Beiträge von Enja

    Doch, das bestätigt schon irgendwie Vorurteile. Unter Erwachsenen ist es sonst eher unüblich, den anderen auf Fehler in seiner Rechtschreibung hinzuweisen. Zumal sich seit der Rechtschreibreform da wirklich kaum noch jemand sehr sicher fühlt.


    Grüße Enja

    Meine Kinder hatten alle drei schon. Den Kindern (meinen und ihren Klassenkameraden) gefällt Klett am besten. Cornelsen geht auch, wenn es sein muss. Diesterweg fanden sie kollektiv schrecklich.


    Uns Eltern (denen, die in den Fachkonferenzen mitdiskutierten, die Bücher im Elternbeirat verabschiedeten und denen, in den Klassen meiner Kinder) ging es genauso. Reihenfolge: Klett, Cornelsen, Diesterweg.


    Die Lehrer (die das in den Fachkonferenzen diskutierten) fanden jeweils das bisherige Buch schrecklich und wollten das jeweils andere. Klett und Cornelsen. Diesterweg gefiel keinem. Das war an unserer einen Schule eingeführt und wurde dann zur Erleichterung aller Beteiligten durch Cornelsen ersetzt. Ein Jahr später sollte das wieder abgeschafft und durch Klett ersetzt werden, weil es viel zu schwer sei. Das andere Gymnasium, an dem ich gleichzeitig dieselbe Fragestellung mitdiskutierte, fand Cornelsen zu anspruchslos und wollte nun Klett.


    Bei uns Eltern war es einfach so, dass wir bei Klett die Begleitmaterialien, insbesondere die Lernsoftware äußerst praktisch fanden. Das, was die beiden anderen Verlage anbieten, kommt da nicht mit.


    Grüße Enja

    Da mein Patenkind in einem Gymnasium hier um die Ecke im letzten Jahr grad mal links und rechts eine geklebt bekam. Die Schulleitung meinte, dass die Lehrer heute so gestresst seien, dass man ihnen das unbedingt nachsehen müsse.


    Glaube ich nicht dran.


    Grüße Enja

    Hallo Müllerin,


    was würdest du vorschlagen? Ich habe eine Arbeitsgruppe aus Grundschul- und Gymnasialvertretern gegründet. Scheiterte allerdings relativ schnell daran, dass man keine gemeinsame Basis fand.


    Langfristig schulisch am erfolgreichsten ist übrigens Kind 2. Das hatte in der Grundschule einen ziemlich spaßorientierten Lehrer. Die Freude an der Schule ließ sich bis in die Oberstufe nicht vollständig beseitigen. Ich denke, das ist das Wichtigste, was Kinder aus der Grundschule mitnehmen sollten.


    Als Eltern haben wir da weder eine Wahl noch Einfluss drauf. Wir müssen den einen Ansatz wie den anderen aushalten und versuchen, ihn für die Kinder soweit abzufedern, dass dann irgendwie doch noch ein Schuh draus wird.


    Der Anteil der Kinder mit Gymnasialempfehlung war in den drei Klassen ziemlich gleichbleibend. Der Schulerfolg vermutlich auch. Vielleicht gehen bei System 1 und 2 die Kinder an der Nahtstelle verloren, die bei System 3 schon in der Grundschule nicht wieder vom Teppich aufstehen.


    Persönlich würde ich mir einen Kompromiss wünschen. Schon an der Grundschule nicht entweder Spaß oder Lernen. Und dann einen sanfteren Übergang. Ohne soviel Elterneinsatz. Im Sinne von mehr Chancengleichheit.


    Grüße Enja

    Hallo Drillingsmum,


    mir ist das mit meinen drei Kindern so ähnlich gegangen. Kind 1 schrieb ausschließlich die totgeübten Diktate aus dem Sprachbuch. Einen einzigen Aufsatz (1/4 Seite DIN A 5) bis Ende Klasse 4 und hatte nur eine sehr schwache Vorstellung von Grammatik. Kind 2 schrieb in der 4 zwei ungeübte Diktate und viele Aufsätze, bei denen die Rechtschreibfehler nicht gewertet wurden. Grammatik so in etwa das, was im Sprachbuch stand. Kind 3 schrieb ab der 1. Klasse ungeübte Diktate Aufsätze ohne Ende, an denen die Rechtschreibung geübt wurde bis die Kinder vor Frust in den Teppich bissen. In Grammatik lernte es sämtliche Begriffe, die im Duden zu finden waren mit deutschen und lateinischen Bezeichnungen.


    Umgeschult auf das Gymnasium wurden vom 1. Tag an Aufsätze geschrieben, die etwa 1,5 bis 2 DIN A 4-Seiten lang sein sollten, eine gefestigte Rechtschreibung wurde vorausgesetzt. So haben wir das an drei verschiedenen Gymnasien erlebt. Es mag anderswo auch andere Methoden geben.


