Englisch - Oberstufenarbeiten - FQ

  • Hallo!


    Ich sitze gerade an der Korrektur der Klausur meines 12er Englisch LKs. Die Aufgabenstellung hat wohl ein paar meiner Lieben eiskalt erwischt, so dass sie zu einer der drei Fragen nicht viel schreiben konnten.


    Jetzt habe ich das Problem, dass natürlich eine geringe Textmenge (in einem Fall unter 100 Wörter, im anderen sogar nur 2 Sätze) auch eine geringe Fehlermöglichkeit bietet und sich somit die Note für die Sprachrichtigkeit laut Tabelle in Bereichen bewegt, die in keinster Weise die Leistungen widerspiegeln.


    Im Fall der Schülerin, die nur zwei Sätze geschrieben hat, werde ich wohl den gesamten Teil mit 0 Punkten (Inhalt, FQ und Stil) bewerten und mit der Note auf die anderen beiden Teile verrechnen. (Wie auch immer das gehen mag.)


    Was macht ihr denn mit Schülern die eigentlich zu wenig schreiben und dabei noch wenig Fehler machen? Ich kann doch da keine 13 Punkte auf FQ geben?!? Auch wenn die Stil- und Inhaltsnote aufgrund der geringen Textmenge natürlich deutlich tiefer angelegt sind.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Paulchen!


    Das Problem begegnet mir auch ab und an.
    Was die Sprachrichtigkeit angeht, so bezieht sich die doch auch für gewöhnlich nicht auf die einzelne Aufgabe sondern auf die Klausur als Ganzes. Wenn also in einer Aufgabe nur 100 Wörter oder nur zwei Sätze geschrieben wurden, macht das an sich wenig, weil Du ja die Sprache in den anderen Aufgaben auch bewertest.


    In anderen Worten:
    Für die sozusagen kaum bearbeitete Aufgabe gibt es inhaltlich eine 5 oder 6.
    Die sprachliche Leistung bezieht sich ja auf die gesamte Klausur - wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, müsstest Du dann an sich ja kein Problem mit der Bewertung haben, es sei denn, Du bewertest jede Aufgabe einzeln nach Sprache und Inhalt (was im Zentralabitur beispielsweise auch nicht gemacht wird).


    Krass sind die "Sicherheitsklausuren", wo Schüler der 11 oder 12 auf dem Level der 8. Klasse schreiben, um Fehler zu vermeiden. Wenn dann der FQ bei 2,x oder so liegt und der Inhalt noch OK ist, kannst Du denen zwar im Stil einiges abziehen, eine 4 oder so wird aber mindestens bei herumkommen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Halt, halt, halt .... um Missverständnisse zu vermeiden...
    Ich gebe natürlich keine separaten Noten auf jede Aufgabe (außer Inhalt). Es gibt am Ende eine Gesamt-FQ-Note und eine Gesamt-Stil-Note.


    Meine Frage bezog sich eher darauf, was passiert, wenn ein Schüler gar nichts/2 Sätze schreibt und sich damit im sprachlichen Bereich einen Vorteil verschafft.


    Beispiel (evtl. etwas überzogen):
    Ein Schüler bearbeitet lediglich die erste von drei Aufgaben (Summary) und steckt sein ganzen Herzblut in die sprachliche Gestaltung.
    Das gibt dann sagen wir mal 15 Punkte auf FQ, 13 Punkte Stil und 14 Punkte Inhalt.


    Bei der "Endabrechnung" würden lediglich die letzten beiden Aufgaben jeweils mit 00 Punkten auf Inhalt bewertet.


    Endergebnis:
    FQ: 15 Punkte
    Stil: 13 Punkte
    Inhalt (bei gleicher Gewichtung aller Teile): 04 Punkte


    GESAMT: sagenhafte 11 Punkte (!!!) und das, obwohl zwei Drittel der Klausur nicht bearbeitet wurden.


    Das kann in meinen Augen nicht richtig sein. Da sind wir nämlich genau an dem Punkt, den neue Oberstufenschüler immer wieder ansprechen. "Was passiert denn, wenn ich nur "My name is Peter." hinschreibe?" FQ 15, Stil 00, Inhalt 00 --> Ergebnis 05 Punkte (WOW!)


    Klar, in den meisten Fällen bearbeiten die Schüler alle Aufgaben, aber dummerweise taucht dieser Spezialfall auch hin und wieder auf. Dann sind mir die Sicherheitsklausuren immer noch lieber.

  • Zitat

    Paulchen schrieb am 30.03.2007 09:37: "Was passiert denn, wenn ich nur "My name is Peter." hinschreibe?" FQ 15, Stil 00, Inhalt 00 --> Ergebnis 05 Punkte (WOW!)


