Bleistift in Klassenarbeiten und Tests akzeptieren?

  • Ich sage meinen Schülern, dass ich einen weichen Bleistift akzeptiere, ABER dass die Schüler mir dann vertrauen müssen. Reklamationen wie "Was soll denn daran falsch sein" kann ich dann aus verständlichen Gründen nicht mehr akzeptieren. Ich vermerke das dann auch unter der Arbeit. Bislang gab es noch nie Ärger, aber die meisten Schüler vertrauen mir eh nicht.


    Gruß,
    Remus

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Ich sage meinen Schülern auch, dass sie mit Bleistift schreiben dürfen.
    Da man vor allem in Mathe-Klassenarbeiten immer mal wieder etwas ausradieren muss, schreibe ich auch gerne mit Bleistift.


    Mit Reklamationen hatte ich bislang keine Probleme. Zudem schreiben eh nur ganz wenig Schüler mit Bleistift.


    Gruß
    Super-Lion

  • Ich sage meinen Schülern, dass sie zu ihrem eigenen Vorteil (spätere Reklamationen oder Fragen zur Korrektur) möglichst nicht mit Bleistift schreiben sollen.


    Eine gehörige Portion Vertrauen gegenüber den Schülern ist aber dennoch notwendig, will man nicht in der Klapsmühle landen. Letztes Schuljahr hatte ich einen Schüler, der immer wieder mit Reklamationen kam. Meistens hatte ich da etwas "übersehen", was ja mal vorkommen kann.


    Irgendwie hatte ich dann aber doch ziemlich schnell das Gefühl, dass etwas nicht stimmt bzw. ich mir sicher war dass an der vom Schüler reklamierten Stelle nichts stand.


    Ohne Diskussion hab' ich ihm schliesslich den Punkt gegeben weil ich ja keinen Beweis sondern nur dieses seltsame Gefühl hatte.


    Bei der nächsten Klassenarbeit hatte ich dann vor der Korrektur die Arbeit des betreffenden Schülers kopiert.
    Der Schüler kam dann prompt wieder mit einer
    "Reklamation" nach der Besprechung zu mir.


    Sein Gesichtsausdruck wäre ein Foto wert gewesen, als ich ihm die Kopie unter die Nase gehalten habe ...
    8o


    -- Drew

    Until he extends his circle of compassion to include all living things, man will not himself find peace.
    Albert Schweitzer 1875-1965

  • Ich bin eben auch ein wenig zögerlich. In der letzten Arbeit hat eine Schülerin eine Aufgabe so gelöst, dass ein Teil Bleistift und der andere Teil in Rot war. Das war ein wenig schwierig... Die Rot-Frage habe ich eigentlich schon mehrfach angesprochen, ich dachte nicht, dass ich das in einer 8. Klasse auch noch mal auf die Aufgabenblätter schreiben sollte (wobei ja auch das oft übersehen wird ...)

  • Ich glaube, bei Mathelehrern ist das was anderes, wegen der vielen Zeichnungen usw., aber bei uns in Bayern ist das sogar verboten, weil die Leistungserhebungen grundsätzlich dokumentenecht sein müssen. Eigentlich (!) ist sogar Tipp-Ex und Tintenkiller verboten, eben weil man nicht im Nachhinein nachweisen kann, ob nach der Bewertung noch etwas verändert wurde.


    Bei uns werden ja auch sämtliche Klassenarbeiten (heißen hier Schulaufgaben) und Test (heißen hier Stegreifaufgaben, bzw. Extemporale) auf Dokumentenblätter geschrieben, die dann im Anschluss nicht nur vom Fachbetreuer und Direktor nachkorrigiert werden (meist nur stichprobenartig), sondern auch entsprechend lange gelagert werden müssen, um das Zustandekommen der Noten nachweisen zu können....


    Bayern halt... :rolleyes:

  • Das ist ja krass ...


    Ich hoffe, Ihr müsst die Arbeiten nicht bei Euch zu Hause einlagern. (Meine Frau würde sich bedanken ...)


    Bei uns an der Schule bekommen die Schüler die Klassenarbeiten zur eigenen Aufbewahrung (oder Vernichtung ) zurück. Im Falle einer vermeintlich falschen Zeugnisnote liegt dann aber die Beweispflicht beim Schüler, d.h. er muss im ernstfall alle Klassenarbeiten vorlegen können.


    Allerdings habe ich auch schon gehört, dass es Schulen gibt, an denen der Fach- oder Klassenlehrer die Arbeiten archiviert.


    -- Drew

    Until he extends his circle of compassion to include all living things, man will not himself find peace.
    Albert Schweitzer 1875-1965

  • Ja, wir müssen auch alle Arbeiten aufbewahren.
    Am Ende eines Schuljahres werden alle Hefte gebündelt und kommen dann in den Keller/Dachboden.


    silja

  • In ganz Deutschland sind Klassenarbeiten wie Dokumente zu behandeln.
    Und Dokumente müssen dokumentenecht sein! Punkt!


    Bei vielen Lehrern ist da in den letzten 20 Jahren der Schluri eingerissen. Deren Schüler schreiben auch Anträge an Ämter mit Bleistift - wie gewohnt.


    In Hessen "sind alle Schülerabeiten Eigentum des Schülers und sind spätestens am Schuljahresende an diesen herauszugeben."
    Ob das nicht anders wo auch so rechtlich geregelt ist?


    Grüße, VdW.

  • Zitat

    VanderWolke schrieb am 17.01.2006 01:14:
    In ganz Deutschland sind Klassenarbeiten wie Dokumente zu behandeln.
    Und Dokumente müssen dokumentenecht sein! Punkt!


    Nunja dokumentenecht? Die normale Schülertinte ist nicht dokumentenecht. :)


    Aber ich gebe dir Recht und sehe auch einen pädagogischen Sinn darin, dass eine Klassenarbeit im Vergleich zu anderen Arbeiten im Unterricht eine ganz besondere Sorgfalt an den Tag zu legen ist. Ich halte es für wichtig, dass Schüler von Anfang an lernen, dass es in bestimmten offiziellen Situationen - und dazu gehören Prüfungssituationen ebenso wie später Bewerbungsschreiben - von Bedeutung ist, dass ein Text formalen Ansprüchen genügt. Dazu gehört m.E., dass Tinte verwendet wird, nicht rumgeschmiert wird und wenn Streichungen schon nötig sind, die auch säuberlich vorgenommen werden. Solche Schüler haben später weniger Probleme!


    Zitat

    Bei vielen Lehrern ist da in den letzten 20 Jahren der Schluri eingerissen. Deren Schüler schreiben auch Anträge an Ämter mit Bleistift - wie gewohnt.


    Eben.


    Zitat

    In Hessen "sind alle Schülerabeiten Eigentum des Schülers und sind spätestens am Schuljahresende an diesen herauszugeben."
    Ob das nicht anders wo auch so rechtlich geregelt ist?


    Für NRW gilt, dass im Unterricht angefertigte Schülerarbeiten deren Eigentum sind, jedoch von der Schule zeitweilig einbehalten werden können. Rückgabe zu Beginn des nächsten Schuljahres oder wenn der Schüler die Schule verläßt. Prüfungsarbeiten (also Abitur- oder FOSR-Arbeiten) verbleiben in der Schule. (§24, ASchO NRW)


    Nele

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