hallo,
ich habe zwei Fragen eher zum nicht-fachlichen bzw. formalen Prozedere in der Oberstufe, wäre schön, wenn mir die jemand beantworten könnte oder eine Online-Quelle für das entsprechende NRW-Schulrecht nennen könnte:
1. Gibt es eine bestimmte Frist, innerhalb derer Schüler Entschuldigungen für versäumten Unterricht dem Fachlehrer (nicht dem Tutor, Beratungs- oder Stufenlehrer) vorgelegt haben müssen?
2. Darf man einen Oberstufenschüler, der sich in Wortwahl und Tonfall vergreift, bis zum Ende der Stunde hinausschicken?
danke schonmal
mfg
der unbekannte Lehrer