Hallo, ich habe einen Schüler mit Rechtschreibschwäche in einer Abschlussklasse an einer beruflichen Schule. Aktuelles Attest liegt vor.
Der Erlass von Baden-Württemberg besagt nun:
"Außer bei Nachschriften SIND DIE (heißt juristisch MUSS, oder?) Rechtschreibleistungen nicht in die Beurteilung von Arbeiten einzubeziehen."
und "Anteile der Rechtschreibung bei der Bildung der Gesamtnote zurückhaltend zu gewichten".
Desweiteren: Im Zeugnis ist dies festzuhalten.
Ich finde keine Beschränkung auf Klassenstufen. Steht diese Bemerkung dann auch im Abiturzeugnis oder Berufsschul/BK- usw. Abschlusszeugnis?
Gibt das Diskussionen in der Konferenz? Muss man das zu Beginn des Schuljahres klären oder kann man abwarten, ob die Schäche sehr ins Gewicht fällt?
Wer schildert Erfahrungen aus seiner Schule im Bereich Oberstufe/Berufliche Schule. Danke!