Schulstrafen in der GS

  • Hallo,


    ich bin zwar Hauptschullehrer, habe aber jetzt mal eine Grundschulfrage.


    Heute in der Pause wurde eine meiner Schülerinnen (6. Klasse) von einem Viertklässler (!) derart geschlagen, dass sie starke Kopfschmerzen bekam, weinte und am Nachmittagsunterricht nicht teilnehmen konnte. Nachmittags kam dann die Mutter zu mir, erzählte, dass auch der jüngere Bruder von demselben Kind vor kurzem so stark geschlagen wurde, dass er eine Gehirnerschütterung hatte. Selbstverständlich verlangt sie jetzt Konsequenzen und ich gebe ihr da völlig recht.


    Aber: Wir sind zwar in einem Gebäude, aber zwei getrennte Schulen (HS und GS), also kann ich direkt gegen den Schüler keine Schulstrafe verhängen. Natürlich werde ich aber die Lehrerin aufsuchen und auf Konsequenzen drängen.


    Was gibt es da eigentlich in der Grundschule? Bei uns hätte das Kind zumindest eine Woche Schulausschluss. Gibt es das auch in der GS? Was kann man da eigentlich an Konsequenzen erwarten?


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • hallo,
    in solchen, bzw. noch schlimmeren fällen (will deinen fall damit nicht mindern...) gibt es meistens pausenverbot. sprich die kinder sitzen während der pause vorm lehrerzimmer und beschäftigen sich mit einer aufgabe.
    wir haben auch zwei kinder, bei denen die mütter in den pausen kommen müssen um auf ihre söhne aufzupassen. manchmal helfen diese maßnahmen, manchmal nicht. warte auch noch auf DAS rezept, aber das gibt es ja bekanntlich nicht.
    mfg leila

  • Zunächst gäbe es mal ein Elterngespräch, danach ein Gespräch mit dem Schulleiter und allen Beteiligten. Im Wiederholungsfall wird eine Klassenkonferenz einberufen, usw. Der Maßnahmenkatalog ist -denke ich- der Gleiche. Außerdem wird meist ein Schulpsychologe oder die Erziehungshilfe eingeschaltet, natürlich nur mit dem Einverständnis der Eltern. Im schlimmsten Fall wird ein VOSF-Verfahren zur Schule für Erziehungshilfe eingeleitet.
    Heidi

    • Offizieller Beitrag

    Hi Tina,
    die Schulgesetze variieren von Land zu Land.
    Bei uns gibt es: Konfliktschlichtung, Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen. Die sollen möglichst in der Reihenfolge durchlaufen werden, Konfliktschlichtung wird optional angeboten und ist kein Recht des Schülers, außerdem nur bei leichten Vergehen und nicht in Wiederholungsfällen.
    Erziehungsmaßnahmen zielen auf Wiedergutmachung und Einsicht und sollen mit dem Vergehen in Zusammenhang stehen. Z.B., wenn ein Kind einem anderen Kleidung schmutzig gemacht hat --> waschen.
    Ordnungsmaßnahmen sind vermutlich das, was du unter "Schulstrafen" verstehst, sie sollen erst nach einer Erziehungsmaßnahme folgen. Das können sein: Verweis, Versetzung in die Parallelklasse, Entfernen aus dem Unterricht. Es gibt dafür bestimmte Schritte, die eingehalten werden müssen: Vorher eine Erziehungsmaßnahme (in sehr schweren oder wiederholten Fällen kann die wegfallen) - schriftliche Androhung der Ordnungsmaßnahme, betroffener Schüler, dessen Eltern und Zeugen sind anzuhören - wenn innerhalb von 12 Monaten ein weiterer schwerwiegender Verstoß gegen die Schulordnung erfolgt: Klassenkonferenz beschließt Ordnungsmaßnahme, Vermerk in der Schülerakte - im Wiederholungsfalle innerhalb von 12 Monaten Verhängen der gleichen Ordnungsmaßnahme ohne Ankündigung möglich. Bei uns erfolgte z.B. ein sofortiger Ausschluss nur in wirklich extremen Fällen, v.a. wenn Kinder im Unterricht nicht mehr tragbar waren und dann für 3 Tage.


    In diesem Rahmen gibt es bei uns viele Möglichkeiten und wie die Grundschule entscheidet, kann dir keiner sagen.


    Grüße Conni

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Unsere Schulordnung sieht als Maßnahme für Kinder, die anderen weh getan haben, vor, dass der Verursacher an das verletzte Kind einen Entschuldigungsbrief schreibt. Gleichzeitig geht eine schriftliche Mitteilung an die Eltern raus.


    Seit wir dies so handhaben, ist bei uns die Anzahl der vorsätzlichen Verletzungen rapide zurückgegangen.


    Überhaupt haben wir eine Schulordnung, die auch Erstklässler verstehen und Ver- bzw. Gebote mit entsprechenden, "kindlichen" Maßnahmen verbinden.


    LG, das_kaddl.

  • Kannst man diese Schulordnung irgendwo nachlesen?
    Wir sind gerade dabei, unsere SO zu überarbeiten und für alle Tipps dankbar......

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Im schlimmsten Fall wird ein VOSF-Verfahren zur Schule für Erziehungshilfe eingeleitet.


    Hui. Das klingt ja wie die schlimmste Strafe. :D


    Damit da keine Missverständnisse aufkommen: Aufgrund eines einzelnen Vorfalls (egal wie schwer dieser war), ist es nicht möglich solch ein Verfahren einzuleiten. Sinn und Zweck von sonderpädagogischer Förderung ist es ja, dem Schüler die Förderung zukommen zu lassen, die er benötigt und in der Regelschule (ohne zusätzliche personelle und sächliche Unterstützung) nicht erhalten kann. Um dieses Verfahren einzuleiten, muss die Schule bereits alle päd. Mittel ausgeschöpft haben, die ihr zur Verfügung stehen und Schulpsycholgen sowie Beratungslehrer der Sonderschulen müssen vorher bereits zu Rate gezogen worden sein.
    Andererseits kann aber solch ein Verfahren auch eingeleitet werden, wenn es überhaupt nicht zu schweren Konflikten kommt, aber aus anderen Gründen eine sonderpäd. Förderung nötig erscheint.


    Ich denke mal, du weißt das ja wahrscheinlich, Sally, aber ich wollte das dennoch mal hier zur Erklärung einfügen, weil ich immer wieder merke, dass sich Regelschullehrer nicht so ganz im Klaren darüber sind, wann eine Überprüfungsverfahren eingeleitet werden kann und wann es wenig Sinn macht.


    LG,
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    Einmal editiert, zuletzt von Mia ()

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