Ende einer FS im Wahlpflichtbereich Ende 10?

  • Wenn eine Fremdsprache in NRW als 3. FS im Wahlpflichtbereich ab Klasse 9 angeboten wird, endet das dann immer automatisch mit dem Ende der 10 (in Zukunft dann ja 8-9) oder haben die Schüler ein Recht darauf, die Fremdsprache auch in der Sekundarstufe II fortzuführen?


    Viele Grüße
    AK

  • Hallo Aktenklammer,


    die Pflicht zur Belegung endet nach der Klasse 10. Darüber hinaus hängt natürlich auch vom Kurswahlverhalten ab, ob entsprechende Kurse ab der 11 weiter belegt werden können. Bei uns wird es so gehandhabt, dass Schüler, die das Latinum erwerben wollen und daher ab der 9 bzw. 8 Latein wählen, ab der 11 (bzw. 10) auf jeden Fall einen Kurs eingerichtet bekommen. Ansonsten besteht bei zu geringer Kursgröße noch die Möglichkeit der Zusammenlegung von Kursen (z. B. Französisch ab 7 und Französisch ab 9). Ob die Schüler allerdings einen Rechtsanspruch auf Fortführung ihrer Sprachkurse haben, kann ich dir leider nicht sagen.


    Gruß,


    Catull

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