Heftführung/Heftnote

  • Liebe Leute, ich habe eine Frage an euch bezüglich der Heftführung und - vor allem - der Benotung der Hefte/Ordner.


    Da ich selbst schon einige Jahre im Lehramt tätig bin, ist es für mich nicht das erste Mal, dass ich zu Beginn des Schuljhares den Schülern erkläre, dass sie ihre Hefte ordentlich zu führen haben: Inhaltsverzeichnis, Datum, Buchseite, nicht über den Rand schreiben etc. pp.


    Doch dieses Jahr meine eine Mutter zu mir, dass es ja wohl unverschämt sei, Heftnoten zu erteilen, da man - im Gegensatz zu Tests, in denen ja nach Punkten bewertet wird - die Benotung nich immer nachvollziehen könne.


    Sie hat es also geschafft, mich zum Zweifeln an meiner Heftbenotung gebracht. Daher meine Frage: Wie macht ihr es mich Heftnoten? Erteilt ihr "je nach Laune" oder mit extra dafür angelegten Tabellen/Punkten etc.?


    Bin gespannt.
    Viele Grüße

  • Ich hab einen Stempel für die Heftbewertung (den ich ehrlich gesagt nicht mehr benutze, finde ich mittlerweile doof), den ich ins Heft stemple bei der Bewertung. Da hab ich mir 6 Kriterien draufdrucken lassen, die ich gerne erfüllt hätte. Jedes Kriterium weniger ist eine Note schlechter.
    - Überschriften unterstrichen
    - Kopfzeile/ Datum
    - ordentliche Schrift
    - Einträge vollständig
    - Einträge gestaltet
    --> noch irgendwas, aber ich komme nicht mehr drauf. Ist für die Schüler einsichtig und klar, wofür es dann welche Note gibt.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Hausarbeiten dürfen nicht benotet werden (zumindest nicht in Niedersachsen). Da sich Hefte / Mappen zum großen Teil aus Hausarbeiten zusammensetzen ist eine Benotung des Heftes sehr problematisch.
    Ich schreibe kurze Kommentare und mache mir selbst Notizen in +/- Form, das Ganze geht dann natürlich in die mündliche Leistung ein.

  • Bei uns in der Schule wurden Hefte und Mappen nur dann eingesammelt, wenn man zwischen zwei Noten stand und waren dann ausschlaggebend, ob es die bessere oder die schlechtere Note wurde.


    Das hat dann dazu geführt, dass ich die Mappen vor der Abgabe (wenn ich es wußte und das war meistens so) teilweise noch mal komplett neu abgeschrieben habe um auch ja meine 1 oder 2 zu bekommen. Hat auch immer geklappt, aber im nachhinein finde ich es irgendwie albern z.B. eine Erdkundenote von der Sauberkeit der Schrift und unterstrichenen Überschriften abhüängig zu machen. Vollständigkeit und regelmäßige Hausaufgabenbearbeitung ist da natürlich etwas anderes....
    Ich denke auch, man sollte die Heftführung nicht überbewerten.

  • Zitat

    Moebius schrieb am 02.09.2006 23:50:
    Hausarbeiten dürfen nicht benotet werden (zumindest nicht in Niedersachsen). Da sich Hefte / Mappen zum großen Teil aus Hausarbeiten zusammensetzen ist eine Benotung des Heftes sehr problematisch.
    Ich schreibe kurze Kommentare und mache mir selbst Notizen in +/- Form, das Ganze geht dann natürlich in die mündliche Leistung ein.


    in die mündliche Leistung? Das irritiert mich immer wieder. Meinetwegen eine zusätzliche sonstige Note, aber eine mündliche Leistung muss mit dem Mund erzielt werden, nicht mit dem Heft.


    Mich würde schon aufgrund des Begriffs wundern, wenn dies nur im Schulrecht Baden-Württembergs so festgelegt ist.


    Zusatz: Es handelt sich eigentlich auch nicht um eine sonstige, sondern um eine schriftliche Leistung

  • Ich werte das als praktische Note, die natürlich nicht die jeweilige Fachnote gravierend verändert. Eine praktische Leistung in Erdkunde ist z.B. auch, wie ein Schüler an der Wandkarte arbeitet/ etwas erklärt. Ich habe im Laufe eines Schuljahres sehr viele mündliche und praktische Noten (von denen eine die Heftnote ist), die dann die Zeugnisnote ergeben.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.


  • Es gibt schulrechtlich gesehen genau zwei Noten (von der Zeugnisnote mal abgesehen): schriftliche Noten (die ausschließlich für Klassenarbeiten und Klausuren vorgesehen sind) und eine Note für die "sonstige Mitarbeit". Diese wird den Schülern üblicherweise als "mündliche Note" mitgeteilt, subsummiert in Wirklichkeit jedoch nicht nur die mündliche Leistung, sondern alles, was nicht Klassenarbeit, aber dennnoch in irgendeiner Form relevant für die Zeugnisnote ist. Darunter fallen Mitarbeit im Unterricht, Heftführung und auch Kurztests. Wenn du anfängst irgendwelche zusätzlichen Noten zu erfinden, beispielsweise eine "schriftliche Heftnote" oder "benotete Kurztest" befindest du dich sicher in guter Gesellschaft, denn viele Lehrer vergeben Noten für alles mögliche. Dir sollte jedoch klar sein, dass du dich damit außerhalb des schulrechtlichen Rahmens bewegst. Falls du bei der Begründung der Zeugnisnote auf deine persönlichen Notenkonstrukte zurückgreifst (Etwa einem Schüler sagst, dass seine Heftnote den Ausschlag zu einer 5 gegeben hat) ist die Zeugnisnote juristisch anfechtbar.


    Grüße,
    Moebius

  • Dann unterscheiden sich hier wohl die Bundesländer.


    In der Notenbildungsverordnung Ba-Wü sind Grundlage der Leistungsbewertung
    a) schriftliche
    b) mündliche und
    c) praktische Leistungen.


    Und mein Ausbilder im Referendariat hat uns das eben eingetrichtert, dass eine mündliche Leistung eine MÜNDLICHE Leistung ist.

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