Natürlich ist das jetzt blöd. Natürlich werden im Mutterschutz die Bezüge weitergezahlt, aber nur auf der Basis dessen was man zu dem Zeitpunkt als Beschäftigungsumfang hat du nicht automatisch die vollen Bezüge.
Als Beschäftigungsumfang hast du zu diesem Zeitpunkt eben Teilzeit. Also bekommst du die Teilzeitbezüge während des Mutterschutzes ausgezahlt. Dass du nicht gearbeitet hast spielt leider keine Rolle. Ab Mitte September bist du offiziell Teilzeitkraft, also Teilzeitbezüge.
Ich glaube da ist ein ganz ganz schlechtes Timing zusammengekommen, weil sich das alles überschnitt. Und du fühlst dich ungerecht behandelt.
Leider wurde die Teilzeit nicht zurückgenommen.
Aber, wenn ich ehrlich bin, kann ich der Argumentation des Sachbearbeits schon irgendwie folgen, auch wenn du das nicht hören willst.
Da ich aber auf diesem Gebiet nicht firm bin, antworten hier vielleicht noch andere Leute. Es gibt hier welche, die kennen sich mit Mutterschutz, etc. super aus.
Oder fragst bei einem Lehrerverband, Verwaltungsrechtler, … nach.