    Dein erster Griff sollte zum Lehrplan für das Fach Englisch sein, da schlägst du ersteinmal nach, wass die Rechtsvorgaben sind. Als zweites sprichst du mit den Kollegen an deiner Schule, wie die das handhaben. Innerhalb dieser Paramater handelst du dann, wie du es für richtig erachtest. Ich würde eine Prüfungsleistung, die zu zwei Dritteln nicht bearbeitet ist, nicht mehr ausreichend nennen, FQ hin oder her. Wer nichts sagt, bringt auch keine sprachliche Leistung, die bewertbar wäre. Bei Rückfragen von Rechenmeistern verweise ich auf das NRW-Schulgesetz, das eine arithmetische Notenbildung untersagt, und gut ist.


    Nele

  • @neleabels: du sprichst mir aus der Seele.
    Meine Kollegen habe ich natürlich auch schon gefragt. Aber da gingen die Meinungen auch von "Nur Inhalt 00 Punkte" bist "Inhalt, Stil und FQ 00 Punkte".


    Wie gesagt, ich tendiere dazu, den gesamten Teil (in diesem Fall 35%) mit 00 Punkten zu bewerten und dann mit dem Rest zu verrechnen.
    Das mit dem "kein arithmetisches Mittel" ist natürlich so eine Sache. Ich habe ja wie gesagt einen Schüler, der noch nicht mal 100 Wörter zu eben jener Aufgabe geschrieben hat, was auch grenzwertig ist. Ich kann jetzt aber nicht anfagnen pi mal Daumen Punkte abzuziehen ...

  • Nachtrag:


    Mir ist eben eingefallen, dass bei dem "My name is Peter." Beispiel laut Vorordnung nur 03 Punkte rauskommen können. Es sei denn, man sieht es als Arbeitsverweigerung ...

    • Offizieller Beitrag

    Paulchen


    Ich habe das gerade einmal auf der Basis des Erwartungshorizonts der LK-Klausuren in NRW von 2006 von learnline.de untersucht.


    Dort gibt es einen Passus, der Folgendes besagt:

    Zitat

    Für die Fremdsprachen gilt:
    Eine ungenügende Leistung im sprachlichen oder im inhaltlichen Bereich schließt eine Benotung von mehr als 3 Punkten (5+) aus.
    (Zitat: http://www..learn-line.nrw..de…2006_E_LK_1_Lehrkraft.pdf)


    Weiter unten steht, dass im inhaltlichen Bereich eine ungenügende Leistung vorliegt, wenn weniger als 12 Punkte erzielt werden.


    Würde also der Comprehension-Teil (Summary) mit maximaler Punktzahl gewertet (16 Punkte), dann läge keine ungenügende Leistung vor, und der Kandidat käme damit tatsächlich durch.
    Die Sprachrichtigkeit würde Paulchens Szenario folgend dann nämlich mit schätzungsweise bis zu 60 Punkten gewertet (FQ plus Ausdruck), so dass sich daraus eine Gesamtleistung von 76 Punkten ergäbe, was eine Note von - haltet Euch fest! - ausreichend plus entspräche.


    Verkehrte Welt mag man denken.


    Jetzt gibt es aber für gewöhnlich einen Zusammenhang zwischen "inhaltlicher Leere" und "sprachlicher / darstellender Leere", in anderen Worten: Eine solche Extremkonstellation ist eher unwahrscheinlich.


    Natürlich wäre es denkbar, dass ein mittelmäßiger Schüler durch so eine Bearbeitung immer noch problemlos eine vier erzielt.


    Das kann natürlich nur im Sinne von Frau S. sein, weil so an sich jeder Depp sein Abitur packt - vorausgesetzt, er ist vorher so schlau und liest sich eben jene, öffentlich zugängliche - Regeln durch.


    Kann sein, dass sie das jetzt evtl. geändert haben - ich habe die aktuellen Aufgaben und Erwartungshorizonte noch nicht gesehen.
    Es riecht aber verdächtig nach Profilierung der Ministerin bzw. der schwarz-gelben Landesregierung und weniger nach wirklicher Qualitätssicherung...


    Gruß
    Bolzbold

  • Die Korrekturrichtlinien fürs Abi in Baden-Württemberg sehen folgendes vor:


    Bei Unterschreiten der Mindestwortzahl um mindesten 20% in einer einzelnen Aufgabe sowie die Nichtbearbeitung einzelner Aufgaben hat einen Abzug der ermittelten Vereechnungspunkte zur Folge.


    Dabei ist folgendermaßen zu verfahren:
    - Wird die Mindestwortzahl um 20% oder mehr unterschritten, so verringen sich die Verrechnungspunkte für die Sprachrichtigkeit (Gesamtergebnis) um die Hälfte der für diese Aufgabe erreichbaren Verrechnungspunkte für den Inhalt.
    - Fehlt eine Teilaufgabe ganz, so verringern sich die Verrechnungspunkte für die Sprachrichtigkeit (Gesamtergebnis)
    - bei Aufgaben bis zu 5 VP um die volle Zahl der jeweils für den Inhalt erreichbaren Verrechnungspunkt
    bzw.
    - bei Aufgaben mit mehr als 5 VP um die Hälfte der jeweils erreichbaren Verrechnungspunkte für den Inhalt.


    Ich denke, man muss es angewandt haben, um da ganz durchzusteigen...


