Beiträge von Ruhe

    Meine beste Freundin und mein Schwager hatten socleh Pool - Stellen und waren sehr zufrieden. Beide konnten die beiden Jahre an der gleichen Schule bleiben. Mein Schwager konnte sogar entgültig an der Schule bleiben. Auch in meinem Bekanntenkreis (einige Grundschullehrer) gab es kaum einen, der häufig wechseln musste. Vielleicht macht euch das Mut. Ich drücke euch die Daumen.

    Ich habe Gesetze u.a. aus NRW zitiert, da sich Eingangsfrage auf NRW bezieht. Da ich auch in NRW arbeite, habe ich geantwortet.


    Es ist nun mal so, dass bestimmte Gesetze, Erlasse, u.ä. in verschiedenen Bundesländern anders sind. Ich beziehe mich mit allem was ich hier von mir gegebenen habe, nur auf NRW. Da ist es nun mal so wie von mir zitiert. Ob das mit meiner persönlichen Meinung oder dem gesunden Menschenverstand (beides ist ja von Mensch zu Mensch verschiedenen) übereinstimmt ist etwas ganz anderes.



    P.S. Verzeiht Tippfehler, da ich zeitgleich eine Spargelcremesuppe koche. Beim Kochen kann ich so herrlich entspannen.

    Leider hat es länger gedauert bis ich wieder antworten konnte.


    Es ging darum, dass eine Schülerin, die eine 2 im Versetzungszeugnis bekommen sollte, aber eine 5 im Halbjahreszeugnis hatte, keine 2 kriegen konnte.


    Nun habe ich nachgefragt. Es ging unter anderem in der KOnferenz um die Ausbildungs - und Prüfungsordnung Sek1 in NRW. Genauer um den §21 (2)


    "Die Entscheidung der Versetzungskonferenz beruht auf den Leistungen der Schülerin und des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Die Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen."


    Der Kollege hat nur das 2.Hallbjahr gerechnet, wie im ersten Satz. Der Schulleiter auch auf den zweiten Satz hingewiesen und auf das Schulgesetz, dass das erste Halbjahr angemessen (nebenbei: Was ist eigentlich genau angemessen?) zu beachten sei.


    So wurde aus der 2 eine 3 auf dem Zeugnis (Nebenbei: Die Schülerin war trotzdem happy).


    Bei Flipper79 ist das wahrscheinlich angersherum der Fall. Das ginge dann ja auch nicht so einfach.

    Natürlich ist es möglich, dass eine Schülerin im 2.Halbjahr Leistungen im 2er Bereich bringt udn diese für sich genommen eine 2 auf dem Zeugnis geben würden. In NRW ist es so, dass das erste Halbjahr angemessen zu berücksichtigen sei. Nur beim 10.Schuljahr wird darufhingewiesen, dass das ganze Schuljahr zählt.


    Gängige Praxis ist es wohl, meiner Erfahrung nach, dass die Halbjahr jedes für sich genommen wird. Das ist in NRW nicht eindeutig geregelt. Im Zweifelsfall immer für den Schüler scheint die Devise zu sein. In anderen Bundesländern ist das wohl eindeutiger geregelt.


    @m a: Meine Chef konnte ich heute noch nicht fragen. Hole ich nach. Der betroffene Kollege konnte ich so auch nicht mehr erinnern. Er will aber nachschauen.

    Ich hänge mich einfach mal dran.


    Das ist bei uns im Kollegium immer ein Streitthema. Besonders dann, wenn eine deutliche Verbesserung oder Verschlechterung seit dem 1.Halbjahr eingetreten ist.


    Wir hatten letztes Schuljahr den Fall, dass ein Kollege einer Schülerin in einem Hauptfach eine 2 aufs Zeugnis bekommen sollte, obwohl sie im Halbjahr vom ihn eine 5 hatte. Das hat der Schulleiter mit Verweis auf gesetzliche Grundlagen (1.Halbjahr einbeziehen) abgelehnt, so dass die Schülerin "nur" eine 3 bekam.


    Genaues weiß ich jetzt auch nicht. Ich frage den SL am Montag einfach mal. Würde mich nämlich auch brennend interessieren, wie das geregelt ist.



