Wenn eine Fremdsprache in NRW als 3. FS im Wahlpflichtbereich ab Klasse 9 angeboten wird, endet das dann immer automatisch mit dem Ende der 10 (in Zukunft dann ja 8-9) oder haben die Schüler ein Recht darauf, die Fremdsprache auch in der Sekundarstufe II fortzuführen?
Viele Grüße
AK