Tach liebe Kolleginnen und Kollegen - nach längerer Forumsabstinenz mal wieder eine Frage von mir:
- ich möchte mit einem Teil unserer Schulklettergruppe (wier haben eine künstliche Kletterwand an der Schule) in den südlichen Ith (natürlicher Klettergarten mit Wänden bis zu 25 m Höhe) zum Klettern fahren.
- in den einschlägigen schulrechtlichen Bestimmungen sind für Niedersachsen keine definierten Qualifikationen benannt. Ich klettere sein 35 Jahren - meine Erfahrungen sind beträchtlich, ich habe auch einen Lehrgang gemacht "Klettern an künstlichen Wänden".
- Hat jemand von euch Infos, ob das u. U. ausreicht? Die Rechtsabteilung bei unserer Schulbehörde war in ihren Informationen sehr sparsam.
- Einverständnis der Eltern muss klar sein, logisch, mich interessiert, was wir von der Lehrerseite mitbringen müssen.
Über sachdienliche Hinweise freut sich
Hannes
Klettern als Schulsport...
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