Hm, Ronja, aber in so einem Fall wäre ich mir rein rechtlich gesehen nicht sicher, ob das als Begründung reicht, weil das Kreideholen eben nicht wie robischon sagt pädagogisch zu begründen ist und eben eine längere Abwesenheit, die eigentlich vermeidbar ist, zur Folge hat.
Das heißt nicht, dass man es nicht machen kann. Ich habe meine Klasse auch schon allein gelassen, weil ich noch schnell mal etwas kopieren wollte und habe mir in diesem Moment auch keine Sorgen um Aufsichtspflicht gemacht, weil ich wusste, dass ich diese Klasse problemlos alleine lassen kann.
Aber wie es rechtlich ausgesehen hätte, wenn dann doch etwas passiert wäre, weiß ich nicht... Ich denke schlecht, weil ich nicht wirklich sinnvoll meine Abwesenheit begründen hätte können.
Anders sieht es da sicher wieder aus, wenn du ein Kühlakku holen oder eine Mutter dringend anrufen musst, weil du hier eine sinnvolle pädagogische Begründung oder eben einfach einen Notfall hast.
Zudem tust du alles dir Mögliche, wenn du außerdem noch die Türen offen lässt und die Lehrerin in der Nachbarklasse informierst. Meines Wissens ist sowas durchaus rechtens.
Aber ich bin natürlich keine Juristin und kenne mich mit den genauen Spitzfindigkeiten nicht aus. Trotzdem habe ich bei den Regelungen um die Aufsichtspflicht das Gefühl, dass hier gesunder Menschenverstand und REchtslage ganz gut übereinstimmen.
Gruß,
Mia