Beiträge von Enja

    Mit der Pensionierung (kommt recht häufig vor heutzutage) ist es so: Offizielle Mitteilung nein. Manchmal durch betroffenen Lehrer.


    Da hatte ich gemeint, wenn man unterrichtet wird, Geschenk ja. Wenn nicht, Geschenk nein. Weil vielleicht nicht erwünscht. Oder man könnte sich mal vertun.


    Darauf meinten sie, es gäbe aber auch Lehrer, die unangekündigt mit Kuchen anrücken. Und dann ist den Kindern das peinlich, weil sie eigentlich liebend gerne schenken.


    Grüße Enja

    Hallo,


    es war die Mutter. Mitgeteilt wurde es den Kindern durch die Schulleitung. Ich hatte auch gesagt: Ja, unbedingt. Aber unauffällig zustellen. Nicht etwa überreichen.


    Als mein Vater starb, kamen knapp 200 Briefe von ehemaligen Schülern. Viele von den Referendaren, die er ausgebildet hatte, von den Kollegen usw. Aber auch aus meinem Umfeld von Menschen, die ihn gar nicht gekannt hatten. Ich muss sagen, dass mir jede einzige gut getan hat.


    Bei den Pensionierungen ist das anders. Offiziell wird da nichts mitgeteilt, da es Eltern und Schüler nichts angeht, wie man uns sagte. Manche Lehrer kündigen aber ihren Abschied den Kindern an. Für die Kinder ist es deutlich netter, sich zu verabschieden als zu erleben wie Menschen, an denen sie hängen, sang- und klanglos verschwinden. Der unangekündigte Kuchen würde unsere Kinder in erhebliche Verlegenheit versetzen.


    Heimatadressen unserer Lehrer haben wir nicht. Man könnte sie natürlich herausfinden, aber wir respektieren eigentlich die Nicht-Herausgabe. Ich dachte also, sie könnten den Brief ins Fach legen lassen. Da ist er dann doch sicher einer von vielen?


    Grüße Enja

    Hallo,


    folgende Frage stellte mir gestern ein Grüppchen Kinder:


    Ihr heißgeliebter Lehrer hat einen Todesfall in der Familie und fehlt deswegen im Moment. Die Kinder möchten ihr Mitgefühl ausdrücken und fragen, ob sie eine Kondolenzkarte schreiben dürfen oder ob das als Anmaßung betrachtet werden würde.


    Das Problem ist, dass sie es nicht offiziell mitgeteilt bekommen haben, sondern so erfahren. Sie vermuten nun, dass es ja auch sein könne, dass er es in der Schule nicht thematisieren möchte.


    Wie würdet Ihr das finden?


    Zu den Sommerferien wird ihr Klassenlehrer in Pension gehen. Dürfen sie ihm ein Abschiedsgeschenk machen? Ich habe dazu folgendes vorgeschlagen: Wenn man es offiziell weiß, etwa: Am x. habe ich meinen letzten Schultag. Dann backe ich euch einen Kuchen. - Geschenk.


    Keinerlei Äußerung: kein Geschenk.


    Ist das ok?


    Grüße Enja

    Natürlich ist da was ungesundes in der Luft. Ich würde nie unterstellen, dass die blau machen. Wenn ich mich bei meiner Arbeit wohl fühle, kommt sowas doch gar nicht in Frage.


    Die Gesundheitsrisiken für Lehrer werden ja immer mal wieder aufgezählt. Deshalb lasse ich das jetzt hier mal aus. Ich verstehe allerdings auch nicht, warum sie das so hinnehmen.


    Grüße Enja

    Hallo,


    das war damals zu "Holzapfel-Zeiten". Tatsächlich wird heute meines Wissens in Hessen fast flächendeckend der vorgeschriebene Unterricht auch erteilt. Selbst die dritte Sportstunde findet an etlichen Schulen durchaus statt oder wird irgendwie in geballter Form durch Sport-Freizeiten ersetzt.


    Wir hatten es bisher mit 5 verschiedenen Gymnasien zu tun. Der Krankenstand war überall gleich hoch. An unserer jetzigen Privatschule wird allerdings konsequent vertreten, wodurch es keinen Ausfall gibt. Die Lehrer werden dafür bezahlt. Überstunden machen sie keine.


    Die Lehrer an den öffentlichen Schulen, die wir erlebten, machten auch keine. Dort fielen die Stunden eben aus.


    Für Ausfälle, die durch Fortbildung, Klassenreisen, etc verursacht werden, sind wir regelrecht dankbar.


    Grüße Enja

    Ich habe mal miterlebt, wie an einer Schule 4 Monate lang darüber Buch geführt wurde. Der Ausfall durch Krankheit der Lehrer betrug in einzelnen Klassen bis zu 30 %. Im Schnitt waren es 10 %. Das Schulamt versicherte uns, dass kein Grund zur Besorgnis bestünde. Das seien durchschnittliche Werte.


    Für die, die die gute alte Holzapfel-Arithmetik nicht kennen: Unser damaliger Kultusminister hatte den legendären Satz "90 % sind 100 %" geprägt. Womit er meinte, dass bei erteilten 90 % nach Stundentafel der Unterricht zu 100 % abgedeckt sei. Seitdem ist uns Hessen klar, dass das Ding mit der Statistik kein einfaches ist.


