Beiträge von Ruhe

    Natürlich ist das jetzt blöd. Natürlich werden im Mutterschutz die Bezüge weitergezahlt, aber nur auf der Basis dessen was man zu dem Zeitpunkt als Beschäftigungsumfang hat du nicht automatisch die vollen Bezüge.
    Als Beschäftigungsumfang hast du zu diesem Zeitpunkt eben Teilzeit. Also bekommst du die Teilzeitbezüge während des Mutterschutzes ausgezahlt. Dass du nicht gearbeitet hast spielt leider keine Rolle. Ab Mitte September bist du offiziell Teilzeitkraft, also Teilzeitbezüge.


    Ich glaube da ist ein ganz ganz schlechtes Timing zusammengekommen, weil sich das alles überschnitt. Und du fühlst dich ungerecht behandelt.


    Leider wurde die Teilzeit nicht zurückgenommen.
    Aber, wenn ich ehrlich bin, kann ich der Argumentation des Sachbearbeits schon irgendwie folgen, auch wenn du das nicht hören willst.


    Da ich aber auf diesem Gebiet nicht firm bin, antworten hier vielleicht noch andere Leute. Es gibt hier welche, die kennen sich mit Mutterschutz, etc. super aus.
    Oder fragst bei einem Lehrerverband, Verwaltungsrechtler, … nach.

    Du hattest ab laufenden Schuljahr Teilzeit beantragt. Nun bist du nach diesem Anteil, den du beantragt hast, bezahlt worden.
    Habe ich das so richtig verstanden?


    Wenn ja, hat doch die Bezirksregierung doch nur das bezahlt, was du beantragt hast. Die Teilzeit hast du ja nicht offiziell zurückgenommen. Also kann ich zunächst kein Fehlverhalten der Bezirksregierung feststellen.


    Nun kommt meine Verständnisfrage. Vielleicht habe ich ja was falsch verstanden: Warum sollte die Bezirksregierung dir trotzdem die vollen Bezüge zahlen, obwohl du Teilzeit beantragt hast? Eine Anzeige einer Schwangerschaft impliziert ja nicht, dass man vorherige Angaben zurücknimmt.

    Meine Examensarbeit zum 2. Staatsexamen wurde in einer Fachzeitschrift veröffentlicht.
    Der betreuende Fachleiter und ein Kollege von ihm von einem anderen Seminar fanden meine Examensarbeit interessant, so dass sie diese einer Professorin vorgelegt haben. So ist das in der Fachzeitschrift für Lehrer erschienen.

    Auch wenn ich nicht aus BA-Wü komme, hätte ich eine Frage:
    Habt ihr an eurer Schule keine Vereinbarungen in der Fachschaft? Wir haben bei Nebenfächern schulintern festgelegt wie viele Lernzielkontrollen, d.h. Anzahl an Tests, geschrieben werden pro Halbjahr. An diese Zahl hält sich dann jeder (Transparenz, Vergleichbarkeit, …).

    Bei der ersten Hospitation hatte ich vergessen einen Planungszettel für sie zu kopieren und auszufüllen. Daraufhin meinte ich, daß ich den nachreiche, und daß es ja schließlich nur ein Zettel sei.

    Wenn es zu deiner Ausbildung gehört, dass die Schulleiterin einen Planungszettel bekommt, dann hast du ihr einen zu geben. Alles andere wäre eigentlich eine nicht erbrachte Leistung. Nebenbei macht es einen sehr schlechten Eindruck (wie von Krapappel schon angemerkt), so nach dem Motto: Ist doch egal.

    Ich fand´s schon komisch daß sie alle siezt

    Ich finde das normal. Ich habe im Referendariat die beiden Schulleiter auch gesiezt und wurde von ihnen gesiezt. Bei den anderen Kollegen habe ich gewartet bis man mir das du angeboten hat. Dir scheint es wohl sehr sehr wichtig zu sein, dass du geduzt wirst.
    Was würde es für dich ändern, wenn die Schulleitung dich duzt?

    Was mich nun richtig aufregt ist, dass ich von unserem stellv. SL einen Tag vorm Ende der Ferien erfahre, das die Person die ich vertreten sollte in den Ferien vom Amtsarzt todgeschrieben wurde und die geplante Stelle so nicht zu Stande kommt

    Zumindest erwarte ich, dass die mitbekommen, ob jemand zu einem Amtsarzt geht um dienstuntauglich geschrieben zu werden.

    Ich vermute, dass der/die TE mit "todgeschrieben wurde" meint, dass der Kollege dienstunfähig geschrieben wurde. Fände ich dann allerdings dann eine wenig nette Umschreibung für den Sachverhalt.

    Die Dokumentation schriftlicher Arbeiten (Testergebnisse) ist ja explizit als Note vorhanden, macht in der Hinsicht also keine Probleme. Ebenso wird die Bewertung von Referaten, Heftführung u.ä. direkt dokumentiert.


    Es bleibt also die reine mündliche Beteiligung im Unterricht, um die es hier geht.

    So habe ich die Anfrage hier auch verstanden.
    Ich tue mich damit auch immer schwer. Besonders, wenn man manche Klassen nur ein - bis zweistündig pro Woche hat. Das sind immer sehr viele Schüler.
    Daher bemühe ich mich immer schnell nach der Stunde oder während dessen etwas zu notieren bzw. mit +, ~ und - zu bewerten. Sofern das geht. Ganz glücklich bin ich damit nicht.
    Versuchsprotokolle, Referate, ... werden von mir auch direkt dokumentiert. Das Problem ist eben das direkte Unterrichtsgeschehen.

    Das muss in der Regel sehr deutlich Leuten (auch Schulleitern!) erklären, die mit "stellen Sie sich doch nicht so an, das können Sie doch alles absetzen" kommen...

    Ich habe das erst neulich einer jungen Kollegin erklären müssen. Diese hatte eine größere Anschaffung privat bezahlt und gemeint, dass sie das Geld doch nach der Steuererklärung wieder zurückbekäme: "Ich setzte das doch von der Steuer ab."
    Die fiel aus allen Wolken als ich ihr erzählte, dass das Finanzamt die Sachen erstmal anerkennen muss und man es in dem Falle auch nicht komplett zurückbekommt.

    Nun musste ich aber in einem Widerspruch das zustande kommen meiner Fachnote beschreiben. Das was ich zur mündlichen Mitarbeit hinsichtlich von Qualität und Quantität geschrieben habe, reichte (der Bez.reg.) nicht. Da sollte ich mit Noten (wenn möglich) argumentieren und das auch noch mit Datum (auf jeden Fall) versehen.
    Ich grüble nun darüber nach wie das im nächsten Schuljahr machen soll.

    Du hast jetzt Arbeit ohne Ende, Ärger und versaust dir die Sommerferien und wofür? Die Bez. Reg. wird doch eh die bessere Note geben.


    Das befürchten meine Kollegen auch. Ich werde es dann mitteilen, wenn das Ergebnis da ist.

    Das Ergebnis:
    Dem Widerspruch wurde nicht stattgegeben. Meine Note bleibt.

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