Hallo Timm,
ich hatte schon geschrieben, dass uns bekannt ist, dass unser Schulrecht das verbietet. Das stört aber weder den Lehrer noch die Schulleitung, die er sozusagen repräsentiert.
Nun könnten wir noch eine neue Schule suchen oder ihn verklagen. Das finde ich aber ein bißchen zu drastisch. Außerdem geht es an anderen Schulen hier im Umkreis auch nicht anders zu.
An der Grundschule reichte noch ein Hinweis auf das Schulgesetz, um nicht zulässige Dinge abzustellen. Am Gymnasium nicht. Die Herrschaften stehen da drüber. Insofern ist mein Beitrag natürlich nutzlos. Es wird uns nichts anderes übrig bleiben als uns zu ärgern.
Derselbe Lehrer möchte zum Beispiel nicht mit mir reden, obwohl ich der Meinung bin, dass ich einmal im Jahr darauf durchaus Anspruch habe. Im Dezember wurde ich auf den Elternsprechtag im Februar verwiesen. Das klappte nicht, weil der Herr keinen Termin mehr frei hatte. Ich habe noch einmal versucht, Kontakt aufzunehmen, aber im nächsten Februar ist wieder Elternsprechtag.
Grüße Enja