumfang hat du nicht automatisch die vollen Bezüge.
    Als Beschäftigungsumfang hast du zu diesem Zeitpunkt eben Teilzeit. Also bekommst du die Teilzeitbezüge während des Mutterschutzes ausgezahlt. Dass du nicht gearbeitet hast spielt leider keine Rolle. Ab Mitte September bist du offiziell Teilzeitkraft, also Teilzeitbezüge.


    Ich glaube da ist ein ganz ganz schlechtes Timing zusammengekommen, weil sich das alles überschnitt. Und du fühlst dich ungerecht behandelt.


    Leider wurde die Teilzeit nicht zurückgenommen.
    Aber, wenn ich ehrlich bin, kann ich der Argumentation des Sachbearbeits schon irgendwie folgen, auch wenn du das nicht hören willst.


    Da ich aber auf diesem Gebiet nicht firm bin, antworten hier vielleicht noch andere Leute. Es gibt hier welche, die kennen sich mit Mutterschutz, etc. super aus.
    Oder fragst bei einem Lehrerverband, Verwaltungsrechtler, … nach.

    Du hattest ab laufenden Schuljahr Teilzeit beantragt. Nun bist du nach diesem Anteil, den du beantragt hast, bezahlt worden.
    Habe ich das so richtig verstanden?


    Wenn ja, hat doch die Bezirksregierung doch nur das bezahlt, was du beantragt hast. Die Teilzeit hast du ja nicht offiziell zurückgenommen. Also kann ich zunächst kein Fehlverhalten der Bezirksregierung feststellen.


    Nun kommt meine Verständnisfrage. Vielleicht habe ich ja was falsch verstanden: Warum sollte die Bezirksregierung dir trotzdem die vollen Bezüge zahlen, obwohl du Teilzeit beantragt hast? Eine Anzeige einer Schwangerschaft impliziert ja nicht, dass man vorherige Angaben zurücknimmt.

    Meine Examensarbeit zum 2. Staatsexamen wurde in einer Fachzeitschrift veröffentlicht.
    Der betreuende Fachleiter und ein Kollege von ihm von einem anderen Seminar fanden meine Examensarbeit interessant, so dass sie diese einer Professorin vorgelegt haben. So ist das in der Fachzeitschrift für Lehrer erschienen.

    Auch wenn ich nicht aus BA-Wü komme, hätte ich eine Frage:
    Habt ihr an eurer Schule keine Vereinbarungen in der Fachschaft? Wir haben bei Nebenfächern schulintern festgelegt wie viele Lernzielkontrollen, d.h. Anzahl an Tests, geschrieben werden pro Halbjahr. An diese Zahl hält sich dann jeder (Transparenz, Vergleichbarkeit, …).

    Bei der ersten Hospitation hatte ich vergessen einen Planungszettel für sie zu kopieren und auszufüllen. Daraufhin meinte ich, daß ich den nachreiche, und daß es ja schließlich nur ein Zettel sei.

    Wenn es zu deiner Ausbildung gehört, dass die Schulleiterin einen Planungszettel bekommt, dann hast du ihr einen zu geben. Alles andere wäre eigentlich eine nicht erbrachte Leistung. Nebenbei macht es einen sehr schlechten Eindruck (wie von Krapappel schon angemerkt), so nach dem Motto: Ist doch egal.

    Ich fand´s schon komisch daß sie alle siezt

    Ich finde das normal. Ich habe im Referendariat die beiden Schulleiter auch gesiezt und wurde von ihnen gesiezt. Bei den anderen Kollegen habe ich gewartet bis man mir das du angeboten hat. Dir scheint es wohl sehr sehr wichtig zu sein, dass du geduzt wirst.
    Was würde es für dich ändern, wenn die Schulleitung dich duzt?

    Was mich nun richtig aufregt ist, dass ich von unserem stellv. SL einen Tag vorm Ende der Ferien erfahre, das die Person die ich vertreten sollte in den Ferien vom Amtsarzt todgeschrieben wurde und die geplante Stelle so nicht zu Stande kommt

    Zumindest erwarte ich, dass die mitbekommen, ob jemand zu einem Amtsarzt geht um dienstuntauglich geschrieben zu werden.

    Ich vermute, dass der/die TE mit "todgeschrieben wurde" meint, dass der Kollege dienstunfähig geschrieben wurde. Fände ich dann allerdings dann eine wenig nette Umschreibung für den Sachverhalt.

    Die Dokumentation schriftlicher Arbeiten (Testergebnisse) ist ja explizit als Note vorhanden, macht in der Hinsicht also keine Probleme. Ebenso wird die Bewertung von Referaten, Heftführung u.ä. direkt dokumentiert.


    Es bleibt also die reine mündliche Beteiligung im Unterricht, um die es hier geht.

    So habe ich die Anfrage hier auch verstanden.
    Ich tue mich damit auch immer schwer. Besonders, wenn man manche Klassen nur ein - bis zweistündig pro Woche hat. Das sind immer sehr viele Schüler.
    Daher bemühe ich mich immer schnell nach der Stunde oder während dessen etwas zu notieren bzw. mit +, ~ und - zu bewerten. Sofern das geht. Ganz glücklich bin ich damit nicht.
    Versuchsprotokolle, Referate, ... werden von mir auch direkt dokumentiert. Das Problem ist eben das direkte Unterrichtsgeschehen.

Werbung