Hausaufgaben - zwei Fragen

  • Hallo,


    hier Auszüge aus unseren Schulordnungen.


    Grundschule:


    37 Klassenarbeiten, schriftliche Überprüfungen
    (1) In den Klassenstufen 3 und 4 werden Klassenarbeiten nur in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Sie sind entsprechend dem Fortgang des Lernprozesses gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen. Ihre Anzahl beträgt je Schuljahr im Fach Deutsch sechs bis acht Arbeiten aus dem Aufgabenfeld "Schriftliches Gestalten" und zehn bis zwölf Diktate, im Fach Mathematik sechs bis acht Arbeiten. Die Entscheidung über die Anzahl der Klassenarbeiten trifft der Lehrer im Benehmen mit dem Schulleiter. Er unterrichtet darüber die Eltern.


    (2) In den Klassenstufen 1 und 2 werden nur schriftliche Überprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht geschrieben.


    (3) Die Aufgabenstellung der Klassenarbeiten und schriftlichen Überprüfungen soll aus dem Unterricht erwachsen, keine künstlichen oder gehäuften Schwierigkeiten enthalten und nach Umfang und Anforderung das Leistungsvermögen der Klasse beachten. Schriftliche Überprüfungen dürfen sich nur auf die Inhalte der laufenden Unterrichtseinheit erstrecken. Die Zeit für eine Klassenarbeit soll eine Unterrichtsstunde nicht überschreiten; schriftliche Überprüfungen sollen nicht länger als 15 Minuten dauern.


    (4) Mehr als zwei Klassenarbeiten oder schriftliche Überprüfungen dürfen innerhalb von sechs Kalendertagen nicht geschrieben werden. Die Termine der Klassenarbeiten und schriftlichen Überprüfungen werden mindestens einen Tag vorher bekannt gegeben. An einem Unterrichtstag darf nur eine Klassenarbeit oder eine schriftliche Überprüfung gefordert werden.


    (5) Am letzten Unterrichtstag vor und in der jeweils ersten Fachstunde nach den Ferien darf eine Klassenarbeit oder schriftliche Überprüfung nicht gefordert werden.


    (6) Zwischen der Rückgabe einer benoteten Klassenarbeit oder schriftlichen Überprüfung und der nächsten in demselben Fach oder fachlichen Teilbereich muss mindestens eine Unterrichtswoche liegen, damit dem Schüler die Möglichkeit der Leistungsverbesserung gegeben ist.


    (7) Die Rückgabe einer Klassenarbeit oder schriftlichen Überprüfung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.


    §38 Hausaufgaben
    (1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schüler anzupassen. In der Regel soll bei einer durchschnittlichen Arbeitsweise in den Klassenstufen 1 und 2 für das Anfertigen der Hausaufgaben nicht mehr als eine halbe Stunde, in den Klassenstufen 3 und 4 nicht mehr als eine Stunde benötigt werden. Die Lehrer sind verpflichtet, die tägliche Gesamtbelastung angemessen zu berücksichtigen. Der Klassenlehrer achtet auf die Einhaltung dieser Regelung.


    (2) Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben darf sich höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als zehn Minuten dauern.


    (3) Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.



    Und nun die weiterführenden Schulen


    §47 Klassen- und Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen
    (1) Die Klassen- oder Kursarbeiten eines Fachs sind entsprechend dem Fortgang des Lernprozesses gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen.


    (2) In Fächern, in denen keine Klassen- oder Kursarbeiten vorgesehen sind, kann in jedem Schulhalbjahr eine schriftliche Überprüfung angesetzt werden. Die schriftliche Überprüfung erstreckt sich höchstens auf die Unterrichtsinhalte der letzten zehn Unterrichtsstunden, darf bis zu 30 Minuten dauern und nicht in den letzten vier Wochen vor der Zeugniskonferenz geschrieben werden. In Fächern, in denen Klassen- oder Kursarbeiten vorgesehen sind, sind schriftliche Überprüfungen nicht zulässig.


    (3) Mehr als insgesamt drei Klassen- oder Kursarbeiten oder schriftliche Überprüfungen an sechs aufeinanderfolgenden Kalendertagen dürfen nicht gefordert werden.


    (4) An einem Unterrichtstag darf nur eine Klassen- oder Kursarbeit oder schriftliche Überprüfung gefordert werden.


    (5) Am letzten Unterrichtstag vor und in der jeweils ersten Fachstunde nach den Ferien darf keine Klassen- oder Kursarbeit oder schriftliche Überprüfung gefordert werden.


    (6) Die Termine der Klassen- oder Kursarbeiten und schriftlichen Überprüfungen werden mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben.


    (7) Zwischen der Rückgabe einer benoteten Klassen- oder Kursarbeit und der nächsten Klassen- oder Kursarbeit in demselben Fach müssen mindestens zwei Unterrichtswochen liegen, damit dem Schüler die Möglichkeit der Leistungsverbesserung gegeben ist.


    (8) Die Rückgabe einer Klassen- oder Kursarbeit oder schriftlichen Überprüfung erfolgt innerhalb angemessener Frist.



    Das mit dem letzten Tag vor den Ferien gilt natürlich nur für Klassenarbeiten.


    Tests darf man da noch in der letzten Stunde vor den Ferien geschreiben. Hat nämlich auch die Deutschlehrerin vor den Herbstferien getan, in Form eines Übungsdiktats.


    Doris

  • isch gomme aus Österreisch


    - da wird nicht so viel rumgetestet an den Kleinen ;)


    Klassenarbeiten ab Klasse 4 in D und M
    Lernwörterübungen ohne Benotung
    SU-Tests offiziell gar nicht, bzw. nur ohne Benotung, inoffiziell wird das schon gemacht
    E keine Überprüfungen

Werbung