    Kind 1 kämpfte bis Ostern Klasse 5, um seinen Rückstand aufzuholen. Es litt sehr unter den ständigen Bemerkungen der Lehrer, es sei nicht gymnasialfähig und außerdem Legastheniker (was nicht der Fall ist).


    Kind 2 verließ die Grundschule mit einer 1 in Deutsch und machte auf dem Gymnasium eine komplette Bauchlandung. Aufsätze gingen, aber die Rechtschreibung verschaffte ihr eine 5 nach der anderen. Wir waren nun schon etwas in Übung und holten den Rückstand bis zu den Herbstferien. Ihre Lehrerin war zwar gnadenlos, schob ihr aber nicht die Schuld zu, sondern meinte, manche Grundschullehrer seien halt untauglich. Sie verkraftete das mental deutlich besser als Kind 1 die persönliche Schuldzuweisung.


    Kind 3 hatte einen sanften und problemlosen Übergang. Die Rechtschreibung war gefestigt. Aufsätze zu schreiben war Alltag. Die grammatischen Begriffe hatte es vergessen.


    Ich besorgte mir daraufhin die Lehrpläne und verschiedene Sprachbücher. Aus den Lehrplänen (damals noch Rahmenrichtlinien) konnte man nicht viel ableiten. Die Sprachbücher waren sich sehr ähnlich, so dass ich den Tipp für gut halte, da reinzugucken.


    Wenn du für deine Kinder etwas tun willst, sorge dafür, dass sie bei aller Methodenvielfalt die Grundrechenarten mündlich und schriftlich vernünftig draufhaben und vor allem die Rechtschreibung beherrschen. Das ist dann schon mal ein gewisser Grundstock.


    Du kannst da nämlich später nichts reklamieren. Niemand übernimmt die Verantwortung, wenn deine Kinder keine Chance hatten, das zu lernen, was auf der weiterführenden Schule verlangt wird.


    Grüße Enja

    Das erinnert mich irgendwie an die Klippert-Spezialisten unter den Lehrern meiner Kinder. Da bekommt man Listen, was alles in die Benotung eingeht. Das Mitbringen von Eimern wird nicht explizit erwähnt. Aber durch das Mitbringen von Topfpflanzen für den Klassenraum kann man seine soziale Kompetenz beweisen und damit die Fach-Noten aufbessern.


    Da diese Pflanzen über Ferien und lange Wochenenden wieder heimtransportiert werden müssen, können hier auch die Eltern ihre soziale Kompetenz beweisen, indem sie zunächst die Pflanzen finanzieren und dann den Auto-Transport gewährleisten.


    Das ist nur mal so ein Beispiel. Es werden auch noch andere Möglichkeiten angeboten.


    Grüße Enja

    In Hessen gilt: Schulrecht Hessen


    Pausenaufsicht durch Schüler also möglich und auch durchaus üblich. Im Prinzip heißt es immer: soviel wie nötig. Das wird unterschiedlich gesehen.


    An unserer Grundschule hatten wir so eine Schutzzone. Eine Fläche, auf der nicht getobt werden durfte und sich die aufhalten konnten, die ihre Ruhe wollten.


    Grüße Enja

    Hallo,


    bei uns fällt kein Unterricht aus. Der Stundenplan umfasst alle nach Stundentafel angesetzten Fächer. Abwesende Lehrer werden vertreten. Sie bereiten vorher die Stunde vor und jemand anders hält sie dann. Wenn so etwas länger als eine Woche dauert, beschweren sich in der Regel die Eltern. Bei der Schulleitung. Die findet dann eine Lösung.


    Vertretungsstunden sind für die Lehrer freiwillig. Das ist ein Angebot, das gerne angenommen wird. Wenn das nicht mehr der Fall wäre, müsste die Vergütung angehoben werden.


    Grüße Enja

    Aus der Schulordnung einer niedersächsischen Grundschule:


    "- 2. Regeln für die Fahrradbenutzung


    Schüler/innen, die im Rahmen dieser Regelung mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen, sind durch die Gemeindeunfallversicherung in vollem Umfang auf dem Schulweg versichert.



    1. Kinder, die zu Fuß einen Schulweg unter 10 Minuten haben, sollten nach Möglichkeit kein Fahrrad benutzen.
    2. Das Tragen eines Fahrradhelmes wird dringend empfohlen.
    3. Die Schüler/innen dürfen den Parkplatz weder begehen noch mit dem Fahrrad oder anderen Fahrzeugen oder Spielgeräten befahren.
    4. Erstklässler dürfen nur nach Antrag und nur in Begleitung Erziehungsberechtigter mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
    (Da es für die 1. Klassen keine Fahrradständer gibt, besteht im Falle der Beschädigung oder des Diebstahls kein Versicherungsschutz.)"


