Hallo,
muss hier aus Unwissenheit mal eine (hoffentlich nicht allzu blöde Frage) stellen: Wenn es demnächst mit der festen Stelle klappt, bin ich dann ja Beamter auf Probe und werde nach der Besoldungsgruppe A12 bezahlt. Bei der Angestelltentariftabelle konnte ich genau ersehen, wieviel ich in meinem Alter (34, ledig, kinderlos) verdiene. Inwiefern spielt denn nun aber das Alter bei der Beamtenbesoldung eine Rolle? Bekomme ich da Zuschläge oder beginne mit einer anderen Besoldungsstufe?
Und gleich noch eine Frage:Ist die Arbeitszeit in allen Bundesländern eigentlich gleich oder unterscheidet sie sich?
Viele Grüße, Lasaja
Alter und Gehalt
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HAllo!
In NRW ist es so, dass du als Beamter alle 2 bzw. 3 Jahre höher gestuft wirst.
Als Ausgangsalter für die 1. Stufe wird automatisch dein 21. Lebensjahr festgesetzt, mit 34 bist du also auf ca. auf der 7. oder 8. Stufe.Liebe Grüße
Sina
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Hallo Lasaja,
es ist wahrscheinlich nur ein Tippfehler, aber du hast doch in der Besoldungsordnung für Beamte nachgeguckt und nicht in der Angestelltentariftabelle?
Irgendwo hab ich die Tage gelesen, dass man bei Einstellung ab einem bestimmten Alter nicht die entsprechende Altersstufe bekommt, sondern etwas heruntergestuft wird. Leider finde ich den Link nicht mehr und ich weiß auch die genauen Zahlen nicht mehr. Vielleicht betrifft es dich also auch gar nicht...
LG
Britta -
Hallo,
sina: Du meinst also wirklich, dass ich mit meinen 34 Jahren mit Stufe 7 anfangen würde-das wäre ja schön
Britta: Nein, vertippt habe ich mich nicht als ich etwas von der Angestelltentariftabelle geschrieben habe (nur ein bißchen unverständlich ausgedrückt- fürchte ich). Ich wollte nämlich nur sagen, dass ich die Zeit in der ich als Feuerwehrlehrkraft gearbeitet habe (und dementsprechend nach BAT III bezahlt wurde) anhand der Angestelltentariftabelle gut nachvollziehen konnte, wieviel ich in welchem Lebensjahr an Gehalt bekomme. Im Gegensatz dazu, finde ich bei der Beamtenbesoldungstabelle keine Altersangaben.Viele liebe Grüße und danke für eure Antworten, Lasaja
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ICH KRAM DEN BEITRAG NOCHMAL VOR!!!
Meine Suche hat leider meine Frage nicht beantworten können...
Wäre lieb wenn mir jemand aus dem Forum vielleicht einen Tipp geben könnte!Wie verläuft die Einstufung bei der Beamtenbesoldung in NRW (Lebens- oder Dienstalter)?
Wann erreicht man die nächste Altersstufe?
Wann wechselt der 2-Jahresrhythmus in einen 3, bzw. 4 Jahresrhythmus?
Ich habe die Besoldungstabelle im Internet gefunden, die Alterstufen ebenfalls, aber die weitere Staffelung überlese ich entweder die ganze Zeit oder ich finde sie nicht. -
Der Zweijahresrhythmus umfasst die Stufen 1 bis 5, danach geht der Dreijahresrhythmus bis Stufe 9, dann folgt der Vierjahresrhythmus bis zur Endstufe 12.
Bislang ist es noch so, dass das Beamtenverhältnis fiktiv mit dem 21. Lebensjahr in Stufe 1 beginnt. Wenn jemand sein Studium plus Referendariat im Alter von 26 Jahren abgschlossen hat und er danach ins Beamtenverhältnis übernommen wird, wird er in Stufe 3 eingestuft. Mit 27 kommt er nach Stufe 4, usw. Die Stufe 12 erreicht man dann also mit 53 Jahren.
