Hallo,
ich habe in der vorletzten Woche Klassenarbeiten angekündigt (unter Einhaltung der Vorankündigungsfrist von einer Woche).
Nun war ich aber leider die gesamte letzte Woche krank, so dass ich die Arbeiten verschieben muss.
Ist es rechtlich ok, die Arbeit jetzt nur um zwei bis drei Tage im Voraus voranzukündigen (d.h. sie z.B. von übermorgen auf Donnerstag zu legen)?
Die SuS hatten ja letzte Woche Gelegenheit zu üben und ich habe auch versucht, den Vertretungskräften mitzuteilen, was zu üben ist (ob's geklappt hat bzw. bei den Vertretungen angekommen ist, weiß ich nicht).
Leider wurde keiner der Arbeitstermine offiziell an einer Termin-Wandtafel o.ä. festgehalten, da so etwas teils nicht existent ist bzw. die Stunden in einem anderen Fachraum stattfinden. Theoretisch könnten meine Schüler also (um den Termin herauszuzögern) behaupten, ich hätte die Arbeit vorletzte Woche nicht angekündigt. Einen Beweis habe ich ja nicht. Ich schätze nämlich, einige SuS werden den Termin schlichtweg in der Zwischenzeit "vergessen" haben und es wird zu Protesten kommen. Wie gehe ich dann vor?
Liebe Grüße,
Carla-Emilia