Relevanz von nicht gewarnten Defiziten

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten. Wie sieht es aus, wenn ich einem Schüler eine 5 im Zeugnis gebe und diese aber nicht vorher gewarnt habe? Zählt diese dann dennoch für die Versetzung? Oder wird sie faktisch wie eine 4 gewertet? Es handelt sich übrigens um ein 10. Kl/ Gymnasium NRW.


    Schnuppe

  • Wir geben gar keine fünfen wenn nicht vorher gewarnt wurde.
    Für die Versetzung zählt sie dann sicher nicht mehr.


    Lieben Gruß


    smali

  • Hallo,


    wenn die fünf weder über einen "blauen Brief", noch über eine fünf im Halbjahreszeugnis vorgewarnt ist, ist sie nicht versetzungsrelevant. Das weiss ich genau, da ein Klassenlehrer im letzten Jahr einen blauen Brief vergessen hatte zu verschicken. Die fünf kam auf`s Zeugnis, aber der Schüler musste daraufhin versetzt werden. Aus pädagogischen Gründen würde ich aber in den meisten Fällen trotzdem eine fünf setzen. Ausnahme wäre z.B., wenn der Schüler persönliche Probleme hat und eine Besserung wieder zu erwarten ist.


    Auf die Einsammlung der unterschriebenen Rückmeldungen von den blauen Briefen sollte man gut achten. Einmal haben Eltern angegeben, keinen Brief erhalten zu haben. Da der Abschnitt nicht auffindbar war, galt die fünf als nicht gewarnt - Schüler wurde versetzt.


    Viele Grüße, jinny

  • Ergänzung: Zwei nicht gewarnte Fünfen gelten als eine gewarnte - die werden also wieder versetzungsrelevant.
    w.

    Frölich zärtlich lieplich und klärlich lustlich stille leysejn senffter süsser keuscher sainer weysewach du minnikliches schönes weib

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns war es dieses Jahr sogar so, dass wir selbst dann schriftlich anmahnen mussten, wenn ein Schüler eine 5 auf dem Halbjahreszeugnis hatte und zum Zeitpunkt der "blauen Briefe" weiterhin 5 stand. Das war in den Jahren zuvor nicht so.

  • in Niedersachsen kann diese Fünf durchaus versetzungsrelevant sein, wenn der Schüler wegen anderer Fächer zum Halbjahr/Frühjahrstermin gewarnt wurde...


    nach dieser Möglichkeit könntest du dich ja auch mal erkundigen - keine Ahnung, ob das in NRW auch gilt ..


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • Hallo,


    vielen lieben Dank für eure Antworten. Ihr hattet Recht, die 5 ist nicht versetzungsrelevant. Es gibt wohl für die 10. Klasse eine Ausnahmeregelung, dass auch nicht gewarnte Defizite zählen, aber die wird an unserer Schule wohl nicht als Grundlage genommen.


    Danke nochmals,


    Schnuppe

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