In Zukunft wird sich aber einiges ändern: Die Dienstrechtsreform, die in den verschiedenen Bundesländern in Arbeit ist, sieht ähnliche Verschlechterungen vor, wie sie unsere TV-L-Kollegen seit der Abschaffung des BAT erleben!
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Ich dank dir für deine Antwort!
Das mit den Altersstufen hilft mir sofort weiter!
Bedeutet die Änderung der Dienstreform eine Verschlechterung im Anstieg der Altersstufen oder eine Angleichung der unterschiedlichen Besoldungsgruppen allgemein, so dass die Unterschiede in der Lehrerschaft angeglichen werden und nur in Richtung Schulleitung finanzielle Sprünge gemacht werden?
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Bei der Dienstrechtsreform wird unter anderem daran gedacht, dass die Dienstaltersstufen vom Lebensalter abgekoppelt werden sollen. Das hieße dann, dass jeder Beamte in der Stufe 1 seiner Besoldungsgruppe anfängt, ganz unabhängig davon, wie lange seine Ausbildung gedauert hat.
Dass die anrechenbare Ausbildungszeit bei der Ruhegehaltsberechnung auf 2 1/2 Jahre für alle Beamtenlaufbahnen gekürzt wird, ist ein weiterer Bestandteil dieser Reform. Es wird in Zukunft immer schwieriger, den Ruhegehalts-Höchstsatz von 71,75 % zu erreichen.
Eine einheitliche Bezahlung für alle Lehrämter ist mit der jetzt laufenden Dienstrechtsreform nicht in Sicht; sie ist aber schon lange der Wunsch einer Lehrergewerkschaft, die die Bezahlung der Gymnasiallehrer als Zielmarke für alle Lehrer anstrebt - und der heimliche Wunsch aller Finanzminister, die jedoch die Bezahlung der GHS-Lehrer als Maßstab für alle ansehen, weil sie damit Geld einsparen können.
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Nur mal zu meinem Verständnis:
Würde das mit der Stufenberechnung auch für bestehende Beamten gelten? Angenommen man wurde mit 32 Jahren verbeamtet, was ja Stufe 6 entsprechen würde. Nach dem neuen Gesetz würde man dann (in NRW) bei Stufe 3 landen, weil es dort Stufe 1+2 gar nicht gibt. Das entspräche ja einer (Netto-)Lohnkürzung von 200€. Wenn das dann wirklich für alle "Bestandsbeamten" gilt, dann kann das Land ja auf einen Schlag sehr viel Geld sparen ...
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Verzeiht mir den ironischen Einstiegssatz, danach werde ich wieder ernsthaft:
Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört, dass der Besitzstand unantastbar ist.
Im Ernst: Gehaltskürzungen sind nicht so einfach machbar. Es wird sicherlich wieder eine Überleitungsregelung geben wie damals, als die 15 Dienstaltersstufen auf 12 Stufen gestreckt wurden. Da war es so, dass das bisherige Gehalt aufgespalten wurde in das neue Gehalt plus der Überleitungszulage, die bei jeder Gehaltserhöhung so lange "abgeschmolzen" wurde, bis man beim neuen Gehalt angekommen war. (Das Geld, das der Staat auf diese Weise einsparte, sollte dann für die Leistungsstufen benutzt werden. Diese werden, so ist es beabsichtigt, ab 2011 wieder wegfallen. - Das Geld, das die Finanzminister mit der Dienstrechtsreform einsparen wollen, wird in die Haushaltssanierung gehen. Das dürfte einer der Hauptzwecke der "Reform" sein...
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weiß jemand wann diese Dienstrechtsreform in NRW in Kraft tritt? Eigentlich sollte die Änderung bezüglich der Altersstufen bzw Eingruppierungsstufen schon zur letzten großen Dienstrechtsreform in NRW erfolgen oder nicht?
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