Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe mich jetzt nach sieben schlaflosen Nächten endlich bezüglich meiner UPP entschieden, da ich übermorgen meine Themen einreichen muss. Bräuchte aber trotzdem nochmal Eure Hilfe:
Ich werde die Schuldfrage in "Macbeth" thematisieren, da dies meiner Meinung nach der Aspekt ist, über den Macbeth verrückt wird und dies somit ein zentrales Motiv des Stücks darstellt.
Dazu eine klassische Erarbeitung: Macbeth wird vor ein Gericht gezerrt. Soll er gehängt werden, ja oder nein?
Ausgangsstellen im Text wären entweder:
- direkt nach dem Mord an Duncan (Nach dem Mord an Duncan macht Macbeth sich ja in gewisser Weise verdächtig und Macduff traut ihm ja auch nicht so recht. Ein Schuldiger muss gefunden werden, der Verdacht fällt auf Macbeth. Ihm werden seine Rechte vorgelesen, jetzt sitzt er in der Todeszelle. Nun soll ihm der Prozess gemacht werden.)
ODER
- nach der Bankett-Szene (SuS stellen fest: Macbeth dreht durch. Woran liegt's? Er fühlt sich schuldig (Mord an Duncan und Banquo). Zentrale Frage: Fühlt er sich zurecht schuldig? Discuss!)
Ziel: Die SuS sollen in einer fiktiven Gerichtsverhandlung die Aspekte herausarbeiten, die Macbeth be- und entlasten.
Entsprechende Textstellen, anhand derer die SuS die Argumente finden, würde ich vorgeben bzw. bereits in der Vorstunde so klar haben, dass die SuS sich wirklich auf den Inhalt konzentrieren können.
Meine Fragen:
1) Hat jemand Erfahrung mit einer Gerichtsverhandlung zu Macbeth? (Tipps?)
Ganz wichtig z.Zt. für mich:
2) Soll ich in der Verhandlung nur Richter, Staatsanwalt und Verteidiger auftreten lassen, die ÜBER die Pros/Cons sprechen (also über alle Zusammenhänge bescheid wissen)?
ODER
läßt man Zeugen eintreten, die nur aus ihrer Rolle heraus sprechen? (z.B. wie bei Barbara Salesch oder Alexander Hold, wo dann Macbeth selber befragt werden würde und dann seine Frau und die Hexen als witnesses. Jury wäre dann das Publikum)
(wie könnte der Ablauf einer solchen Verhandlung aussehen?)
DANKEDANKEDANKE für Eure Hilfe.
verzweifelte Gerontion-Referendarin
PS:
(Ich weiß, dass die Verhandlung wahrscheinlich am Ende des Stücks am besten angesetzt wäre; finde aber eine Verhandlung nach dem Tod an Duncan auch reizvoll, weil sich dort Macbeths Rolle als Mörder noch nicht so klar herausgebildet hat bzw. er noch ganz gut verteidigt/in Schutz genommen werden kann. Auf jeden Fall würden wir am Ende des Stücks die Schuldfrage noch einmal aufgreifen und ich frage die SuS, ob sie noch einmal genauso über Macbeth urteilen würden --> daran wird dann sein endgültiger Downfall bewusst gemacht.).