    Grüße Enja

    Im LS steht vorne das betreffende Bundesland drin. Es gibt verschiedene Versionen. Ich weiß nicht, ob das in allen Fächern so ist, aber auf jeden Fall in vielen. Die Bücher werden jeweils in Zusammenarbeit mit dem KM entwickelt und brauchen eine spezielle Zulassung. Wie weit sie sich dann unterscheiden, kann ich nicht sagen.


    Grüße Enja

    Hallo,


    es gibt ein Urteil aus NRW dazu. Die Entschuldigung minderjähriger Schüler ist eine Bringschuld der Eltern. Aus ihrem Fehlen darf den Kindern kein Nachteil entstehen.


    Ich hatte mal das Problem mit einer Klassenlehrerin meines chronisch kranken Sohnes, dass sie fand, er fehle zu viel und sie wolle nun jedesmal ein Attest haben. Ich habe das dem behandelnden Arzt vorgetragen. Das Kind war damals 12 Jahre alt. Seinen Kommentar möchte ich hier nicht wiedergeben. Er weigerte sich jedenfalls. Die Klassenlehrerin forderte uns auf, den Arzt zu wechseln. Daraufhin rief ich bei der Schulaufsicht an, wo man mir sagte, sie könne nur ein Attest verlangen, wenn sie den begründeten Verdacht habe, dass die von mir geschriebenen Entschuldigungen nicht der Wahrheit entsprächen. Das könne sie tun, aber dann dürfe sie das Kind nicht mehr unterrichten, da das Vertrauensverhältnis mit seinen Eltern gestört sei. Ich habe das in der Form an den Schulleiter weitergegeben und an dieser Schule nie wieder das Wort "Attest" gehört.


    4% Unterrichtsausfall hört sich nach Holzapfelarithmetik an. Soviel Unterricht fällt doch schon mal von vornherein aus, ohne dass ein Lehrer krank werden muss. Der Krankenstand liegt bei etwa 10 %. Schätzen wir. Wir führen ab und zu mal Buch drüber. Die offiziellen Zahlen sind streng geheim und nicht zu erfahren. Laut Auskunft unseres Kultusministeriums gibt es keine. Ich weiß allerdings, dass mein Vater sie monatlich ans Schulamt melden musste.


    Grüße Enja

    An unserer NRW-Schule war das so: Attest immer bei Fehlen. Auch für einen Tag. Muss von allen Lehrern binnen drei Tagen abgezeichnet werden. Diese Dreitagesfrist gilt pro Attest. Wenn man also erst für drei Tage krank geschrieben wird und dann noch einmal, läuft die Frist für das erste Attest schon.


    Das regelten normal die Eltern, die in der Schule mit dem Attest zum Abzeichnen von Lehrer zu Lehrer liefen.


    Bei uns kam es zum Gau als das Schätzchen die letzten Tage vor den Ferien fehlte. Es ließ sich keine Auskunft bekommen, ab wann dann die Dreitagesfrist gilt. Ich habe schließlich die Sekretärin überredet, jedem Lehrer eine Kopie ins Fach zu legen. Etliche erklärten hinterher, sie hätten während der drei Tage nicht in ihr Fach geguckt und deshalb gelte die Entschuldigung nicht.


    Für uns war das nicht ganz so einfach, weil das Schätzchen dort im Internat war. Den Internatsschülern wurde zusätzlich vorgeschrieben, zu welchem Arzt sie gehen mussten. Trotzdem zweifelten die Lehrer den Wahrheitsgehalt der Atteste dann an. Es war schon heftig.


    An unserer jetzigen Schule braucht man nur bei Fehlen im Anschluss an Ferien ein Attest.


    Grüße Enja

    Ich bin mir da auch nicht sicher. In Hessen sind konfessionelle Schulen zwingend Privatschulen. Neben unserer gibt es ein öffentliches Gymnasium. Dann kann man wählen.


    Viele möchten gerne auf die katholische Schule, weil die einfach das größere Angebot und den besseren Ruf hat. Das sind die Kinder, denen dann später das religiöse Drumherum den letzten Nerv zieht. Sollte man halt nicht machen.


    Grüße Enja

    In den Sterbetafeln findet man keine absolute durchschnittliche Lebenserwartung, sondern die Lebenserwartung in Bezug zum Lebensalter.


    Bei uns waren die Sterbetafeln in der Formelsammlung, die wir in der Schule benutzten. Bei meinen Kindern nicht.


    Grüße Enja

    Die restliche Lebensdauer kannst du schon statistisch ausrechnen. Dafür gibt es die sogenannten Sterbetafeln. Die braucht man, wenn man etwa den Wert einer Rente oder eines Wohnrechts ausrechnen will.


    So, wie die Aufgabe da steht, fände ich sie in der 5. Klasse angemessen. Allerdings würde ich erwarten, dass die Schaltjahre berücksichtigt werden.


    Grüße Enja

    Es ist nicht schlecht, wenn die Kinder das zu Hause auch haben, was in der Schule verwendet wird. Und das ist wohl zumeist die Microsoft-Schiene.


    Wenn man seine Präsentations-CD mitbringt, nützt es ja nichts, wenn man die in der Schule nicht nutzen kann.


    Michaela

    Die Zeugniskonferenzen sind bei uns in der letzten Januarwoche. Bis zu dem Zeitpunkt werden auch noch Arbeiten geschrieben.


    Geschrieben - besser ausgedruckt - werden die Zeugnisse in den letzten Tagen vor der Ausgabe. Bis dahin sind auch Änderungen noch denkbar und durchaus üblich.


    Grüße Enja

Werbung