    Grüße
    Lolle

  • Danke für's Nachschauen. Nur leider gibt es sowas hier in Hessen meines Wissens nicht. Wir zählen auch keine Verrechnungspunkte.


    Gibt es vielleicht einen Hessen hier, dem das schon mal passiert ist?

  • Hallo,


    ich korrigiere meine 11er auch nach NRW-Zentral-Abi-Schema und demmach mit Punkten anstelle von FQ (zuerst war ich ja sehr skeptisch, aber es funktinioniert). Wenn ein Schüler eine Aufgabe nicht bearbeitet, kann er bei in Darstellungsleistung und Sprachlicher Leistung laut Fachkonferrenz-Beschluss auch nur 2/3 der Punkte bekommen.


    Ob das im Abi auch so ginge ist mir auch immer noch schleiherhaft.


    Das nächste, was wir "eigenmächtig" angepasst habe: die Punkteverteilung!!!! 75 Punkte (also 50%) sollen eine 4+ ergeben. Witz komm raus!!!! Jetzt sind bei uns 72 die niedrigste Punktzahl, mit der es noch eine 4 (minus) gibt...

  • Zitat

    mit Punkten anstelle von FQ (zuerst war ich ja sehr skeptisch, aber es funktinioniert).


    Hm, ich kenne es nur so, dass man zuerst den FQ ganz normal ausrechnet und diesen dann in eine Punktezahl verwandelt. Meinst du das so?


    Zudem habe ich eine Frage bzgl.


    Zitat

    Bei Unterschreiten der Mindestwortzahl um mindesten 20% in einer einzelnen Aufgabe sowie die Nichtbearbeitung einzelner Aufgaben hat einen Abzug der ermittelten Vereechnungspunkte zur Folge.


    Gibt es in NRW auch eine Mindestwortzahl? Das ist mir garnicht bekannt..und von Verrechnungspunkten weiß ich , ehrlic gesagt, auch nichts :rolleyes: . Zudem würde mich interessieren, ob es eigentlich auch eine Maximalwortzahl gibt, weil meine 1300-Worte-Kandidaten mich langsam nerven......


    LG SABine

  • Zitat

    SabineMo schrieb am 31.03.2007 08:58:Hm, ich kenne es nur so, dass man zuerst den FQ ganz normal ausrechnet und diesen dann in eine Punktezahl verwandelt. Meinst du das so?


    Nein, das funktioniert so, dass die Sprachleistung in einer ganzen Reihe von Faktoren operationalisiert, z.B. Vermeidung von Germanismen, komplexe Syntax, Gebrauch von idiomatischen Wendungen etc., von denen der Fehlerquotient nur einer ist. Das ist auch gut so, weil die primitiv-aber-fehlerfrei-Strategie so nicht mehr über Gebühr gewürdigt wird.


    Der FQ ist ohnehin Humbug, da er mathematische Objektivität vortäuscht, wo keine vorliegt. Es beginnt schon damit, das die Berechnungsgrundlage Wörter sind, wo doch die Fehler an Worten und sogar an Phrasen auftreten. Beim nächsten Feilschen um Zehntelprozentgrenzen in der Fachkonferenz, empfehle ich mal auszurechnen, wie viele falsche/richtige Buchstaben das dann eigentlich in einem durchschnittlichen Text von 600 Worten eigentlich sind. (1% = sechs Wörter, 0,1% = etwas mehr als ein halbes Wort)


    Sprache kann man eben nicht zählen.


    Nele

  • Zitat

    Nein, das funktioniert so, dass die Sprachleistung in einer ganzen Reihe von Faktoren operationalisiert, z.B. Vermeidung von Germanismen, komplexe Syntax, Gebrauch von idiomatischen Wendungen etc., von denen der Fehlerquotient nur einer ist. Das ist auch gut so, weil die primitiv-aber-fehlerfrei-Strategie so nicht mehr über Gebühr gewürdigt wird.


    Öhm...ich glaube, da haben wir uns jetzt missverstanden! Es ging mir darum, dass ich erst den FQ (Fehler mal 100 : Wortzahl) ausrechne und das Ergebnis dann in Pkte verwandele. Ich sagte nicht, dass die Pkte des FQ die gesamte Sprachnote ausmachen ;) . Für Ausdruck und kommunikative Textgestaltung gibt es ebenfalls Punkte - da kann ich die Punkte direkt vergeben und muss nicht, wie beim FQ umrechnen. Oder macht ihr das anders?
    Insgesamt gibt es bei mir 150 Pkte, wobei


    Sprache = 90 Punkte
    => 30 Pkte FQ
    => 30 Pkte Ausdruck
    => 30 Pkte komm. Textgest.


    und Inhalt 60 Pkte, aufgelistet nach versch. Kriterien.


    Das Verhältnis Inhalt zu Sprache ist damit 40% zu 60 % . So habe ich das im Seminar gelernt...Klappt auch eigentlich recht gut...


    Alternative Vorschläge oder Ansätze???


    LG Sabine


    PS: nochmal zu meiner Frage, ob eine Mindestwortzahl vorgegeben ist? Mir fällt auf, dass ich dazu garnichts weiß...

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