    Wenn man in den Bedingungen der Gemeindeunfallversicherungen guckt, unterscheiden die sich um Nuancen. Du müsstest also speziell bei euch nachfragen. Schulleiter wissen sowas. Die haben immer Abstimmungsgespräche mit der Gemeindeunfallversicherung, weil die für viele Dinge zuständig ist.


    Meistens ist das eher eine Frage der schulischen Hausordnung als der Versicherung.


    Grüße Enja

    Hallo Heinrich,


    ich würde in dem Fall den ein oder anderen VHS-Kurs besuchen und dann drauf vertrauen, dass man eine Sprache am besten in einem Land lernt, in dem sie gesprochen wird.


    Was damals in der Schule war, wird sich vermutlich fast rückstandsfrei verflüchtigt haben. Ich vermute mal, dass du ja entweder fundierte Kenntnisse in Französisch oder Latein hast. Das reicht. Damit kommt man gut zurecht. Auch mit Portugiesisch.


    Grüße Enja

    Wobei ein 11jähriger keine angelernte Falschaussage vor Gericht hinbekommt. Und wenn er amtlich festgestellt keine Einsicht hat, kann man das auch nicht einfach so belassen, sondern muss pädagogisch dran arbeiten.


    Wie reagiert denn die Schule drauf? Sanktioniert die auch irgendwie?


    An unserer Grundschule werden Kinder, die im Verdacht sind Gewalttätigkeiten zu begehen (also schon entsprechende begangen haben), speziell beaufsichtigt. Bzw. irgendwann winkt die Schule für Erziehungshilfe.


    Die Frage, wen man da zivilrechtlich belangt, ist ja im Grunde Versicherungsarithmetik. Das machen normalerweise die Versicherungen untereinander ab, wobei ich den Eindruck habe, dass deren Interesse, solche Fälle überhaupt aufzuklären, relativ gering ist.


    Grüße Enja

    Das freut mich. Tatsächlich bin ich genauso wenig Jurist wie die meisten hier. Ich habe die Worte benutzt, mit denen Polizei und Anwalt es uns damals erklärt haben. Das Kind, das unseres damals schwer verletzt hat, war sechs Jahre alt. Insofern waren damals die Konsequenzen: keine.


    Grüße Enja

    Nicht ganz. Der Paragraph stellt fest, dass Kinder unter 14 Jahren in zivilrechtlichem Sinne schuld haben können, in strafrechtlichem nicht.


    Haftpflichtversicherungen bezahlen nur, wenn jemand schuld hat. Ist das nicht der Fall, weil das Kind noch zu jung ist, musst du die Kosten selber tragen. Insofern ist das recht interessant.


    Ich hoffe, die Tatsache, dass ich den Paragraphen rausgesucht habe, kreidest du mir nicht an. Es soll nicht besserwisserisch wirken, macht aber keinen Sinn, über etwas zu diskutieren, wenn das Gesetz alles klar regelt.


    Grüße Enja

    3) Einschlägige Vorschrift für die zivilrechtliche Haftung Minderjähriger aus "unerlaubter Handlung" ist § 828 BGB. Die Vorschrift lautet:


    "(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.


    (2) Wer das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."


    Zur Klarstellung: Diese Vorschrift gilt nur für die zivilrechtliche Haftung.
    Strafmündig sind Minderjährige erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres.



    Zwecks Schadenersatz (den trägt dann die Haftpflichversicherung wenn vorhanden) muss das Kind verklagt werden. Nicht die Aufsichtsperson.


    Ersatzweise könnte man auch die Schule verklagen. Es wurde ja angedeutet, dass das Kind für seine Gewalttätigkeiten, die über das normale Maß hinausgehen, bekannt war. Da müsste die Schule auch Maßnahmen treffen, solche Vorfälle zu verhindern.


    Grüße Enja

    Auch zivilrechtlich kann nur belangt werden, wer schuld ist. Das Kind ist es nicht. Also derjenige, der die Aufsicht hat. In diesem Fall wäre das wohl die Schule. Wenn das Kind für solche Taten schon bekannt ist, könnte es durchaus sein, dass da ein Ansatzpunkt ist.


    Es wäre den Versuch wert. Kostet ja nichts. Die Schulen sind in der Beziehung versichert. Wenn überhaupt niemandem eine Schuld nachzuweisen ist, ist es schlecht. Dann greift auch keine Haftpflichtversicherung.


    Grüße Enja

    Eigentlich sind Spekulationen hier gar nicht nötig, da es umfangreiche Studien gibt. Auch zur Selbsteinschätzung der Lehrer in dieser Hinsicht. Ich würde dringend empfehlen, das mal zu lesen. Das bringt mehr als drüber nachzugrübeln und dann in dieselben Fallen zu laufen.


    Grüße Enja

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