    Edit: Tippfehler

    Mit Gleichstellung (vielleicht ist es auch der falsche Ausdruck, mir fiel kein anderer ein) meine ich, dass du nicht benachteiligt werden solltest, weil du schwanger bist.
    Weder ich noch alle Bekannte, die in NRW Lehrer sind, mussten nach der Probezeit noch mal zum Amtsarzt. Warum sollen die das mit dir machen, weil du schwanger bist bzw. dann warst.
    Du dürftest also nicht anders als "Nichtschangergewesene" behandelt werden. Das wäre dann ja nicht im Sinne von Gleichstellung, wenn du den ganzen Heckmeck wegen einer Schwangerschaft noch mal durchmachen müsstest.
    Klingt jetzt extrem kompliziert, aber ich hoffe es ist rübergekommen was ich meine.
    Ich kenne die Situation aus eigener erfahrung. Allerdings habe ich das Gutachten wegen einer anderen Sache nicht bekommen und habe 2Jahre dafür gekämpft. Ich musste nach der einjährigen Mindestprobezeit nicht noch mal zum Amtsarzt. Allerdings bin ich erst mehrere Jahre nach der Lebenszeitverbeamtung schwanger geworden.


    Edit: Frag sonst mal beim Prsonalrat nach. Vielleicht könne die dir weiterhelfen.

    Ich musst nach der Probezeit (NRW, Bez. Arnsberg) nicht mehr zum Amtsarzt wegen der Lebenszeitverbeamtung. Das ging nahtlos über. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es nach einer Schwangerschaft so sein muss. Wäre das denn dann mit der GLeichstellung vereinbar?
    Ich drücke dir die Daumen.

    Hallo,
    ich habe zur Zeit eine Klassenleitung in einer 5.Klasse und habe dort 5 meiner 14 Stunden an 4 Tagen. Das ist nicht viel. Die restlichen 9 Stunden unterrichte ich im Fachunterricht in anderen Klassen.
    Vorher war ich Klassenlehrerin mit voller Stelle und habe eine Klasse von der 5. bis einschließlich 10.Klasse gehabt. Auch nur mit 5 - 6 Stunden pro Woche.


    Das ist meiner Meinung nach gut machbar. Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Themenstellerin an einer weiterführenden Schule. Die Antworten kamen aber fast nur von Grundschullehrern.Ich denke, dass KLassenlehrer in der Grundschule und in der weiterführende Schule sehr unterschiedlich ist. In der weiterführenden Schule könne es ja weniger Stunden sein. Für die Schüler ist Schule ja auch nicht neu.


    In meiner jetzigen KLasse unterrichten zwei Kollegen mit mehr Stunden als ich. Ich sage mir immer, dass ich die Klassenlehrerin und damit Ansprechpartnerin für die Kinder bin, aber nicht deren Ersatzmutter.


    Edit: Mache im Moment nur 14 Stunden, da ich nun Familie habe.

    Ich schließe mich mal der letzten Frage des Vorredners an.
    Wenn ich Gruppe A und B machen und Nachbarn gegenseitig abschreiben, dann schreibt bei mir automatisch der eine was für seine Frage Falsches ab. Da gibt es da Null Punkte. So ist mir egal, ob das abgeschrieben wurde. Man hat ja dann nichts vom abschreiben (ist meiner Meinung nach der Sinn von Gruppe A und B).
    Einer muss doch nun falsche Antworten haben, oder? Dann müsste der Fall doch erledigt sein. Der Schüler ist doch dann bestraft.
    Oder willst du ihn fürs Abschreiben noch einmal zusätzlich bestrafen?


    Ich verstehe die Frage jetzt nicht ganz? Habe ich etwas falsch verstanden?

    Erkundige dich mal direkt bei denen.
    Ich musste auf die Rechnungen,die vor der Elternzeit waren die Pauschale zahlen, auf die, die in der Elternzeit waren, nicht.
    Momentan mache ich Teilzeit während der Elternzeit und zahle keine Pauschale. Die gucken auch auf das Rechnungsdatum und nicht nur auf das Datum der Elternzeit.


