Theoretisch wohl schon.
Ich spreche das bei Kontakten dieser Art inzwischen im Vorfeld glasklar an.
Unser schulpsychologischer Dienst gibt alles an die Schulen weiter, weil er dort seine primären Ansprechpartner sieht. Das muss einem klar sein. Es ist sonst sehr verblüffend, wenn man auf einmal merkt, dass die Lehrer Wort für Wort informiert worden sind, obwohl man meinte, mit einem Psychologen ein vertrauliches Gespräch zu führen.
Ein Abheften psychologischer Gutachten in der Schülerakte ist in Hessen aus Gründen des Datenschutzes nur unter besonderen Vorkehrungen erlaubt. Es gibt eine passende Verordnung dazu. Allerdings ist sie an vielen Schulen unbekannt und man geht dann in der Praxis doch recht unbefangen mit diesen Dingen um.
Für uns Grund genug, uns lieber an freie Psychologen zu halten.
Grüße Enja