Schreibschriften in den Bundesländern

  • Hallo, da muss ich mich doch noch mal melden.

    Zitat

    Britta schrieb am 18.09.2005 09:37:
    Ich hab grad nochmal in den Lehrplan Deutsch geguckt. Da steht: Ausgangsschrift für das Lesen und Schreiben ist die Druckschrift. Im Zuge der Verflüssigung des Schreibverlaufs und der individuellen Ausprägung der Schrift entwickeln die Schülerinnen und Schüler später aus der Druckschrift ihre persönliche Handschrift. Zur Orientierung kann wegen ihrer Nähe zur Druckschrift die Vereinfachte Ausgangsschrift herangezogen werden.... Im Seminar wird das durchaus so ausgelegt, dass im Falle der Vermittlung einer verbundenen Schrift die VA gewählt werden muss und die LA damit nicht mehr erlaubt ist.


    Und das ist nur eine (falsche?) Interpretation. Weshalb wird "kann" mit "muss" gleichgesetzt? Wir legen diesen Abschnitt des Lehrplans so aus, dass auch die LA gewählt werden kann. Und natürlich auch andere Ausgangsschriften. Eigentlich sollten wir doch froh sein, dass die Schulen hier noch entscheiden dürfen.


    Zitat

    Britta schrieb am 18.09.2005 09:37:
    Allerdings würde ich auch heraus lesen (wie smali bereits beschrieb), dass man es auch bei der Druckschrift belassen darf und die Schule überhaupt keine verbundene Schrift vermitteln muss.


    So ist es. Persönliche Handschrift bedeutet nicht unbedingt "verbundene" Schrift.
    Gruß,
    Peter

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