    Edit: Tippfehler

    Das Problem kenne ich ansatzweise. Mir ging das bei Experimenten bei ganz bestimmten Gebieten der Physik genauseo. In der Uni ist beim Experimentieren eben alles anders.
    Ich habe immer einen Kollegen meines Vertrauens gefragt, wenn ich allein nicht mehr klar kam. Meist habe ich es im Vorbereitungsraum in einer Freistunde erst ausprobiert.
    Am Schluss habe das aufgebaute experiment mit dem handy fotographiert, damit ich das dann immer wieder schnell machen konnte.
    Die Unsicherheit legt sich aber.

    Das Problem kenne ich auch.
    Ein Patentrezept habe ich leider auch nicht.
    Da man ja im Unterricht so viel zu tun hat und danach in die nächste Klasse rennt, kann man sich ja kaum fundierte Notizen machen.
    Am Nachmittagh sind dann vielleicht auch einige Eindrücke von Schülern wieder weg oder von etwas anderem überlagert worden.


    Ich kann jetzt nur für Mathe schreiben, aber vielleicht lässt sich das ja auf andere Fächer übertragen. In MAthe gibt es laut Kernlehrplan inhaltliche und prozessbezogene KOmpetenzen.
    Da habe ich oft gegen Ende einer Unterichtseinheit und vor der heißen Übungsphase für die KLassenarbeit einen unbenoteten "Test" schreiben lassen. Auf einem Ankreuzbogen habe ich dann bei jeder Aufgabe die KOmpetenzen stehen, die in dieser einer Rolle spielen. Dann kann ich bei der Korrektur ankreuzen, welches KOmpetenz vorliegt oder nciht.
    So kann ich dann sagen: Max kann funktionale Zusammenhänge erkennen, aber er kann diese nicht verrechnen, da ihm die Kompetenz xy fehlt.
    ICh hoffe, dass ich ich rüberbringen konnte was ich meinte.
    Das kann man natürlich nicht vor jeder kLAssenarbeit leisten wegen des Arbeitsaufwandes. Aber einmal pro Halbjahr kann (z.B. vor dem Elternsprechtag, ...) kann man das machen.

    Ich würde, wie bibo schreibt, mal mit der Kollegin reden. In einer entspannten Atmosphäre. Schildere ihr wie du dich fühlst. Vielleicht ist es deier Kollegin ja gar nicht bewusst, dass sie dich ausnutzt.
    Wenn du mit ihr befreundet bist, dann müsste sie doch Verständnis haben. Wenn sie kein Verständnis für dich aufbringt, würde mir das zu denken geben. Ich kann deine Zerrissenheit verstehen. Man möchte ja auch eine Freundin nicht im Stich lassen.
    Ich bin auch mit einer Kollegin privat befreundet, aber so etwas bürden wir uns nicht gegenseitig auf.


    Edit: Habt ihr denn keinen Vertretungsplan? Da müsste doch dann ihr Unterricht klar vertreten sein?

    Ich benutze, wie die meisten meiner Kollegen die klassischen Ampelfarben. Grün = leicht; gelb = mittel, rot = schwer.


    An der roten Farbe kann ich jetzt nichts negatives finden.


    Man könnte auch schlicht leicht, mittel, schwer dranschreiben, wenn man keine symbole findet?

    Man findet auch viel liebevoll gestaltetes Material bei "4teachers".


    Ich bin auch kein Fan von verspielten und verschnörkelten Materialien, bei denen das rumherum wichtiger erscheint als der Inhalt und der Sinn des Blattes.
    Aber es gibt immer einen Mittelweg zwischen "verkopft" und "Wir- haben - alle - immer - nur - Spaß" Arbeitsblätter.


    Spätestens, wenn die Schüler in der Pupertät sind, kann man ssich mit letzteren große Probleme einhandeln. Die Schüler wollen auch ernst genommen werden.

    Ich sehe das wie CKR. wenn mir Excel eine Note wie z.B. 3,6 liefert, dann habe ich einen päd. Spieraum. Ich kann eine 3 geben oder eine 4. Excel nimmt einem da doch nur das zusammenrechnen aus dem Notenbuch ab. Auch da entscheidet man beim obigen Beispiel zwischen 3 und 4.
    Oder gibt da jemand eine 2 oder eine 5? Ich nicht. Egal ob mit Taschenrechner aus dem Notenbuch oder direkt mit Excel.


    Edit: Die Gewichtungen sind doch meist durch die Fachkonferenz festgelegt. Ob man nun mit Papier und Bleistift macht oder mit Excel. Was macht das?

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