Hoffnung auf Notenbefreiung bei Dyskalkulie in Niedersachsen
Der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann legte einen neuen Erlassentwurf zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen vor. Zum ersten Mal werden Rechenschwierigkeiten berücksichtigt. Laut dem neuen Erlassentwurf kann bei Vorliegen einer Dyskalkulie während der Grundschulzeit in “begründeten Ausnahmefällen” ein “Abweichen von den Maßstäben der Leistungsbewertung” beantragt werden. Die Entscheidung über die Abweichung treffen dabei die Lehrer in der Klassenkonferenz.
Nachteilsausgleiche seien jedoch vorrangig anzuwenden (z.B. stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen). Ob und in welcher Form dieser Entwurf in Kraft tritt, steht noch nicht fest.
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http://www.mk.niedersachsen.de/master/C9...20_D0_I579.html
Bablin