Altersgrenze für Verbeamtung in NRW oder Niedersachsen???

  • Hallo liebes Forum!


    Ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen und mich mit Infos versorgen, was die Altersgrenze für eine Verbeamtung in NRW/Niedersachsen angeht.


    Konkret:
    1.) Wie alt kann ich bei einer Erstanstellung (Beamtin zur Probe) sein, um noch in den Genuss der Verbeamtung zu kommen?
    2.) Gibt es da Unterschiede zwischen NRW und Niedersachsen?
    3.) Wird eine Zeit als Bundesprogrammlehrkraft (Auslandsschuldienst) irgendwie berücksichtigt?
    4.) Woher zum Teufel, habt ihr Eure Info?
    :D


    Danke allen schon mal auf's Allerherzlichste!

  • hi,
    ich kann dir nur zu 2) ansatzweise antworten:


    grundsätzlich verbeamtet Niedersachsen bis zum 45. und NRW bis zum 35. Lebensjahr, allerdings macht NRW bei Mangelfächern Ausnahmen, da geht man auch bis 45, allerdings ist diese Regelung befristet, soweit ich gehört habe ...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • Die Informationen zu NRW gibt es hier:


    http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Erlasse/erlass7.html


    Die normale Altersgrenze liegt bei 35 Jahren; in den genannten Fächern kann bis 45 verbeamtet werden. Mit dieser "Verlängerung" sei auch sog. "Sondertatbeständen" Rechnung getragen, darunter verstehe ich, dass da keine sonstigen Tätigkeiten extra berücksichtigt werden.

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